2010-12-25

Interview: „Der Euro ist nicht mehr zu retten“


Prager Zeitung: Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider über die Zukunft der europäischen Einheitswährung

 

 Tschechiens Staatspräsident Václav Klaus steht der europäischen Einheitswährung seit jeher kritisch gegenüber und lässt kaum eine Gelegenheit aus, seine Meinung öffentlich kundzutun. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 hat sich Tschechien jedoch dazu verpflichtet, den Euro einzuführen – allerdings zu keinem konkreten Termin. In der gegenwärtigen Euro-Krise mehren sich die Stimmen gegen einen Beitritt zur Euro-Zone.

Bereits seit Anfang der neunziger Jahre ist der deutsche Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider der europäischen Integration kritisch gesinnt. Zuletzt machte er im Mai dieses Jahres von sich reden, als er Verfassungsbeschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz einlegte, das die deutschen Hilfszahlungen bei der Bekämpfung der griechischen Finanzkrise regelte.

Bernd Rudolf sprach mit dem emeritierten Universitätsprofessor über die Zukunft des Euro und die vermeintlichen Fehler der Politiker.
Nach Griechenland benötigt nun auch Irland Hilfe von der EU. Mittlerweile wurde das Rettungspaket der Euro-Länder auf 750 Milliarden Euro aufgestockt. Ist der Euro noch zu retten?
Karl Albrecht Schachtschneider: Nein, die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Das haben Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und ich schon in der Euro-Klage 1998 prognostiziert (Die Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler hatten gegen den Beschluss zur Euro-Einführung erfolglos eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, Anm. d. Red.). Die Rettungsmaßnahmen ignorieren die Vertragsgrundlagen. Sie sind eindeutig rechtswidrig. Man will die Währungsunion nun zu einer Finanz- und Transferunion umwandeln. Das wird zur Verarmung aller beteiligten Völker und zu Hass und Missgunst führen.

  Nach Griechenland benötigt nun auch Irland Hilfe von der EU. Mittlerweile wurde der Rettungsschirm der Euro-Länder auf 750 Milliarden Euro aufgestockt. Ist der Euro noch zu retten?
Nein, der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Das haben meine Mitstreiter Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty und ich schon in der Euro-Klage 1998 prognostiziert. Der Euro, so wie ihn die Unionsverträge regeln, ist nicht zu retten. Die Rettungsmaßnahmen ignorieren die Vertragsgrundlagen. Sie sind eindeutig rechtswidrig. Man will die Währungsunion nun zu einer Finanz- und Transferunion umwandeln. Das ist ein gänzlich anderes System, der Sache nach endgültig der Bundesstaat mit einer gemeinsamen Verantwortung für die Lebensverhältnisse aller Euroländer. Das wird zur Verarmung aller beteiligten Völker und zu Haß und Mißgunst führen.
Der Rettungsschirm wird immer als „alternativlos“ dargestellt. Wäre es nicht besser, dass die Pleite-Staaten in Insolvenz gehen und somit wieder von null anfangen können?
Mit dem Argument der Alternativlosigkeit will man das Recht nach dem Motto: Not kennt kein Gebot, beugen. Das wird nicht gelingen. Allemal gebietet die ökonomische Vernunft, daß die inflationierenden PIIGS aus der Währungsunion ausscheiden, wieder eine eigene Währung einführen, diese abwerten oder vom Finanzmarkt abwerten lassen und sich dadurch entschulden, daß sie ihre Gläubiger zum Forderungsverzicht zwingen. Sie können schlechterdings ihre Schulden nicht bezahlen. Das trifft einige Großbanken, aber keine Bank ist entgegen deren Propaganda systemrelevant. Es gibt viele Banken, die sich an den einträglichen Spekulationen darauf, daß die Staatsschulden von anderen Staaten, vornehmlich Deutschland, übernommen werden, nicht beteiligt haben. Wer Risiken eingeht, muß den Schaden tragen. Die Bankvorstände müssen in Haftung genommen werden.

Wie sollen eigentlich die ganzen Schulden zurück gezahlt werden. Ist das überhaupt noch möglich?
Nein, keinesfalls! Die Europolitik führt so oder so zu schweren Schäden für all die Menschen, die ein Vermögen erarbeitet oder ererbt haben. Aber auch die Erwerbseinkommen werden erheblich sinken. In Deutschland stagnieren sie seit mehr als zehn Jahren. Ich rechne nicht mit einer langen Inflation, sondern mit einer Währungsreform, welche zur schnellen Entschuldung der Staaten, auch Deutschlands, führt. Anders ist die destabilisierende Staatsschuldenkrise nicht zu bewältigen. Wer den Staaten Kredite gibt, hat sein Geld schon fast verloren. Nur wer Sachwerte hat, ist hinreichend gesichert, wenn auch die Kaufkraft nach der Kriseschwach sein wird. Das System des unbegrenzten Kapitalismus ist auf solche Krisen hin angelegt, zumal der kreditäre Kapitalismus des Fiat-Geldes. Es darf nicht mit einer wohlgeordneten Markwirtschaft verwechselt werden, welche die Interessen der Völker bestmöglich ver-wirklicht.
In vielen Ländern gibt es bereits Demonstrationen. Im Lissabon-Vertrag hat man unter anderem die Todesstrafe bei Aufständen wieder eingeführt. Glauben Sie, dass die Verfasser des Vertrages schon im Vorfeld mit Krisen und Ausständen in verschiedenen Länder gerechnet haben?
Ja, sie haben sich auf die Krise vorbereitet und verstärken zunehmend die polizeilichen Instrumente mit dem Argument des Kampfes gegen den Terror. Die Systemkrise wird mit Unruhen verbunden sein. Die Bürokraten dieser „Diktatur“ sind zunehmend verängstigt und sind dabei, die sanfte Despotie zu einer harten Despotie zu entwickeln. Die Todesstrafe ist noch nicht eingeführt. Bisher wird nur der europäische Grundrechtsschutz verweigert, so daß sie eingeführt werden kann. Das ist schlimm genug. Aber Aufstände und Aufruhr können mittels Tötung niedergeschlagen werden, ohne daß dadurch das Recht auf Leben verletzt wird.

Viele Banken haben sich regelrecht mit hochspekulativen Papieren verzockt. Ist der Euro-Rettungsschirm nicht eher ein Bankenrettungsschirm?
Eindeutig! Die Banken bestimmen die Eurorettungspolitk. Die Politiker sind unbedarfte Leute, die nichts von Wirtschaft verstehen und das Recht nicht achten. Eine große Ausnahme ist Ihr Präsident Klaus.
Tschechien ist der Gemeinschaftswährung bisher noch nicht beigetreten, hat sich allerdings mit dem Vertrag von Lissabon dazu verpflichtet. Doch auch Tschechien kämpft mit einem hohen Haushaltsdefizit. Hat es überhaupt noch Sinn, weitere Länder wie Tschechien in den EU-Raum aufzunehmen?
Das hat keinen Sinn. Langfristig wird jedes Euroland und auch Tschechien schweren Schaden leiden. Die stetige eigenständige Entwicklung ist vorzuziehen. Deren Vorteile werden sich zeigen, wenn die Euroländer zusammenbrechen. Es versteht sich, daß Tschechien erst allmählich seine Wirtschaftskraft entwickeln kann. Dazu gehört eine starke Infrastruktur, dazu gehören Märkte, dazu gehört insbesondere eine hohe Leistungsfähigkeit des Volkes und noch vielmehr eine bestmögliche politische Führung. Ich denke, Tschechien ist auf einem guten Weg. Sie sollten die hohe Wettbewerbsfähigkeit und den großen Wohlstand der Schweiz sehen, auch ein kleines Land. Mit leistungswidrigen „geborgten“ niedrigen Zinsen kann ein Land schlecht aufgebaut werden. Möglicherweise hat Tschechien sich übermäßig verschuldet; ich kenne die Fakten insofern nicht.
Präsident Klaus ist ein strikter Gegner der Einheitswährung. Auch in Deutschland gab es bereits vor der Euro-Einführung warnende Stimmen. Was waren die größten Fehler bei der Euro-Einführung?
Ich habe die Politik Ihres Präsidenten immer unterstützt. Ich habe schon im Maastricht-Prozeß 1993 die Währungsunion bekämpft und im Europrozeß der Vier Professoren haben wir versucht, das Unglück für Deutschland und Europa abzuwenden. Die Politik haben wir genausowenig erreicht wie die vielen Volkswirte, die gewarnt haben. Der größte Fehler ist die Europolitik selbst. Sie ist ökonomisch verfehlt, weil es am optimalen Währungsraum mangelt. Heteronome Volkswirtschaften können nicht durch eine Einheitswährung zusammengebunden werden. Die Annahme, daß eine einheitliche Währung die Entwicklungen der Mitgliedstaaten angleicht, ist irriger Monetarismus und hat sich wieder einmal als Irrtum erwiesen. Maßgeblich ist die wettbewerbsfähige Produktivität. Aber fast alle Mitglieder der Währungsunion, die den Euro eingeführt haben, haben die Voraussetzungen, die große und die kleine Konvergenz, nicht erfüllt, auch Deutschland nicht. Die Politik hat sich im Interesse fragwürdiger Eu-ropavisionen darüber hinweggesetzt. Diese Politik gehört in den größeren Zusammenhang einer One-World-Politik, welche die Völker auflösen und die Menschen zu willfährigen Un-tertanen degradieren wollen. Die Demokratie, welche eigenständige Völker voraussetzt, stört die Weltherrschaftspläne. Von einer lebendigen Demokratie kann man in der Europäischen Union schon lange nicht mehr sprechen. Auch die Unabhängigkeit der Europäischen Zentral-bank hat sich nicht behauptet. Diese folgt politischen Weisungen und bricht die Verträge, vor allem indem sie durch jedenfalls für Deutschland konjunkturwidrige Niedrigzinsen und verbotenen Ankauf von Staatsanleihen Inflationspolitik macht, die zur Währungsreform führen kann und wird.Wie groß ist der Einfluss der EU-Bürokratie auf die Nationalstaaten. Sind die Staaten eigentlich noch souverän?
Nein, keinesfalls. Die Politik wird bis ins Kleinste von der Bürokratie der Union bestimmt. Allein das Beihilferecht gibt der Kommission intensive Steuerungsmöglichkeiten. Die Grundfreiheiten des Binnenmarktes haben in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Lebensordnungen der Völker geradezu umgestürzt. All und jedes ist durch Richtlinien und Verordnungen reglementiert. Das Wettbewerbsrecht und dessen Praxis nehmen auf die besonderen Interessen der Einzelstaaten so gut wie keine Rücksicht. Mit dem fast durchgehend praktizierten Herkunftslandprinzip ruinieren Kommission und Gerichthof die Gesetze der Mitgliedstaaten, welche diese demokratisch beschlossen haben, und und und. Jetzt wird den hilfsbedürftigen Mitgliedstaaten die letzte Eigenständigkeit genommen. Sie werden geknebelt und in den wirtschaftlichen Niedergang gezwungen.Stellen wir uns mal vor, der Euro bricht zusammen, und Länder führen wieder ihre eigene Währung ein. Wäre dies das Ende der EU?
Es wäre das Ende der illusionären Union, wie sie zur Zeit verfaßt ist. Diese Verfassung der Verträge kann ja augenscheinlich nicht eingehalten werden. Nach deren Zusammenbruch ergibt sich die Chance, eine tragfähige Union aufzubauen, eine europäischen Europa, ein Europa der Völker, in dem es um die Menschen geht, nicht um die Kapitalisten und die überbezahlte Bürokratie, ein Europa der Freiheit, der Gleichheit und der Brüderlichkeit, in dem das Recht, das nur in einer wirklichen Demokratie hervorgebracht werden kann, den höchsten Rang hat. In einem solchen Europa dürfen die Völker nicht aufgelöst werden, sondern müssen ihre Hoheit (Souveränität) uneingeschränkt bewahren, auch wenn das unterschiedliche Ordnungen mit sich bringt. Die Brüsseler Bürokratie ist dann überflüssig. Das Parlament und er Rat würden auf Vorschläge für gemeinsame Gesetze reduziert, die nur in den Mitgliedstaaten zur Geltung kommen, welche das durch ihre Völker oder Parlamente verabschieden. Der unternehmerische Wettbewerb und der unternehmerische Gewinn dürfen nicht das Leitprinzip des menschlichen Lebens und gewissermaßen das höchste Verfassungsprinzip sein, sondern die Vielfalt freiheitlicher Kulturen.

Nein zur EU als politischer Union - für ein gemeinsames Europa souveräner Staaten!

von Helga Zepp-LaRouche

Der jüngste EU-Gipfel in Brüssel hat zwar nichts Substantielles getan, um Lösungen für die globale Finanzkrise oder für die Eurokrise vorzuschlagen oder zu beschließen, dafür brachten die Auseinandersetzungen in seinem Umfeld aber eine Reihe interessanter Tatbestände ans Tageslicht. Auch wenn dank der von Bundeskanzlerin Merkel vertretenen Position die schlimmsten Varianten der Umwandlung der EU in eine Transferunion zumindest für den Augenblick aufgehalten wurden, so wurde erneut deutlich, daß die diversen Vertreter der EU-Institutionen sich primär als Verfechter des ach so „notleidenden" Bankensektors, und das heißt konkret, der Inter-Alpha-Gruppe des Britischen Empires - verstehen; „koste es, was es wolle", wie Barroso es formulierte. Vor allem SPD und Grüne offenbarten sich in einer skandalösen Weise als Protagonisten dieser imperialen Europa-Konzeption.
Eines ist sicher: Die Eurokrise wird als Teil des Systemzusammenbruchs voll weitergehen. Die Ankündigung der Schaffung eines permanenten Krisenmechanismus ab 1.1.2013 hat nichts bewirkt, um weitere Spekulationen gegen Irland, Portugal, Spanien, Italien etc. zu stoppen. Noch während der Gipfel tagte, stufte die Ratingagentur Moody's die Kreditwürdigkeit Irlands um fünf Stufen drastisch herab, was die Zinsaufschläge für Irland nochmals verteuern und damit die Krise weiter zuspitzen wird. Der vor dem Gipfel von der spanischen Finanzministerin Elena Delgado erhobenen Forderung nach einer massiven Ausweitung des Europäischen Stabilitätsfonds wird sehr bald die nach einem Rettungspaket für Spanien folgen, ebenso für Portugal, Italien, selbst Frankreich wurde schon genannt. Die Verdopplung des Kernkapitals der EZB heißt nichts weiter, als daß diese weiter toxische Staatsanleihen aufkaufen will - ein nutzloses und in Richtung Hyperinflation führendes Unterfangen, denn die Schulden des Systems sind unbezahlbar.
Als schändlich in die Geschichte eingehen wird allerdings die Rede Frank-Walter Steinmeiers, mit der er auf die Regierungserklärung von Frau Merkel am Tage vor dem Gipfel geantwortet hatte. Frau Merkel habe das Alarmsignal aus Frankfurt nicht verstanden, die EZB stehe „an der Kante", und jetzt müsse man den Geburtsfehler der Wirtschafts- und Währungsunion beseitigen und „den Mut zu dem nächsten großen europäischen Sprung aufbringen, das Europa der Nationalstaaten schrittweise überwinden und diese Europäische Union zu einer politischen Union fortentwickeln".
Der Euro ist gescheitert, weil er von Anfang an eine Fehlkonstruktion war, und anstatt die Fehler rückgängig zu machen, schlägt Steinmeier eine EU als Bundesstaat vor - eine Vorstellung, die das Verfassungsgericht in Karlsruhe in seinem Lissabon-Urteil ausdrücklich ausgeschlossen hat!
Diese Transformation der EU in eine politische Union wäre eine grundsätzliche Änderung des Grundgesetzes und verlangt nach Artikel 146 eine Volksabstimmung, die der Bevölkerung bisher bei all den haarsträubenden EU-Verträgen von Maastricht bis Lissabon verweigert wurde. Die Bevölkerung empfindet aber sehr wohl das gigantische Demokratie-Defizit dieses EU-Monsters, dessen Richtlinien zumeist in Absurdistan ausgedacht werden.
Ein EU-Bundesstaat wäre vollständig ein Gebilde des Britischen Empire, das schon jetzt immer mehr Positionen besetzt, wie man an den jüngsten Ernennungen des bekennenden EU-Imperialisten und Blair-Mentors Robert Cooper zum Top-Berater der „Hohen Repräsentantin" Ashton sehen kann sowie an der Ernennung des Gouverneurs der Bank von England Mervyn King zum stellvertretenden Vorsitzenden des European Systemic Risk Board (ESRB). Die EU-Außenpolitik wird damit von Briten bestimmt, und der britische Zentralbankchef wird totalen Einblick in die europäischen Bankgeschäfte erhalten! Erinnern wir uns, daß es London und Washington waren, die gegen minimale Versuche der Bundesregierung jegliche Reregulierung des Bankensektors blockiert haben! Dann kann man auch gleich den Bock zum Gärtner machen!
Die Befürworter eines imperialen EU-Bundesstaates werden mit allen Tricks und Schlichen ihr Ziel verfolgen. Zwar konnte Frau Merkel auf diesem Gipfel noch Euro-Bonds und die Verdopplung des EFSB verhindern, aber noch in der anschließenden Pressekonferenz sagte sie: „Es geht wieder ein Stück in Richtung Wirtschaftsregierung", eine Vorstellung, die sie vor einem Jahr vehement abgelehnt hatte, ebenso wie zuvor den Rettungsschirm. Es verlautete außerdem, daß „2011 das Jahr der EU-Integration" werden solle. Und Juncker erklärte trotz der gerade erfahrenen Zurückweisung seines Projektes, die Eurobonds seien auf einem guten Weg. Und da die Eurokraten bewiesen haben, daß sie der Direktive von Carl Schmitt folgen, daß nur der Macht besitzt, der in der Krise den Ausnahmezustand nutzt, um seine Ziele zu verwirklichen, kann man gewiß sein, daß sie versuchen werden, die nächste „drohende Kernschmelze" für eine neue Steigerung der Finanzdiktatur zu nutzen.
Noch abscheulicher waren eine ganze Reihe von Äußerungen Helmut Schmidts, der zunächst den berechnenden und schlüpfrigen Eurokraten Jean Claude Juncker (die Bundesregierung habe seinem Vorschlag nicht „unter den Rock geschaut"?!) als Frau Merkel an Überblick und Urteilskraft überlegene europäische Führungskraft bezeichnete, um dann eine ganze Menge ökonomischen Unrat von sich zu geben. So vertrat er die offizielle Linie der Globalisten, daß eine Rückkehr zur D-Mark den deutschen Export schwer behindern und die Basis unseres hohen sozialen Wohlstandes vernichten würde - als exportiere Deutschland Kik-Ware und nicht in der ganzen Welt einzigartige Spezialwerkzeugmaschinen und andere gesuchte Produkte. Diese Spitzentechnik war auch zu D-Mark-Zeiten der Grund für den Erfolg der deutschen Exporte, sie ist es während des Euros und sie wird es während einer künftigen neuen D-Mark auch wieder sein. Andererseits werden sich die Volkswirtschaften der jetzigen EU-Pleitestaaten nicht erholen können, weil sie ihre Währungen nicht abwerten können, wenn sie im Euro bleiben, sie werden unter der Schuldenlast zusammenbrechen, wie man jetzt an Griechenland und Irland schon sehen kann, und fallen dann als Exportpartner für Deutschland aus.
Ein Straucheln der Europäischen Union sei auch eine moralische Katastrophe, so Schmidt weiter, weil Deutschland der größte Nutznießer der politischen und wirtschaftlichen Einigung Europas war und ist. Das genaue Gegenteil ist richtig. Weil Mitterrand, Thatcher und Bush senior Deutschland den Euro aufzwangen und es in die europäische Integration „eindämmten", wurde u.a. die sich als natürlich anbietende wirtschaftliche Zusammenarbeit des wiedervereinten Deutschlands mit den Staaten des ehemaligen Comecon unterbunden, die gemeinsam mit den neuen Bundesländern dem wirtschaftlichen Kahlschlag der Reformpolitik preisgegeben wurden. Wenn heute ganze Regionen im Osten Deutschlands verarmt und demographisch überaltert sind, dann ist das dieser Politik zu „danken".
Nutznießer waren höchstens die Firmen im Exportgeschäft, aber Binnenmarkt und Löhne stagnieren seit der Einführung des Euro. Und wenn Herr Schmidt auch nur die geringste soziale Antenne hätte, dann wüßte er, daß angesichts des katastrophalen Zustands in den Gemeinden und bei den Sozialsystemen weitere „Länderfinanzausgleiche" und „Solidaritätsabgaben" für die insolventen EU-Staaten einer Lebensverkürzung für viele Menschen gleichkommen.
Vollends unerträglich aber sind solche Sätze, die sich in seinem neuen Zeit-Artikel finden: Die Unterstützung für den Euro werde uns Deutsche abermals viel Geld kosten, da aber Deutschland „erheblich zum Unfrieden in Europa und in der Welt beigetragen" hätte, müßten die Deutschen nun „auf eine ganz andere Weise dazu beitragen, daß die Schrecken der Vergangenheit sich nicht wiederholen können. Dafür sind weitere Opfer an Souveränität und Geld geboten."
Zunächst einmal sei festgestellt, daß angesichts der heute bekannten Fakten über die Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges von der in Versailles angenommenen Alleinschuld Deutschlands keineswegs die Rede sein kann. Es waren aber die völlig maßlosen Finanzforderungen an Deutschland, die erst die Krisen von 1923, 1929 und 1933 verursacht haben. In dieser Hinsicht weist das Schuldenkorsett, in das die EU die Pleitestaaten und auch Deutschland zwingt, durchaus eine Parallele zum Diktat von Versailles auf, und daher droht auch eine mögliche Wiederholung der „Schrecken der Vergangenheit". Die Gefahr ist eine weitere Ausbreitung des Chaos, das die EU-Politik schon jetzt in Griechenland oder Irland angerichtet hat.
Zweitens soll nicht vergessen werden, daß Hitler einflußreiche Unterstützer in den USA und England hatte, wie z.B. Montagu Norman, den Gouverneur der Bank von England. König Edward VIII. z.B. empfand für Hitler noch mehr „Bewunderung und Sympathie" als selbst der Beschwichtigungspolitiker Neville Chamberlain und war selbst nach der Niederlage Frankreichs 1940 noch nicht bekehrt. Erst danach wandte sich die britische Regierung an die USA mit der Bitte um Unterstützung gegen Hitler.
Vielleicht haben die britische Kriegsgefangenschaft, der in Hamburg historisch besonders starke britische Einfluß und die Tatsache seiner Ehrenpräsidentschaft in der Deutsch-Britischen Gesellschaft den Blickwinkel der Geschichtsbetrachtung Helmut Schmidts beeinflußt. Auf jeden Fall kann sich niemand, der die Interessen des Gemeinwohls in Deutschland im Sinn hat, seine Argumentation zu eigen machen.
Aber auch das Argument, daß die Einbindung Deutschlands in die EU als Friedensprojekt nötig sei, um eine Wiederholung der „Schrecken der Vergangenheit" zu verhindern, stellt sich bei näherem Hinsicht als vorgeschobenes Argument heraus. Die zugrundeliegende Annahme, daß ein imperiales Europa nötig sei, um sich gegen das wachsende China, Amerika und andere Großmächte durchsetzen zu können, ist schlichtweg falsch. Dahinter verbirgt sich die gleiche Axiomatik des geostrategischen Denkens, das in der Vergangenheit zu Kriegen geführt hat.
In der realen Welt von heute kann eine nachhaltige Kriegsvermeidungsstrategie nicht darin bestehen, daß man einen europäischen Bundesstaat mit möglichst großem Territorium und möglichst großer Bevölkerung schafft, der sich gegenüber den jetzigen und kommenden Supermächten „behaupten" kann, sondern man muß z.B. im Geiste Wernadskijs die Wirkung der Noosphäre im Universum vergrößern. Praktisch heißt dies u.a., daß Deutschland zusammen mit diesen Mächten wie Rußland, China, Indien, USA etc. sich an der Erforschung und Weiterentwicklung von Technologien mit hoher Energieflußdichte beteiligt, um damit die Energie- und Rohstoffsicherheit der Menschheit für das nächste Jahrhundert zu garantieren. Aber um in diesen Dimensionen denken zu können, dafür ist die SPD seit langem viel zu grün. Und daran ist Helmut Schmidt auch nicht ganz unschuldig.
Wir sollten uns heute die Sichtweise der beiden Männer zu eigen machen, die unbestreitbar mehr für die Aussöhnung in Europa getan haben als irgend jemand anderes: Charles de Gaulle und Konrad Adenauer. Für de Gaulle war die Brüsseler Kommission bestenfalls ein vielleicht nützlicher Beamtenstab, dem aber nichts das Recht gab, sich als eine Art Superregierung zu gebärden. Gegenüber Adenauer sagte er in Rambouillet: „Es sind supranationale Organe geschaffen worden, weil die Anhänger eines vereinten Europas vor einigen Jahren die Zwistigkeiten zwischen Franzosen und Deutschen, auch den Italienern, für unüberwindlich hielten, weshalb man etwas erfinden müsse, was jenseits der Staaten stehe. Das war jedoch eine falsche Sicht der Dinge. Gewiß muß Europa werden, aber auf anderen Grundlagen."
De Gaulle blieb Zeit seines Lebens auf der Hut, daß die Zusammenarbeit in Europa nicht in die Supranationalität abglitt. Und Adenauer insistierte sogar noch mehr als de Gaulle, daß er die Briten, deren Politik er stets mit Argwohn betrachtete, bei dem Projekt der Kooperation in Europa nicht dabei haben wollte. Adenauer hatte recht.
Eine Zusammenarbeit zwischen souveränen Staaten in Europa braucht keine supranationale Bürokratie, und schon gar keine, die sich aufspielt wie Herren eines neuen Weltreiches, die zudem den Bürgern weder in Wahlen noch in anderer Form Rechenschaft schuldig sind. Und eine Zusammenarbeit in Europa mit Großbritannien wird solange nicht funktionieren, wie es seinen Status als Welthauptquartier der „Finanzindustrie" behalten will.
Die einzige Weise, wie Europa sich in der Welt behaupten kann, besteht darin, daß seine souveränen Staaten jeweils ihre eigene Hochkultur wiederbeleben und das ganze kulturelle Paradigma der Globalisierung durch eine kulturelle Renaissance ersetzen. Wenn in Deutschland wieder der Geist von Nikolaus von Kues, Schiller, Beethoven und Humboldt lebendig ist, in Frankreich die Ideen von Ludwig XI., François Villon, Rabelais und der Polytechnique, in Italien Dante, Petrarca, Leonardo, Verdi - um nur einige zu nennen -, dann herrscht der universelle Geist, der die wunderbare Gemeinschaft der Völker in Wirklichkeit verbindet.
Nur wenn wir innerhalb kürzester Zeit ein Trennbankensystem einführen, die souveräne Kontrolle über unsere Währung und Wirtschaft wieder herstellen und die zutiefst kriminelle Kasino- Ökonomie durch ein am Gemeinwohl orientiertes Kreditsystem ersetzen, können wir einem Absturz in das Chaos eines neuen finsteren Zeitalters entgehen.

2010-12-22

Vertragsergänzung

Der Europäische Rat hat am 16. Dezember 2010 Art. 136 AEUV zu ergänzen beschlossen, nämlich um die folgenden Sätze:
"Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabiltätsmechanismus schaffen, der im unvermeidlichen Fall aktiviert wird, um die Stabilität der Euro-Zone abzusichern. Die Gewährleistung von jeglicher finanzieller Hilfe im Rahmen des Mechanismus ist an strikte Bedingungen gebunden".

Diese Vertragsergänzung soll der Eurorettungspolitik, die bereits betrieben wird, nachträglich legitimieren und für die Zukunft eine Vertragsgrundlage geben. Sie wird im vereinfachten Änderungsverfahren nach Art. 48 Abs. 6 EUV duchgeführt, bedarf aber nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (entgegen dem Wortlaut des Vertrages) in Deutschland nicht nur der Zustimmung des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sondern einer neuen Verfassung der Deutschen, die ermöglicht, daß Deutschland seine umfassende Staatsgewalt (Souveränität) zugunsten eines Unionsstaates als einem Bundesstaat aufgibt. Das geht nicht ohne Verfassungsreferendum des Deutschen Volkes, also nicht ohne verfassungsgebende Volksabstimmung, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausgesprochen hat. Das Einstehen für Schulden anderer Staaten, das bereits praktiziert wird, schafft eine Haftungs- und Finanzunion. Diese Politik ist der endgültige Schritt zum Bundesstaat Europäischen Union, selbst wenn das nur für Notfälle vereinbart wird. Auf diese Weise soll der Euro, dessen Zweck immer schon war, die Staatswerdung der Union zu erzwingen, gerettet werden. Das wird zu großen politischen Unruhen führen, jedenfalls zur Verarmung großer Massen der Deutschen, aber auch anderer Völker. Vornehmlich werden damit die Banken geschützt, die im Übermaß Kredite an Staaten und an Private ausgereicht haben, die zwandsläufig notleidend geworden sind. Nicht nur Deutschland muß sich für den Unionsstaat öffnen, sondern auch alle anderen Euroländer. Weiterhin muß der Unionsbundesstaat durch ein Verfassungsgesetz gegründet werden, der ein die Politik der Union demokratisch legitimierendes Volk verfaßt. Das bedarf eines verfassungsgebenden Aktes des Unionsvolkes. Daß ein solcher Schritt nur für die Euroländer unternommen wird, ist schwer vorstellbar.
Die Vertragsergänzung verändert die Währungsunion in ihrem Wesen; denn sie wird von einer Stabiltätsgemeinschaft, die sie sein sollte, aber niemals war, zu einer Haftungsgemeinschaft. Sie wird dadurch Transfer- und Finanzunion. Die Voraussetzungen der Währungsunion waren wirtschaftliche Konvergenz und stabile Haushalte der Mitglieder. Beides entsprach nie der Realität. Anstatt den gescheiterten Versuch der Währungsunion aufzugeben, rennen jetzt die Staats- und Regierungschefs gegen die ökonomischen Gesetze an, in der Hoffnung, mit einer untragbaren gemeinsamen Verschuldung den optimalen Währungsraum zu schaffen Sie werden alle beteiligten Volkswirtschaften, auch und vor allem die Deutschlands, runinieren und ihre Völker ins Unglück reißen. Grund für die Krise sind nämlich nicht die Spekulanten (eine der Lebenslügen der Politik), sondern die Schulden oder eben die kreditäre Geldvermehrung der Banken. Diese ist nur durch die grenzenlose Kapitlsverkehrsfreiheit möglich geworden, der schwerste Fehler der internationalen Politik. Schon jetzt erweisen sich die "strikten Bedingungen" für Griechenland und Irland, über die der "Rettungsschirm" aufgespannt ist, als verheerend. Die Ländern sind in eine Rezession gezwungen, die ihnen großen Schaden zufügt. Ökonomisch vernünftig wäre allein, daß sie aus der Währungsunion ausscheiden, ihre eigene Währung leistungsgerecht bewerten lassen und sich von ihren Schulden zu Lasten der Banken lossagen. Das ist die normale Schuldbefreiung insolventer Staaten. Wenn die betroffenen Banken dadurch in Schwierigkeiten geraten, folgt das dem Risiko, das sie eingegangen sind. Systemrelevant ist keine Bank, weil es genug solide Kreditinstitute gibt, welche die Aufgaben übernehmen können. Das Vermögen der Einleger ist teilweise, wenn auch nicht hinreichend, gesichert. Die außerordentliche Staatsverschuldung macht über kurz oder lang ohnehin eine entschuldende Währungsreform unvermeidlich. Es ist mehr als zweifelhaft, ob das Bundesverfassungsgericht die Rettungsmaßnahmen toleriert. Deren Vertrags- und Verfassungswidrigkeit ist offenkundig. Die Vertragsverletzungen des Europäischen Zentralbank, vor allem der Ankauf der Schrottanleihen überschuldeter Eurostaaten, werden durch die Vertragsergänzung nicht behoben. Die EZB soll vielmehr, wird vorgeschlagen, ihr Grundkapital verdoppeln. Das erweitert die Haftung der Mitglieder der Eurogruppe zusätzlich.
Die Verfassungsbeschwerde der Fünf Professoren gegen diese Maßnahmen ist unter den Downloads zu lesen.
Die Währungsunion schafft im übrigens den Deutschen keine Vorteile - eine weitere Lebenslüge der Politik, damit die Deutschen die Kosten der Eurorettung hinnehmen. Vielmehr haben die Deutschen einen schweren Verlust an Kaufkraft hinzunehmen, weil Deutschland die Währung nicht aufwerten kann. Es gibt auch keine volkswirtschaftlichen Vorteile wegen der durch die unterbewertete Währung begünstigten Exporte. Zum einen sind dadurch die Importe verteuert. Zum andere würde die Kaufkraft des Publikums, die in etwa ohne den Euro 50% höher wäre, den Binnenabsatz beleben. Der erfolgreiche Export beruht zudem auf der Qualität der deutschen Industrieprodukte, die in der ganzen Welt benötigt werden. (K.A. Schachtschneider, www.kaschachtschneider.de

2010-12-20

BÜRGERBRIEF NR. 10

Der neue Bürgerbrief ist erschienen. Zum herunterladen h i e r drücken.



BESTÄTIGTE U-ERKLÄRUNGEN WIEDER AN UNS ZURÜCKSENDEN!

An alle Unterstützer des Volksbegehrens EU-Austritt:


Bitte nehmen Sie die bestätigten U-Erklärungen vom Gemeindeamt/Bezirksamt wieder mit und schicken Sie sie an uns zurück! Leider ist uns zu Ohren gekommen, dass es nicht sicher ist, dass die Beamten der Geimeinden und Magistrate verläßlich die U-Erklärungen ans uns schicken.


Unsere Adresse: Initiative für mehr direkte Demokratie, Postfach 55, 2353 Gundramsdorf.


Der neue Bürgerbrief ist da! >> h i e r.


Er kann auch bei uns angefordert werden. Wir schicken Ihn gerne an Sie zu. Kontakt

2010-12-17

Verraten und Verkauft!

Die Regierung Faymann hat - über die Köpfe der Bürger hinweg
- grünes Licht für einen ständigen "Rettungsschirm" der EU gegeben und denkt darüber hinaus  offen über eine europäische Wirtschaftregierung nach. Das ist der Sache nach der Bundesstaat EU, die Vereinigten Staaten von Europa. Was bleibt den Österreich noch an Souveränität oder besser an funktionaler Staatlichkeit über? Die Volksvertreter können sich über die abgenagten Knochen, die  vom europäischen Topf übrig bleiben, streiten. Der Steuerzahler haftet letztens und die Sparpakete werden erfinderrisch unsere Geldbörse schmälern. Österreich ein Sozialstaat? Nein! Östereich ist ein Teil eines Ausbeutersystems geworden.

Und Deutschland ist vielleicht der wichtigste Teil:

 Jürgen Elsässer schreibt: 


Zum aktuellen Euro-Gipfel und der Diskussion um Euro-Bonds

Sind alle deppert geworden? Wie lange soll noch Geld in das Euro-System, ein Fass ohne Boden, gekippt werden? Wieviele Staaten sollen und können noch vor dem Bankrott gerettet werden – vor allem mit deutschem Steuergeld?
Mit dem Übergreifen der Defizitmisere auf Irland und Portugal geraten die Eurokraten in Panik. Rund um den aktuellen EU-Gipfel gibt es die absonderlichsten Vorschläge: Weitere Ausdehnung des ohnehin gigantischen Euro-Rettungsschirmes von 750 Milliarden Euro bisher; Ausweitung des Grundkapitals der Europäischen Zentralbank, damit die den bankrotten Staaten ihre wertlosen Staatsppiere abkauft; Ausgabe von gemeinsamen Staatsanleihen („Euro-Bonds“), mit deren Verkaufserlös den Defizitstaaten billige Kredite gegeben werden sollen.
Merkel hat bei Punkt 2 – EZB – schon nachgegeben, größter Geldgeber für die EZB ist der deutsche Steuerzahler. Aktuell geht es um Punkt 3, Euro-Bonds. Wenigstens da sagt sie Njet, was ihr von den Eurokraten aller Couleur, angeführt vom Luxemburger Premier Juncker, als deutsche Machtpolitik ausgelegt wird. Auch SPD, Grüne und Linke greifen Merkel in diesem Sinne an. Um nur über Wagenknecht und Co. zu reden: Seid Ihr jetz ganz verrückt geworden??? Gesine Lötzsch hat im Bundestag Merkel angegriffen, sie vertrete nur die Interessen der Banken – aber die Linken sind viel bankenfreundlicher als Merkel: Alles, was nach ihrem Willen den Iren, Portugiesen (und bald den Spaniern, Italienern) aus EZB-Mitteln kreditiert werden soll, benutzen die doch nur  zur Bezahlung ihrer Schulden bei den Banken!!! Wenigstens sagt Merkel, im Unterschied zu Wagenknecht, dazu nein! Merkel hat wirklich viel Geld für die aussichtslose Rettung des Euro verpulvert – aber rot-rot-grün würde es noch schlimmer treiben.
Wer wirklich die schöne Parole „Wir bezahlen nicht für Eure Krise“ ausgibt, wie DIE LINKE, muss für den sofortigen Austritt aus dem Euro Druck machen! Dann können Iren, Griechen etc. die Forderungen der ausländischen Banken radikal abschreiben („hair cut“) und mit Hilfe die Abwertung ihrer eigenen Währung wieder ihren Export ankurbeln. Dann sind sie nicht mehr auf Kredite angewiesen und können dem Brüsseler Spardiktat entkommen.
Nun sagen die Linken auch: Der Euro kann nur gerettet werden, wenn zur gemeinsamen Währung die gemeinsame Wirtschaftsregierung kommt. Hört sich gut an. Aber diese EU-Wirtschaftsregierung wäre, wie die EU-Kommission, kein gewähltes Gremium, sondern ein dikatorisches Politbüro, beherrscht vom Finanzkapital. Die würden doch nicht, wie es die Linke verlangt, die deutschen Löhne heraufsetzen, sondern als erstes die deutschen Löhne heruntersetzen – im Sinne der „Harmonisierung“ des EU-Wirtschaftsraumes, also einer Angleichung der deutschen Löhne auf den europäischen Durchschnitt. Wollt Ihr das?
Nur die Rückkehr zur nationalen Souveränität bietet einen sozialen Ausweg. Aber das kapiert die Linke nicht und wirft Merkel  Nationalismus vor – ausgerechnet Merkel, der treuen Globalistin! Und gleichzeitig geht die antikapitalistische Nebelkerzenwerferei weiter: Hinter diesem Rauchvorhang vollzieht sich die Anpassung der Linken an die Euro-Politik des Finanzkapitals. Ne Leute, ohne mich!

2010-12-15

WIR MÜSSEN FÜR DIE ANDEREN SPAREN !

In weiterhin sollen die Österreicher für die Schulden der anderen EU-Mitgliedsländer bürgen und werden letztendlich zu Kassa gebeten. Wirtschaftsfakten belegen dies: hier. Die FAZ berichtet schon von der Änderung.

Österreich:
-Die Mineralölsteuer wird bei Diesel um fünf, bei Benzin um vier Cent je Liter erhöht
-Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe wird gesenkt
-Alleinverdiener-Absetzbetrag für Familien ohne Kinder wird gestrichen
-Die einjährige Wartefrist bis zur ersten Pensionserhöhung wird wieder eingeführt
-Die Anerkennung von Pflegestufe 1 und 2 wird erschwert
-Tabaksteuer wird um 25 bis 35 Cent pro Packung angehoben
-Eine Flugticketabgabe soll eingeführt werden
-Studiengebühren werden wieder eingeführt

Die Bevölkerungen der anderen Mitgliedsländer müssen auch sparen! Wer profitiert?


Deutschland:
  • Luftverkehrssteuer wird ab 01.01.2011 eingeführt
  • Ab 01.01.2011 steigen die Krankenkassenbeiträge um 0,6 auf 15,5 Prozent
  • Krankenkassen können Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben
  • Elterngeld bei Hartz-IV-Empfängern wird gestrichen
  • Zuschuss zur Rentenversicherung bei Hartz-IV-Empfängern wird gestrichen
  • Übergangsgeld vom Arbeitslosengeld I zum Hartz-IV-Bezug wird gestrichen
  • Heizkostenzuschuss für Hartz-IV-Empfänger, Rentner und Geringverdiener, die Wohngeld beantragen, wird gestrichen
  • Elterngeld wird von 67 auf 65 Prozent gesenkt
  • Tabaksteuer wird erhöht


Ungarn:
  • Alkoholsteuer soll erhöht werden
  • Tabaksteuer soll steigen
  • Energiesteuer soll angehoben werden

Griechenland:
  • Mehrwertsteuer wurde von 19 auf 23 Prozent angehoben
  • Mineralölsteuer wurde angehoben
  • Tabaksteuer wurde um 20 Prozent angehoben
  • Getränkesteuer wurde um 20 Prozent angehoben
  • Renten wurden gekürzt
  • Die Gebühr für die Nutzung von Radiofrequenzen wurde von 0,1 auf zwei Prozent erhöht
  • Einkommenspitzensteuersatz wurde auf 45 Prozent erhöht
  • Rückwirkend wurde eine einprozentige Sonderabgabe auf Einkommen ab 100.000 Euro für das Jahr 2009 eingeführt
  • Immobilien werden nun besteuert
  • Eine Luxussteuer von bis zu 30 Prozent auf Edelmetalle, Edelsteine, Flugzeuge, Pelze, Freizeitboote und Lederwaren wurde eingeführt. Sie gilt auch für Kraftfahrzeuge ab 17.000 Euro Kaufpreis
  • Urlaubs- und Weihnachtsgelder wurden gekürzt
  • Ein Rentenstopp wurde eingeführt
  • Wer Rente beziehen will, soll 40 anstatt wie bisher 37 Jahre arbeiten
  • Das durchschnittliche Renteneintrittsalter wird von 61,3 auf 63,4 Jahre erhöht
  • 13. und 14. Rente wird durch Pauschalen von insgesamt 800 Euro im Jahr ersetzt

Portugal:
  • Mehrwertsteuer soll auf 23 Prozent steigen
  • Einkommensteuersätze sollen angehoben werden
  • Renten werden eingefroren
  • Sonderbeihilfe für Familien mit Neugeborenen soll abgeschafft werden

Rumänien:
  • Die Mehrwertsteuer stieg von 19 auf 24 Prozent
  • Löhne sollen gekürzt werden
  • Renten sollen gekürzt werden

Estland:
  • Mehrwertsteuer wurde auf 20 Prozent angehoben

Lettland:
  • Mehrwertsteuer wurde auf 21 Prozent angehoben
  • Der einheitliche Einkommenssteuersatz stieg von 23 auf 26 Prozent

Litauen:
  • Mehrwertsteuer wurde auf 21 Prozent angehoben

Spanien:
  • Der Spitzensteuersatz soll von 43 auf 44 Prozent und ab einem Einkommen von 175.000 Euro auf 45 Prozent steigen
  • Mehrwertsteuererhöhung um zwei Prozent

Frankreich:
  • Der Spitzensteuersatz wurde von 40 auf 41 Prozent erhöht
  • Steuerliche Absetzbarkeit bei Immobilien und Versicherungen wurden gekürzt
  • Förderung von Solardächern wird gekürzt
  • Sozialabgaben steigen
  • Der volle Mehrwertsteuersatz auf Kombi-Angebote aus Telefon, TV- und Internetdiensten soll erhoben werden
  • Das Renteneintrittsalter wird von 60 auf 62 Jahre erhöht

Serbien:
  • Eine Steuer auf Telefon-Dienstleistungen wurde eingeführt

Kroatien:
  • Eine Steuer auf Telefon-Dienstleistungen wurde eingeführt

Großbritannien:
  • Rentenbeiträge werden erhöht
  • Beamtenpensionen werden gekürzt
  • Studiengebühren werden massiv erhöht
  • Kindergeld soll gekürzt werden

Irland:
  • Einkommensteuer wurde erhöht
  • Mehrwertsteuer wurde erhöht
  • Benzinsteuer wurde erhöht
  • Tabaksteuer wurde erhöht
  • Zigarettensteuer wurde erhöht
  • Kapitalertragssteuer wurde um zwei Prozent erhöht
  • Kindergeld wurde um zehn Prozent gekürzt
  • Abflugsteuer wurde eingeführt
  • Arbeitslosenhilfe wurde um vier Prozent gekürzt


  • Handelsblatt vom 13.10.2010
(Quelle: Kopp-Verlag)








    2010-12-14

    Verbindliche Grundzüge der Wirtschaftspolitik

    Österreich und Deutschland haben nicht nur ihre durch das Sozialprinzip geprägte Wirtschaftsverfassung eingebüßt und die Fähigkeit verloren, sachgerecht auf die Wirtschaftslagen zu reagieren, etwa durch eine antizyklische Konjunkturpolitik, sondern darüber hinaus wird die Union befugt, verbindlich die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die Union und vor allem für die Mitgliedstaaten zu definieren (Art. 121 Abs. 2 ff. AEUV). Die Grundzüge können makro- oder mikropolitische Vorgaben machen. Sie sind der Wirtschaftsverfassung der Union verpflichtet und stehen darum dem Sozialprinzip der Grundgesetzes, insbesondere dessen beschäftigungspolitischer Zielsetzung, entgegen. Hinzu kommt die außenwirtschaftliche Entmachtung der Mitgliedstaaten, weil die Handelspolitik (Art. 206 f. AEUV) der ausschließlichen Zuständigkeit der Union überantwortet ist und bleiben wird (Art. 3 Abs. 1 lit. E AEUV).

    Eine beschäftigungswirksame Beihilfepolitik ist den Mitgliedstaaten grundsätzlich untersagt (Art. 107 AEUV). Als Standortpolitik bleibt nur die sogenannte Lohnflexibilisierung, also die Absenkung der Löhne, oder eben wegen der eindimensionalen Globalisierung die von dem grenzüberschreitenden Wettbewerb erzwungene Arbeitslosigkeit, weil die sozialen Standards, die Österreich und Deutschland lange Zeit erfüllt hatten und zu erfüllen verpflichtet waren, nicht globalisiert sind, vor allem nicht die menschenrechtlichen Standards, deren Verwirklichung das Sozialprinzip gebietet. 

    (Karl A. Schachtschschneider in:  Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit von Matscher/Pernthaler/Raffeiner (Hrsg.). Festschrift für Hans R. Klecatsky zum 90. Geburtstag, S 638.)

    Polizeiliche Befugnisse der Europäischen Union

    Aus der  intergouvernementalen Zusammenarbeit der Polizei wird eine supranationale Unionstätigkeit. Europol wird zu operativen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten ermächtigt, bisher allerdings nur in Verbindung und in Absprache mit den Behörden der Mitgliedstaaten (Art. 88 AEUV). Die Union verfügt als Rechtsperson nach dem Vertrag von Lissabon über eigene polizeiliche Befugnisse und beschränkt sich nicht auf die Organisation der polizeilichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.Durch die Befugnisse von Europol in Art. 69a (88) AEUV wird die Amtsgewalt der Europäischen Union gestärkt. Europol erfährt eine erhebliche Ausdehnung seiner Befugnisse. Bedienstete dieser Einrichtung dürfen künftig auch operativ tätig werden (Art. 69g (88) Abs. 2 lit. b AEUV).

    (K. A. Schachtschneider, Verfassungklage Österreich, S 220)

    2010-12-12

    AVAAZ sammelt Daten für diverse "staatliche" Organisationen um sie später auch zu nutzen!

    Um bei Avaaz.org an einer Pedition teilzunehmen ist es notwendig, dass du deinen Namen und Emailadresse angibst, die IP Adresse ist ohnehin schon gespeichert. Nach langen Recherchen hat sich rausgestellt dass auch Avaaz.com wie z.b. auch die "Reporter ohne Grenzen" ein CIA-cofinanziertes Projekt sind.
    Ich brauche, glaube ich nicht zu beschreiben wo deine Daten landen werden. Im Moment findest du eine Pedition "für" Wikileaks auf den Seiten von Avaaz.com . Natürlich will die CIA wissen, wer ein "Sympathisant" von Wikileaks ist. Die beste Möglichkeit ist das FREIWILLIGE Abgeben deines Namen, deiner Emailadressen und deiner IP Adresse. Somit wirst auch du als Terrorist eingestuft
    "AVAAZ ist ein recht geschickt angelegter Versuch, die Post-Bush-imperiale Politik der USA schon im Vorfeld "demokratisch" zu definieren und zu lancieren. Die US-amerikanische Mutterorganisationen CIVIC ACTION und MOVE-ON, die ihren NGO-Status verdaechtig oft betonen - wie ihre EURO-Tochter AVAAZ ebenfalls - sind im Randbereich der "Demokraten" angesiedelt und werden von prominenten "Demokraten" wie Al Gore unterstuetzt ...
    AVAAZ - Im Verbund mit den Mächtigen
    Die Mausklick-Organisation AVAAZ übergab gemeinsam mit Greenpeace zum Thema Gentechnik mehr als eine Million Unterschriften an die EU-Kommission.  Warum gerade in diesem Fall große Vorsicht angebracht ist:
     Vortäuschung falscher Tatsachen:   Gleich zweimal sammelte Avaaz für ein EU-weites „Gentechnik-Moratorium“ Unterschriften. Einmal mit dem üblichen Verfahren, beim zweiten Mal verlangte die Organisation noch weit mehr Daten von den Unterstützern. Grund: Eine Million Unterschriften für die „Europäische Bürgerinitiative“ sollten in einem „formellen Verfahren mit strengen Anforderungen“ gesammelt werden. Doch das war von Anfang an eine Augenauswischerei : Spätestens im Mai 2010 war bekannt, dass die Ausführungsbestimmungen für eine solche „EU-Bürgerinitiative“ frühestens Anfang 2011 fertig sind. [1 ]  Erst Ende 2011 kann das erste Begehren eingereicht werden. [2 ]  Trotzdem wurden in einer Riesenkampagne mehr als 1,2 Mio. „Unterschriften“ gesammelt und am 9. Dezember 2010 von Avaaz- und Greenpeace-Mitarbeitern an EU-Kommissar John Dalli übergeben – ohne jegliche Rechtskraft.
    Gründer von Avaaz:  „MoveOn.org“ und „Res Publica“ – beides Organisationen, die eng mit George Soros in Verbindung stehen bzw. von ihm viel Geld erhalten haben. [3 ]  Soros ist der wohl bekannteste Spekulant und Hedgefondsmanager der Welt, der personifizierte Inbegriff des Heuschrecken-Kapitalismus. Er brachte 1992 das britische Pfund an den Rand des Zusammenbruches, soll gegen den Euro gewettet haben, wurde 2006 in Frankreich wegen Insiderhandels, der ihm 2,2 Mrd. Dollar gebracht hatte, verurteilt und verdiente alleine im Krisenjahr 2009 geschätzte sagenhafte 3,3 Mrd. Dollar. [4 ]
    Spendeneinnahmen:  Laut Avaaz wurden seit 2007 „über 10 Millionen Dollar Online gesammelt“. [5 ]
    Weltweiter Leiter:   Ricken Patel, arbeitete u.a. schon für die Rockefeller- und die Gates-Stiftung [6 ] , die die Gentechnik überallhin (insbesondere nach Afrika) verbreiten wollen bzw. mit dem Gentechnik-Konzern Monsanto auf Tuchfühlung sind. [7 ]
    Deutschland-Chef : Julius van de Laar, der als einziger Deutscher im Wahlkampfteam von US-Präsident Barack Obama arbeitete . [8 ]  Obama holte derart viele Monsanto-Leute in seine Regierungsmannschaft , dass der britische Anti-Gentechnik-Nachrichtendienst GMWatch schrieb: „Michelle mag einen biologischen Garten haben, aber ihr Ehemann hat den großen Konzernen und Monsanto die Schlüssel für die Tür gegeben.“ [9 ]
    Gentechnik-Petition:
    Avaaz fordert „Fakten“ von EU-Kommissionspräsidenten  José Manuel  Barroso, nämlich „ ein Moratorium für die Einführung von genmanipulierten Nutzpflanzen in Europa zu erlassen, eine ethisch und wissenschaftlich unabhängige Forschungskommission ins Leben zu rufen, die die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln untersucht, sowie strenge Auflagen zu erlassen.“ Berechtigte Forderungen, möchte der unbedarfte Leser meinen. Das Gegenteil ist der Fall:
    -          „Unabhängige Forschungskommission“: Wieviele Forschungsergebnisse und Erfahrungen über die katastrophalen Auswirkungen der Gentechnik sollen noch vorliegen, bis ein Verbot verhängt wird? [10 ]
    -           „Moratorium“: Warum nur ein zeitliches und kein fixes Verbot? Vielleicht deshalb, weil nur das verboten werden soll, was die Menschen lieben (z.B. Glühbirnen) und nicht das, was wirklich gefährlich ist?
    -           „Strenge Auflagen“: Die EU rühmt sich ohnehin schon jetzt, bei der Gentechnik strenge Auflagen zu haben, was eine Lüge ist: Die zuständige EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat bisher jedes genmanipuliertes Produkt durchgewinkt und steht in engem Kontakt mit der Gentechnik-Lobby. [11 ]
    Werben mit Skandal-Vertrag
    Indem Avaaz die EU-Bürgerinitiative so positiv hervorhebt, wirbt sie auch für den EU- Vertrag von Lissabon (= der EU-Verfassung), der von keinem einzigen Volk Europas legitimiert wurde. [12 ]  Die zahnlose EU-Bürgerinitiative soll dem neuen EU-Vertrag, der u.a. eine Verpflichtung zur militärischen Aufrüstung enthält, ein demokratisches Mäntelchen umhängen. Doch der deutsche Staatsrechtler Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider von der Universität Erlangen-Nürnberg spricht aus, was Sache ist: „Demokratie und Rechtsstaat werden ruiniert. Das ist eine Militär- und Diktaturverfassung.“
    Kritisches Denken ist gefragt
    Fazit: Die Avaaz-Verantwortlichen sind keine einfachen Bürger, sondern bewegen sich im Dunstkreis der Machteliten – dies wird besonders beim Thema Gentechnik und im Moment beim Wikileaks Skandal deutlich. Die Gefahr, dass hier der Widerstand nur kanalisiert und nichts getan wird, ist groß. Kritisches Denken, gesunder Hausverstand und eigenverantwortliches Handeln sind mehr gefragt denn je – vielleicht auch mit dem Widerruf der eigenen Unterschrift bei einer fragwürdigen Aktion.
    Klaus Faißner, freier Journalist für die Initiative  Gentechnikverbot

    Autor des Buches: „Wirbelsturm und Flächenbrand. Das Ende der Gentechnik“,  € 14.-; ISBN: 978-3-200-01749-8; Bestellung unter  info@gentechnikverbot.at  oder über den Buchhandel. Nähere Infos unter  http://tinyurl.com/32puog7  .
    [1 ]   http://derstandard.at/1271377446572/Kommentar-der-anderen-Werner-Faymann-und-die-Stimme-des-Volkes
    [2 ]   http://www.wienerzeitung.at/default.aspx?tabID=3861&alias=wzo&cob=531299
    [3 ]   http://www.avaaz.org/de/about.php  , inzwischen vom Netz genommen, noch zu finden unter  http://www.linguee.de/englisch-deutsch/uebersetzung/civic+group.html  , http://de.wikipedia.org/wiki/George_Soros
    [4 ]   http://www.wiwo.de/finanzen/der-dubiose-super-spekulant-434643  und  http://www.tagesschau.de/wirtschaft/meldung112466.html
    [5 ]  Avaaz-Angabe vom Juni 2010  http://www.avaaz.org/de/about.php  (wurde vom Netz genommen)
    [6 ]   http://therespublica.org/AboutUs.htm
    [7 ]   http://blogs.taz.de/saveourseeds/2007/01/09/bill-gates-maniok-und-monsanto  und  http://www.engdahl.oilgeopolitics.net/Auf_Deutsch/Monsanto/monsanto.html
    [8 ]   http://www.welt.de/politik/bundestagswahl/article4524735/Wer-etwas-veraendern-will-muss-sich-einmischen.html
    [9 ]   http://www.gmwatch.org/latest-listing/1-news-items/11531-more-monsanto-men-joining-obama-administration  Übersetzung im Buch: „Wirbelsturm und Flächenbrand. Das Ende der Gentechnik“, von Klaus Faißner
    [10 ]   http://umweltinstitut.org/gentechnik/kommerzieller-anbau/wir-mussen-die-wissenschaft-verandern---interview-mit-prof.-arpad-pusztai-186.html  und http://blogs.taz.de/saveourseeds/2009/06/03/roundup_daemmerung  und pdf zum Herunterladen:  http://login.taoweb.at/customer/81/folder/31/Gentechnisch%20modifiziertes%20Saatgut.pdf und
    http://www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=2257684/1prj2ko/index.html
    [11 ]  Nähere Infos siehe „Wirbelsturm und Flächenbrand. Das Ende der Gentechnik“, von Klaus Faißner
    [12 ]  Nur die Iren durften abstimmen – und mussten dies so lange tun, bis das Ergebnis passte.

    2010-12-01

    Die Steuerzahler haften für die Verluste der Spekulanten

    Die Banken gehören mehr kontrolliert, Großbanken zerschlagen und das System von Grund  auf geändert. Finanzexperten ersten Ranges wie Joseph Stiglitz, Nouriel Roubini und Wilhelm Hankel sprechen diese klaren Worte.  Durch diese wichtige Vertragsänderung zur Transferunion  (Art. 122 AEUV) haben die Spekulanten noch mehr "Narrenfreiheit" und können am Finanzmarktcasino hohe Risiken eingehen und riesige Gewinne einstreifen. Wenn etwas schiefgeht, dann gibt es sowieso die Rettung. Dadurch werden neue Blasen und Krisen automatisch immer wieder kommen. Aber macht nichts: Die Steuerzahler werden es schon richten... 

    Der Euro wäre unter diesen Umständen nicht eingeführt worden. Die Vorrausetzung waren die Stabilitätskriterien, welche jetzt durch den neuen Art. 122 AEUV relativiert werden. 

    Links: 1 / 2 / 3

    ***

    Univ.-Dozent Dr. Friedrich Romig, Wien:

    Grossbetrüger Werner Faymann und Josef Pröll

    Jetzt ist der dauerhafte Bruch des Lissabonvertrags beschlossene Sache: Mit ein paar Zeilen wird die Europäische Union real in einen Bundesstaat und eine Fiskal-, Haftungs- und Transfergemeinschaft umgewandelt. Die spärlichen Reste an Souveränität, die Österreich noch hat, werden an die Union abgetreten, Österreich hört als Staat praktisch zu existieren auf, alle wesentlichen Kompetenzen sind auf die EU übertragen. Nur die Sozialnetze darf es noch zerreissen.
    Art. 125 AEUV (im Volksmund «Lissa­bonvertrag») schliesst die Haftung eines Mitgliedsstaates für die Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates ausdrücklich aus. Und auch die Union selbst darf laut Vertrag nicht Haftungen für ein Mitglied übernehmen. Jetzt haben Bundeskanzler Faymann und Finanzminister Pröll der Haftung für Irland zugestimmt und damit neuerlich eine prinzipielle Voraussetzung für die Währungsunion, eben diese No-Bail-out-Klausel, unterlaufen. Jetzt haftet Österreich nicht mehr nur für seine eigenen Schulden, sondern auch noch für die Irlands und Griechenlands. Nur Verrückte übernehmen Bürgschaften für Pleitiers.
    Rechtlich kaschiert wird dieser unerhörte Souveränitätsverlust Österreichs durch eine Ergänzung des Naturkatastrophen-Artikels (Art. 122 AEUV). Der sieht Hilfen bei Naturkatastrophen oder bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern vor. Jetzt wird der Artikel durch ein paar Zeilen ergänzt: «­Finanzielle Hilfen können auch gewährt werden, wenn Gefahr für die Währungsunion besteht.» Das Tor wird aufgemacht für Mitgliedsstaaten, die auf Kosten Österreichs und anderer leben wollen! Wir müssen bluten.
    Und für diese einschneidenden Vertragsänderungen, die den Charakter der EU völlig verändern, will Faymann keine Volksabstimmung, die er vor der Wahl in einem Brief an die «Kronen-Zeitung» im Juni 2008 hoch und heilig versprochen hat. Das ist Grossbetrug am Wähler. Und Josef Pröll unterstützt ihn dabei.
    «Es fliesst ja kein Geld», versucht Pröll das Volk zu beruhigen. Doch, Herr Pröll, es fliesst! Die EZB erhöht die Geschwindigkeit ihrer Gelddruckmaschinen, und was das bedeutet, haben wir nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gesehen. Währungszusammenbruch, Umtausch, Inflation. Zimbabwe lässt grüssen, doch so schlimm wie dort wird’s wohl nicht werden (Anm.: In Zimbabwe gab es Inflationsraten von 10 % pro Tag!). Der Gouverneur der Nationalbank, Ewald Novotny, hält Narkotika zur Ruhigstellung der Bevölkerung bereit.

    Gespräch mit Prof. W. Hankel im Standard:
    Wilhelm Hankel über den “mon­s­trösen Unsinn Wäh­rungs­union” und warum er gegen Euro und Griechenhilfe vor Gericht zog
    Der deutsche Wilhelm Hankel hat zusammen mit drei anderen Professoren vor dem deutschen Verfassungsgericht gegen die Griechenland-Kredite geklagt.  Das zentrale Argument der Beschwerdeführer: Das Paket verletze das geltende No-Bail-out-Prinzip der Gemeinschaft, das besagt, dass kein EU-Staat für die Verbindlichkeit eines anderen aufkommen darf. Heuer im Mai übergab er mit Kollegen die Klageschrift in Karlsruhe. Für den 81-jährigen Professor war die europäische Währung von Anfang an ein lebender Leichnam, weswegen er schon gegen seine Einführung in Deutschland vor Gericht zog. Hankel schrieb Bücher wie die “Eurokrise” und die “Eurolüge” und sieht nicht ein, dass stabilitätsorientierte Länder den Wackelkandidaten mit Milliardenhilfen unter die Arme greiften. Schuldensünder wie Griechenland und Irland sähe der renitente Ökonom deswegen lieber heute als morgen “freiwillig” aus der Währungsunion austreten, wie er im Interview betont.
    derStandard.at: Herr Hankel, Sie sind zu einer Art Krisenguru geworden, tituliert als “Eurofighter”, schrieben Bücher wie die “Eurolüge”, erklärten die Währung schon vor ihrer Einführung in Deutschland für nicht überlebensfähig, zogen gegen die Griechenlandhilfe vor Gericht und sind mit Ihrem Kampf auch medial an der Peripherie gelandet, so weit, dass Sie am Ende sogar in rechten Blättern geschrieben haben. Jetzt ging es dem Euro heuer schon einmal ziemlich schlecht. Das hat Sie ein bisschen rehabilitiert. Sind Sie froh darüber?
    Wilhelm Hankel: Ich wehre mich dagegen, von Beruf Eurokritiker zu sein. Mein Beruf ist der eines ehrlichen Volkswirts, der nüchtern analysiert und frei ist von Wunschdenken. Ich bin ein überzeugter Europäer, der Europa davor bewahren will, dass politische Pfründeninhaber dieses Europa zugrunde richten. Ich fühle mich durch diese Krise voll rehabilitiert. Nur bin ich darüber nicht stolz und glücklich. Auch Kassandra war nicht glücklich, als ihre schlimmen Prophezeiungen eingetreten sind.
    derStandard.at: Sie haben schon anlässlich der Griechenlandhilfe die Eurozone und den Euro gewissermaßen für verloren erklärt. Jetzt folgt Irland. Rückt das Ende noch ein bisschen näher?
    Hankel: Die Iren pokerten jetzt einmal um bessere Makrobedingungen. Ein Griechenlandprogramm wollen und können sie gar nicht ertragen. Wenn man ihnen das zumuten würde, was die Griechen bisher geschluckt haben – und nicht erfüllen werden – dann kommen sie aus der Krise nicht heraus. Das führt zu der bizarren Situation, dass die Griechen in Sachen Hilfe nachverhandeln und die Iren sich zierten, sie anzunehmen.
    derStandard.at: Den Griechen mit ihrem Riesen-Sparprogramm und den Iren, die es vielleicht ein bisschen billiger bekommen, könnten im schlimmsten Fall weitere Wackelkandidaten folgen. Weitere rigide Sparprogramme würden dann geschnürt werden. Mit welchen Folgen für die Eurozone?
    Hankel: Eine Katastrophe, eine Verlängerung und eine Verschlimmerung der Krise. Das ganze zeigt, welch monströser sowohl politischer als auch ökonomischer Unsinn diese Währungszone gewesen ist. Ökonomisch ein bizarrer Unsinn, weil mit einer Währungsunion bisherige Währungsrisiken, die ja durch die Währungsunion nicht verschwinden, umgewandelt werden in Konkursrisiken. Das erleben wir jetzt.
    derStandard.at: Die Folge einer Währungsunion unter ungleichen Partner?
    Hankel: Die können die gemeinsam vorgegebene Stabilitätspolitik nicht halten. Viel monströser ist aber, sie werden durch den Euro geradezu verführt, Schulden zu machen. Der Euro hat künstlich aus nicht kreditwürdigen Ländern, wie den genannten, kreditwürdige Schuldner gemacht, weil die Abwertung abgeschafft worden ist.
    derStandard.at: Sie würden Griechenland wieder in die Vorstufe zur Währungsunion schicken, mit der Option, dass das Land wieder zurückkommen darf, wenn es besser geht…
    Hankel: …weil das die einzige Möglichkeit ist. Ein Land, das in der Währungsunion in den Konkurs getrieben wird, das muss wieder raus, oder es passieren diese Verwerfungen. Ich möchte hier mit Eugen von Böhm-Bawerk einen der größten österreichischen Ökonomen zitieren, der das alles vor 100 Jahren vorausgesagt hat. Der Gründer der hochverehrten Wiener Schule, Lehrer von Schumpeter und lange Zeit K&K-Finanzminister hat vor Ausbruch des 1. Weltkriegs einen geradezu prophetischen Essay geschrieben unter der Überschrift “Politische Macht oder ökonomisches Gesetz”. Darin hat er eigentlich für mich bewiesen, dass sich – was jetzt zur Debatte steht – ökonomische Gesetze politisch nicht überspielen lassen. Mit der Eurozone erleben wir den Experimentalbeweis.
    derStandard.at: Was meinen Sie damit?
    Hankel: Durch den Euro ist Griechenland künstlich kreditwürdig gemacht worden, es wertet ja nicht ab. Das Ergebnis ist, dass die Griechen mit ihrer horrenden Inflationsrate von 40 Prozent über dem Durchschnitt inzwischen mit einem abgewerteten Euro billig Schulden gemacht und billig eingekauft haben. Sie hatten einen Realzins, der null bis negativ war. Das heißt, wer Schulden machte, der konnte diese mit Erfolg mit schlechtem Geld zurückzahlen. Sie haben sich ein Riesenleistungsbilanzdefizit zugelegt. Dasselbe gilt für Irland und die anderen Wackelkandidaten. Und mit diesen falschen monetären Daten ist die Situation entstanden, die wir heute haben. Defizite innen und außen. Die Frage ist, kann man das auf Dauer finanzieren? Da wendet sich mein Blick unter anderem nach Österreich, denn Österreich zählt wie Deutschland, die Niederlande und Finnland im Grunde zu den Zahlern. Die Frage ist also, kann es die Politik vertreten, dass diese Länder allein die ganze Last der Schuldenfinanzierung tragen? Da würde ich sagen nein.
    derStandard.at: Das war aber so auch alles nicht absehbar, da ist doch die Krise dazwischengekommen.
    Hankel: Da muss ich leidenschaftlich widersprechen. Ich habe genau dieses in der Klage vor dem Euro vor unserem Bundesverfassungsgericht zwei Mal dokumentiert, bei Einführung des Euro und jetzt bei Einführung der Rettungsschirme. Wir haben dem Verfassungsgericht gesagt, das funktioniert nicht. Das führt erstens zu einer ewigen Zahlungsbereitschaft der Überschussländer. Das können diese ökonomisch gar nicht durchstehen, denn das Geld, das dahin geflossen ist, fehlt doch in den entsprechenden Ländern bei den heimischen Investitionen.
    derStandard.at: Das ist aber doch keine Einbahnstraße. Sind nicht gerade die Österreicher ein gutes Beispiel dafür, dass man auch von diesem gleichzeitig großen Markt – siehe Osteuropa – profitiert hat? Und manche dieser osteuropäischen Nachbarn bewähren sich ja sehr gut in der Krise, etwa die Slowakei.
    Hankel: Die Slowakei ist das ärmste Land in der Eurozone. Sollen die mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 12.000 Euro eines der reichsten Länder wie Irland mit einem höheren Pro-Kopf-Einkommen als Deutschland – nämlich 34.000 Euro – finanzieren? Das kann mir keiner erzählen.
    derStandard.at: Aber es gibt doch Argumente, die untermauern, dass der Euro Vorteile bringt – siehe Exportzahlen.
    Hankel: Das Standardargument. Das ist aus zwei Gründen völlig schief. Erstens besteht keine Volkswirtschaft nur aus dem Exportsektor, weder die ihre noch die unsere, denn zur selben Zeit verliert der Binnenmarkt finanzielle und materielle Ressourcen, die werden über die Überschüsse in die Defizitländer transportiert. Und wir haben tatsächlich eine Stagnation der Binnenmärkte, sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden.
    derStandard.at: Daran wird auch heftig Kritik geübt…
    Hankel: …die ich auch unterstütze. Zweitens ist die Förderung des Exports ein Sprengsatz für das innere Gleichgewicht einer Währungsunion. Eine französische Finanzministerin hat sehr laut und vernehmlich gesagt: “Die bösen Deutschen”, sie hätte auch sagen können, einschließlich der Österreicher. Das ist eine völlig perverse Situation, weil nicht die Tüchtigen schuld sind an den Ungleichgewichten, sondern die Untüchtigen.
    derStandard.at: Aber diese Diskussion erstreckt sich mittlerweile bis nach China…
    Hankel: Das macht die Diskussion in der Eurozone aber nicht falsch. Wir haben dasselbe Problem in der Eurozone wie in der globalen Wirtschaft. Damit wird das Argument nicht falsch, dass es die Nachfrage ist, die den Export hervorruft, und nicht das Exportangebot.
    derStandard.at: Wohin führt uns das alles Ihrer Ansicht nach?
    Hankel: In die politische Krise. Damit komme ich zu unserer deutschen Verfassung. Es ist ein Angriff auf die innere Souveränität, die innere Gesetzgebung und die innere Demokratie der europäischen Nationen, denn der Rettungsschirm und was da noch kommen soll – das Konkursrecht – greift nach der Währung in die Autonomie der Haushalte ein. Deutschland hat bereits unterschrieben, dass es sage und schreibe 70 Prozent der Bundessteuereinnahmen – 170 von 250 Milliarden Euro in den Rettungsfonds einzahlt.
    derStandard.at: Ihre Bundeskanzlerin Angela Merkel verlangt ohnedies neue Regeln. Die Gläubiger müssten an den Kosten beteiligt werden.
    Hankel: Aber was sie verlangt ist ein Rechtsbruch. Neuregelung heißt, die alten Verträge ändern – also brechen. Wir haben zum Beispiel in Deutschland ein Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag, indem das deutsche Verfassungsgericht geradezu kategorisch festgestellt hat, dass jeder Schritt über Lissabon hinaus einer Verfassungsänderung oder einer Volksabstimmung bedarf. Deswegen haben wir die Klage eingereicht. Jetzt muss das deutsche Verfassungsgericht erstens eine Stellungnahme abgeben, ob der Bruch der No-Bailout-Klausel, inklusive des Stabilitätspaktes, durch die deutsche Rechtssprechung gedeckt ist. Aber erst recht, dass was Frau Merkel verlangt – nämlich einen neuen Vertrag. Darüber müsste Europa neu abstimmen.
    derStandard.at: Sie gelten gewissermaßen als der “Leichenbestatter” des Euro von Anfang an.
    Hankel: Da muss ich protestieren. Ich bin der besorgte Vater Europas, der nicht haben möchte, dass sein Kind in den Brunnen fällt. Ich hatte jüngst einen Schlagabtausch mit EZB-Präsident Trichet, und ich habe ihm gesagt, dass noch so gute Ziele durch falsche Instrumente kaputt gemacht werden können. Genau das geschieht hier: Das große Ziel, der europäischen Einigung und Integration wird durch die Währungsunion kaputt gemacht. Er hat vorgezogen, dazu nicht viel zu sagen. Das ist der Leichenbestatter.
    derStandard.at: Die Alternative?
    Hankel: Wenn die Währungsunion bestehen bleiben soll, müssen die ewigen Sünder raus. Im eigenen Interesse sollten sie freiwillig austreten, denn sie können ihre Misere nicht mit einem solchen Programm, wie es ihnen die EU vorschreiben muss, bewältigen. Sie müssen in den Währungsclub Nummer zwei. Und wenn das nicht rechtzeitig gemacht wird, werden wir noch erleben, dass das ganze auseinanderfliegt und wir zu den nationalen Währungen, das heißt zum EWS zurückkehren, einer Wechselkursunion zwischen allen EU-Staaten, die hervorragend funktioniert hat, bis man sie leichtsinnig aufgelöst hat. Nicht aus ökonomischen, sondern aus politischen Gründen – wegen der deutschen Wiedervereinigung.
    derStandard.at: Zum EU-Rettungsschirm: Sie nennen ihn ein Konkursverschleppungspaket…
    Hankel: Eine Währungsunion muss den Konkurs akzeptieren. Der gehört ungeschrieben dazu, wenn ein Mitglied sich in Schwierigkeiten verstrickt, weil es ja nicht abwerten kann. Im Vorzimmer zum Euro wird kein Staat in den Konkurs getrieben, weil er sein Geld drucken kann und weil er abwerten kann und sich damit aus den größten Schwierigkeiten herauszieht – zulasten seiner Gläubiger. Natürlich gehört eine Umschuldung dazu. Was wir heute in der Eurozone haben, hat den Konkurs als Ultima Ratio eigentlich vorausgesetzt, genau das steht in Artikel 125 EU-Vertrag drin. Die so genannte Bail-Out-Klausel, die sagt, es wird euch nicht geholfen, wenn ihr in Konkurs geht, also passt auf.
    derStandard.at: EZB-Präsident Trichet haben Sie aber ohnedies hinter sich, ruft er doch sehr dringlich zur Budget-Disziplin auf.
    Hankel: Jeder Pfarrer hat das Problem, wie er mit seinen Sündern umgeht. Er kann und muss sie zur Tugend ermahnen. Aber wenn das nicht hilft, muss er sie notfalls aus der Kirche ausschließen. Trichet mahnt noch zur Tugend. (Regina Bruckner, derStandard.at, 22.11.2010)





    2010-11-24

    Die Bürgerlichkeit des Bürgers von Karl Albrecht Schachtschneider






    ev. Leider melden sich bis heute nur wenige Staatsrechtler zu Wort, welche die gegenwärtigen politischen Entwicklungen konsequent an den philosophischen Grundlagen der allgemeinen Staatsrechtslehre und deren Voraussetzung – der conditio humana, der naturgegebenen Bestimmung des Menschseins – messen. Einer von ihnen ist Karl Albrecht Schachtschneider – so auch in seinem in dieser Ausgabe dokumentierten Vortrag «Die Bürgerlichkeit des Bürgers». Ausgangspunkt seiner Kritik an supranationalen politischen Gebilden wie der Europäischen Union oder einer Weltregierung, an Zentralismus und Herrschaftsstrategien, aber auch am Konzept der neoliberalen Globalisierung und deren Strategien der Kapitalverkehrsfreiheit, der Deregulierung und Privatisierung staatlicher Aufgaben ist immer der Mensch als Träger der ihm eingeborenen, natürlichen Freiheit.  
        Die Freiheit muss dem Menschen nicht verliehen werden, sie kann ihm nicht verliehen werden, denn sie ist mit ihm geboren, wie es kurz und prägnant in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heisst: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Recht geboren.» Diese Freiheit ist die Grundlage allen Rechts und bestimmt auch die Bürgerlichkeit des Menschen: Als Zoon politicon, als gesellschaftliches Wesen ist der Mensch auf das Zusammenleben angelegt und angewiesen – und nur ein Zusammenleben, das der Freiheit des Menschen, dieser eingeborenen Grundvoraussetzung des Menschseins aller Menschen, entspricht, kann auch menschenwürdig genannt werden. Spätestens seit der Französischen Revolution ist diese Einsicht naturrechtlicher, humanistischer und aufklärerischer Philosophen auch in staatsrechtliche Begriffe gefasst worden. Der Bürger – nicht eine Aristokratie, nicht Feudalherren, nicht König oder Kaiser, nicht eine bestimmte Schicht oder Elite – der Bürger, der Citoyen, trägt den Staat: «Der Bürger ist die zentrale Figur der Republik, des freiheitlichen Gemeinwesens», das selbstverständlich unter dem Rechtsstaatsprinzip und dem demokratischen Prinzip ausgestaltet ist.
        Aus den zahlreichen grundlegenden Aspekten, die Schachtschneider im vorliegenden Beitrag aufgreift, sei an dieser Stelle vor allem einer hervorgehoben: Die kleine Einheit als einer Voraussetzung der Bürgerlichkeit des Bürgers: Die Selbstbestimmung verlangt einen gewissen Überblick über die eigenen Lebensverhältnisse: Hier trägt und überschaut der Bürger die Folgen seiner Entscheide unmittelbar selber; die Überschaubarkeit der Abläufe und insbesondere das föderalistisch strukturierte Gemeinwesen «ist eine wirksame Sicherung vor Irrtümern, vor allem aber ein wirksamer Schutz vor korrupten Politikern».  
    Entsprechend deutlich weist Schachtschneider alle Konzepte zur Auflösung oder Privatisierung des Staates als gesellschaftlicher Lebensform auf der Grundlage der Freiheit und der Bürgerlichkeit des Bürgers zurück: Eine One-World-Politik im Sinne eines zentralen Weltstaates unter Ägide der heutigen Finanzmächte ist mit der Freiheit des Bürgers nicht zu vereinbaren, und jenseits von einer Völkerverständigung freier, selbstbestimmter Völker «zerstört der Internationalismus, genannt Globalisierung, die Bürgerlichkeit der Lebensverhältnisse, die Republikanität der Republiken». Und analog fordert er auch im Bereich von Freihandelsideologie, der von Recht und Gemeinwohlinteresse losgelösten Theorien der Gewinnmaximierung einen erneuten Aufbruch zur Besinnung auf die echten Grundlagen der Freiheit, die auch Verpflichtung ist. Ohne Bindung an Recht und Gerechtigkeit, an Vernunft und Gewissen, «ohne philosophische Fundierung ist der Versuch, zum Recht zu finden, zum Scheitern verurteilt [...]. Es geht um die Verteidigung des Rechts, das nur auf der allgemeinen Freiheit begründet sein kann […], um den Status, den der Bürger von Verfassung wegen» – und auf Grund seines Menschseins hat.
    «Ich wünschte, ein Bürger zu sein»
    Theodor Mommsen
    Die Bürgerlichkeit ist die Würde des Bürgers. Der Bürger wird in der Staatsrechtslehre vernachlässigt, jedenfalls in Deutschland. Der Bürger ist jedoch die zentrale Figur der Republik, des freiheitlichen Gemeinwesens.

    Bürgerliche Gleichheit in der Freiheit

    Der Bürger ist durch die Freiheit definiert. Er ist seinem Wesen nach frei. Freiheit ist immer auch und wesentlich die politische Freiheit, die Freiheit in der polis. Sie ist die Bürgerlichkeit des Bürgers. Der Bürger ist Mitglied einer Republik, eines Staates in der Verfassung der allgemeinen Freiheit, des Freistaates, eines Staates im eigentlichen Sinne, wie nach den Verfassungsgesetzen die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland1 und in der Schweiz, die als Eidgenossenschaft der Kantone verfasst ist. Alle drei Länder sind Bundesstaaten. Das stärkt die Republikanität durch föderale oder vertikale Gewaltenteilung. Deutschland und Österreich sind keine bündischen Republiken, sondern Bundesrepubliken, so wie Deutschland seine Staatsform nennt.
    Mit der Freiheit des Bürgers ist die bürgerliche Gleichheit verbunden. Die Freiheit ist immer die allgemeine Freiheit. Jeder Mensch hat die gleiche Freiheit. Die Gleichheit in der Freiheit ist das Grundprinzip, was viele Staatsrechtslehrer auch sagen, aber nicht wirklich dogmatisieren. Das führt zur Gleichberechtigung, zur Gleichheit in den Rechten, nicht etwa zu einem Rechtsprinzip der Gleichheit. Die Menschen sind alle sehr unterschiedlich. Niemand kann verlangen, dass er gleich einem anderen Menschen ist oder gleich gemacht wird oder dass er gleich jedem anderen behandelt wird. Das wäre nicht nur sachwidrig, ja unmöglich. Es würde die Unterschiede der Menschen verleugnen und missachten. Der Egalitarismus ist menschenverachtend, zumal wenn er soweit geht, dass Menschen benachteiligt oder gar geschwächt werden, um nicht stärker oder besser zu sein als andere oder die anderen. Der Lissabon-Vertrag aber nennt in Art. 2 EUV als einen der «Werte, auf die sich die Union gründet», «die Gleichheit von Frauen und Männern». Das ist kaum aus Versehen geschehen, sondern liegt in der Logik des Gender-Mainstreaming, das die «tatsächliche Gleichstellung» von Männern und Frauen zum Ziel hat. Mit welchem Mann soll eigentlich welche Frau gleichgestellt werden? Mann und Frau sind nicht nur von Natur unterschiedlich, sondern befinden sich regelmässig auch in unterschiedlichen Lebenslagen. Der Feminismus führt zur Missachtung der Natur. Die Gleichberechtigung ist auch nur erträglich, wenn der Bereich der Privatheit so zugemessen ist, dass die Menschen sich hinreichend in ihrer Unterschiedlichkeit entfalten können. Gleichmacherei erstickt nicht nur die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ein Menschenrecht (Art. 12 AEMR; Art. 2 Abs. 1 GG), sondern auch die Entwicklung des Gemeinwesens. Egalitarismus ist extremer Sozialismus und zwingt zum Totalitarismus. Von der Bürgerlichkeit des Bürgers lässt er nichts übrig.
    Es gibt kein Spannungsfeld von Freiheit und Gleichheit, wie es allgemein, auch vom Bundesverfassungsgericht, mit dem Motto: je mehr Freiheit desto weniger Gleichheit und umgekehrt, vertreten wird (BVerfGE 5, 85 (206), ständig)2. Es gibt gleiche Freiheiten, gleiche Rechte. Auch dieses Motto beruht auf dem Missverständnis von Freiheit.

    Bürgerliche Freiheitslehre3

    1. Bürgerliche Revolution

    Die Französische Revolution war die Zeitenwende. Sie hat einen Bürgerstaat zu schaffen versucht und demgemäss eine bürgerliche Freiheitslehre hervorgebracht. Freiheit definiert die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 als das Recht, «alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet» (Art. 4). Das Geniale dieser Erklärung, die, philosophisch von Rousseau vorbereitet, weitgehend Abbè Sieyes, dieser beraten von Kant, einem Schüler Rousseaus, formuliert hat, ist die Verbindung dieser Freiheitsformel mit dem Prinzip des Gesetzes als dem allgemeinen Willen, der volonté générale. Was nämlich ein Schaden ist, bestimmen die Gesetze, und diese Gesetze sind «der Ausdruck des allgemeinen Willens» (Art. 4 und Art. 6). Vieles empfindet man als schmerzlich, und trotzdem ist es nach dem Rechtsprinzip kein Schaden. Die französische Definition erfasst die äussere Freiheit, nicht auch die innere, die Sittlichkeit. Kant hat die Freiheitslehre vertieft und die innere Freiheit als Tugendpflicht hinzugefügt. Ohne die (formale) Tugend, die Sittlichkeit auch privaten Handelns, ist ein Gemeinwesen zu einem solchen Mass an Regulierung genötigt, dass es mit der Beweglichkeit die Bewegung einbüsst. Wenn das Schädliche durch die Gesetze bestimmt wird, bestimmen die Gesetze, der allgemeine Wille, die Grenzen der Handlungsbefugnisse. Die Gesetze können nur für alle zusammen gelten; denn sie sind der allgemeine Wille. Wenn sie nicht der Wille aller, also der Wille jedes Bürgers sind, haben sie keine allgemeine Verbindlichkeit, weil nur der eigene Wille bindet. Das ist die ­politische Freiheit. Die Gesetze werden je nach der Lage verändert, müssen allerdings immer die Würde des Menschen und damit die Menschenrechte achten. Jedenfalls gilt das neminem laede: Niemand darf durch sein Handeln anderen schaden. Freiheit verwirklicht sich somit in Gesetzen, die freilich dem Recht genügen müssen. Die Gesetzlichkeit sichert der Staat. Freiheit, Recht und Staat sind eine notwendige Einheit des bürgerlichen Gemeinwesens. Freiheitslehre ist zugleich Rechts- und Staatslehre.

    2. Bürgerliche Freiheit durch Gesetze der Bürger

    Freiheit ist, dem selbst gegebenen Gesetz zu gehorchen, hat Jean-Jacques Rousseau, das politische Genie, gelehrt. Kant spricht von der «Idee der Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem Gesetz gehorcht, als dem, das es zugleich selbst gibt» (GzMdS, S. 67). Frei ist der Mensch unabhängig von eines anderen nötigender Willkür (MdS, S. 345)4, aber auch unabhängig von den Neigungen, unabhängig von aller Determination, sagt Kant in der Dritten Antinomie der Kritik der reinen Vernunft (S. 426 ff.). Empirisch ist der Mensch gänzlich abhängig. Aber die Idee der Freiheit ist eine Unabhängigkeit des Menschen als Vernunftwesen von allen Determinanten. Diese Idee der Freiheit ist um der Menschheit des Menschen willen notwendig. Ohne diese äussere Freiheit wäre Recht nicht denkbar. Wir sind keine biologistischen Wesen, sondern geistige Wesen, die der praktischen Vernunft fähig sind. Die Idee der Freiheit macht die Würde des Menschen aus, die das die westlichen Verfassungsgesetze bestimmende Prinzip ist, etwa Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, vor allem aber Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Menschenwürde ist der Grundwert, den auch Art. 2 EUV aufgegriffen hat. Wir sagen das nicht nur, sondern versuchen, das zu leben. Freiheit ist somit Gesetzgebung, eigene Gesetzgebung, die zugleich allgemeine Gesetzgebung ist, Autonomie des Willens.
    Zum Begriff eines Gesetzes gehört, dass das Gesetz für alle gilt. Das Wesen des Gesetzes ist eine Allgemeinheit und Notwendigkeit. Das Gesetz, das für mich gilt, gilt für jeden, der mit mir zusammen in einem Gemeinwesen lebt, aus dem einfachen Grund, dass wir zusammenleben. Das Handeln jedes einzelnen Menschen hat Wirkung auf alle. Das ist im näheren Umfeld leicht einsichtig. Genau genommen ist die Wirkung des Handelns weltweit. Wer handelt, der verändert die Welt. Er beeinträchtigt durch sein Handeln die anderen Menschen, er nötigt die anderen in ein anderes Leben. Wo einer sitzt, kann kein anderer sitzen. Das Handeln kann nur nach dem Satz volenti non fit iniuria rechtens sein, wenn alle dem Handeln zustimmen, wenn das Gesetz, nach dem der Mensch handelt, das Gesetz aller ist. Die allgemeine Gesetzgebung ist die Logik der allgemeinen Freiheit, der Gleichheit in der Freiheit. Weil wir alle aufeinander einwirken, müssen wir unter einem allgemeinen Gesetz leben, das aber das Gesetz jedes einzelnen ist.

    3. Praktische Vernunft als Autonomie des Willens

    Freiheit ist Autonomie des Willens. Der Wille ist aus sich selbst heraus gesetzgebend. Ohne die Transzendentalphilosophie Kants kann das nicht verstanden werden. Der Mensch ist homo phaenomenon und homo noumenon, also ein dualistisches Wesen. Der homo noumenon, das Vernunftwesen, ist nur eins: vernünftig. Er kann sich seines eigenen Verstandes bedienen. Nur als solcher hat er einen Willen, der gesetzgebend ist. «Von dem Willen gehen die Gesetze aus» (MdS. S. 332). Als homo phaenomenon hat der Mensch keinen Willen, was die Hirnforschung gegenwärtig zu beweisen unternimmt. Aber die Menschheit hat die Idee der Freiheit als der Fähigkeit der Kausalität des Handelns. «Alle Menschen denken sich dem Willen nach als frei» (KrV, S. 675). «Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln kann, ist eben darum, in praktischer Hinsicht, wirklich frei», […] (GzMdS, S. 83)5. Um der praktischen Vernunft, die auch empirisch erkennbar ist, der Autonomie des Willens also, fähig zu sein, muss der Mensch selbständig sein. Kant ersetzt die dritte Maxime der Französischen Revolution, die Brüderlichkeit, durch das Prinzip der Selbständigkeit, völlig zu Recht. Nur wer selbständig ist, kann unabhängig sein. Der Selbständigkeit dient das Sozialstaatsprinzip.

    4. Sittlichkeit und Moralität

    Die äussere Freiheit als die Unabhängigkeit setzt die innere Freiheit voraus, die Sittlichkeit. Das Gesetz der Sittlichkeit ist das Sittengesetz. Die Entwicklung dieser Freiheitslehre danken wir ganz wesentlich dem Christentum. Das Sittengesetz ist nichts anderes als das Prinzip der Nächstenliebe, worauf Kant selbst hingewiesen hat (GzMdS, S. 25 f.; KpV, S. 205 f.). Das Sittengesetz bringt das Liebesprinzip auf die politische Formel. Es ist ein uraltes Gesetz, das der Gegenseitigkeit erwachsen ist, die im Menschen wie in allen Primaten, jedenfalls in deren Gruppe, stammesgeschichtlich angelegt ist. In der Bergpredigt hat Jesus mit der lex aurea das menschheitliche Prinzip der Gegenseitigkeit angesprochen. Ohne dieses Sittengesetz, ohne diese kooperative Haltung, würde die Menschheit schon wegen ihrer gegenläufigen Aggressivität zu Grunde gegangen sein. Sittlichkeit ist das stetige Bemühen, das Gesetz hervorzubringen, unter dem alle gut leben können, dem deswegen alle zustimmen können, ja zustimmen, sei es selbst oder vertreten, unter dem alle frei sind.
    Die Triebfeder, bei allem Handeln die Sittlichkeit zu wahren, also Bürger unter Bürgern zu sein, der an der allgemeinen Gesetzgebung mitwirkt und die Gesetzlichkeit seines Handelns zu seiner Maxime macht, ist die Moralität. Diese bürgerliche oder republikanische Moralität darf nicht mit dem Moralismus verwechselt werden, unter dem wir alle leiden, der Political correctness. Wir erleben in diesen Tagen einen Höhepunkt solcher Political correctness, im Falle Thilo Sarrazin. Die Disziplinierung Sarrazins durch die politische und mediale Klasse, allen voran die deutsche Bundeskanzlerin und der gerade gekürte deutsche Bundespräsident, ist genau das Gegenteil von Moralität. Gegen solches Unrecht muss sich jeder Bürger wehren. Wir brauchen «moralische Politiker», nicht ­«politische Moralisten», hat Kant klargestellt (ZeF, S. 233, 239). Deutschland, aber auch Österreich sind wie wohl alle Staaten dieser Welt voll von politischen Moralisten. In den Parteien und in den Medien grenzt das ans Unerträgliche. Aber die Grenzen scheinen überschritten. Moralismus ist ein wirksames Herrschaftsmittel und verfolgt immer illegitime Interessen. Er ist der Freiheit zuwider und achtet nicht die Würde des Menschen, jedes Menschen, der das Recht wahrt. Moralismus verletzt ein Menschen- und Grundrecht, dessen Achtung Bedingung der Republik ist, die Redefreiheit, von Kant als eine Tochter der Freiheit eingestuft (MdS, S. 345 f.). Moralität im Sinne der allgemeinen Freiheit dagegen fordert: «Handle pflichtmässig, aus Pflicht» (MdS, S. 521). Das besagt: Unterwerfe dein Handeln immer dem Prinzip der Gesetzlichkeit; denn das gewährleistet die allgemeine Freiheit und damit die Würde aller Bürger. Die Gesetzlichkeit hat ihre Materie in den Gesetzen und die sind, wenn sie gelungen sind, wenn sie die allgemeine Freiheit verwirklichen, sittlich.

    5. Bürgerliche Freiheit als Weltrechtsprinzip

    Dieser Freiheitsbegriff steht im Grundgesetz, nämlich in Art. 2 Abs. 1. Dieser lautet: «Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmässige Ordnung oder das Sittengesetz verstösst.» Er steht nicht nur im Grundgesetz, er ist das Weltrechtsprinzip an und für sich. Ich will jetzt keineswegs dem Universalismus der Menschenrechte als einer Rechtfertigung humanitärer Intervention das Wort reden. Mögen andere Länder ihren Religionen folgen. Ich handle erst einmal von Deutschland, Österreich und der Schweiz und weiter vom Westen. Ich scheue mich aber nicht zu sagen, dass diese Ethik universalistisch ist. Ethik ist die Lehre von der Freiheit; denn das Sollen gründet in der Freiheit, allein in der Freiheit. Fast alle Völker haben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zugestimmt, deren Artikel 1 diese Ethik klassisch formuliert: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.» Das fasst die kantianische Ethik in wenigen Worten zusammen. Das deutsche Grundgesetz folgt dieser Erklärung, musste ihr nach dem verlorenen Krieg folgen und ist ihr aus Überzeugung gefolgt, weil der Kategorische Imperativ das menschheitsbestimmende Prinzip ist, das ein deutscher Philosoph, freilich der bedeutendste, gedacht und formuliert hat. Die meisten deutschen Staatsrechtslehrer und erst recht die grosse Menge der Juristen in Deutschland können im Gegensatz zu den Lehrern der Philosophie mit dem Sittengesetz nichts anfangen, weil die erforderlichen Kantstudien ihnen zu viel Mühe machen. Hauptgrund der Vernachlässigung des Sittengesetzes im ­politischen und rechtlichen Diskurs ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht den Begriff ausblendet, obwohl es die praktische Vernunft, das Gebot der Sittlichkeit, stetig praktiziert, als Verhältnismässigkeitsprinzip nämlich, als das uralte Rechtsprinzip des rechten Masses.
    Aber diesem philosophischen, weltrechtlichen, allein richtigen und zudem grundgesetzlichen Freiheitsbegriff sind andere Begriffe entgegengesetzt worden, die unsere politische Wirklichkeit bestimmen, nämlich der liberalistische Freiheitsbegriff, der auch den Neokapitalismus trägt. Er beruht auf der Herrschaftspraxis und stellt dieser klägliche Rechte des Untertanen, genannt Grundrechte, gegenüber.

    Freiheit versus Herrschaft

    Das monarchische Prinzip, das für den Konstitutionalismus ausweislich Art. 57 der Wiener Schlussakte des Deutschen Bundes als Leitprinzip der Verfassungen der Länder bestimmend war, ist durch die Revolutionen von 1918 in Deutschland und in Österreich beseitigt worden. Das monarchische Prinzip war ein Herrschaftsprinzip, aber es gibt in der Republik keinerlei Rechtfertigung für Herrschaft; denn Herrschaft ist das Gegenteil der Freiheit6. Es gibt nach wie vor Herrschaft, aber das ist Unrecht. Das begreift die deutsche und auch die österreichische Staatsrechtslehre nicht, das Bundesverfassungsgericht schon gar nicht. Kein Urteil dieses Gerichts hat so oft das Wort Herrschaft benutzt wie das Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 (Absätze 213, 217 ff., 250, 263, 268, 270, 272, 280, 294 u.ö.). Es ist noch nicht gelungen, dieses suggestive Wort und diesen diffusen Begriff aus den Köpfen der Staatsrechtslehrer und erst recht der Politiker zu drängen. Letztere sind sehr einverstanden damit, dass sie, sogar demokratisch legitimiert, andere beherrschen, weil der Staat nun einmal ein Herrschaftsgebilde sei. Du sollst über einen anderen nicht herrschen wollen, hat ein bedeutender österreichischer Staatsrechtslehrer aus Salzburg postuliert, der leider viel zu jung durch Flugzeugunglück umgekommen ist, René Marcic. Auch einige wenige andere wussten das, etwa der Politikwissenschaftler Dolf Sternberger. Herrschaft ist der Gegenbegriff zur Freiheit. Max Weber hat die Herrschaft bekanntlich als die Fähigkeit definiert, den eigenen Willen auch gegen den widerstrebenden Willen eines anderen durchzusetzen. Die Republik ist demgegenüber die Staatsform der allgemeinen Freiheit. Freiheit muss aber republikanisch verstanden werden, sonst kann das Republikprinzip nicht verwirklicht werden. Praktiziert wird ein liberalistisch irregeleiteter Freiheitsbegriff. Dieser steht hinter dem neoliberalen Kapitalismus, der auf diese Weise eine Stütze in der Rechtslehre findet. Freiheit muss rousseauisch und kantianisch begriffen werden, wenn der Begriff der Freiheit der Würde des Menschen und der Gleichheit aller in der Freiheit gerecht werden soll.
    Eine Verfassung, welche die Ethik der Freiheit verbindlich macht, muss und kann uns niemand geben. Diese Verfassung ist mit uns geboren. Wir sind Menschen und haben deswegen Würde. «Die Würde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt», stellt Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG klar. Sie wird durch die «unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt» materialisiert, zu denen sich nach Art. 1 Abs. 2 GG das deutsche Volk bekennt. Untrennbar mit den Menschenrechten oder mit der Menschlichkeit oder der Menschheit des Menschen verbunden ist ein politisches System, das dem gerecht wird. Ein solches System ist eine Republik. Diese republikanische Verfassung gibt uns kein Politiker, sondern sie steht uns zu, weil wir Menschen sind. Aber die Verfassungsgesetze, die nähere Materialisierung der Verfassung, sind eine Gestaltungsaufgabe, welche der jeweiligen Lage gerecht werden muss. Die Verfassung ist etwa das, was unabänderlich im Grundgesetz steht, jedenfalls so stehen sollte. Sie ist die Grundlage all der Prozesse, die ich in Sachen Europapolitik führe.

    Bürgerliche Privatheit

     Der republikanische Freiheitsbegriff ist nicht etwa nur im politischen Bereich massgeblich, sondern bei allem Handeln, sei dieses Handeln staatlich oder privat. Der Bürger ist sowohl eine staatliche als auch eine private Person. Er ist die wichtigste staatliche Figur. Er ist Glied des Staates. Er ist der Staat, freilich gemeinsam mit allen anderen Bürgern. Er ist Gesetzgeber und er vollzieht die Gesetze. Mit allem Handeln vollziehen Bürger die Gesetze, nicht nur die Verwaltung, die Exekutive. Bürger achten die Gesetze, d.h. die Gesetze bestimmen ihr Handeln. Wir verletzen andere nicht. Das ist jeweils Vollzug des staatlichen Gesetzes. Mit allem Handeln sind Bürger auch staatlich, verwirklichen das Staatliche, das gemeine Wohl.

    1. Privatheit und Sittlichkeit

    Aber im Rahmen der Gesetze, die Bürger sich gemeinsam gegeben haben, um ein verträgliches Leben zu gestalten, ist jeder privat. Privatheit gibt das Recht zur freien Willkür, nicht etwa durch das Recht zur Willkür, ein wesentliches Missverständnis. Niemand hat das Recht, andere seinen Zwecken zu unterwerfen, andere auszunutzen, auszubeuten. Eine solche «Freiheit» ist nirgends geschützt und ist kein Rechtsprinzip. Kant hat den Kategorischen Imperativ auch in die Selbstzweckformel gefasst: «Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchest» (GzMdS, S. 61). Diese Formel hat das Bundesverfassungsgericht in wichtigen Urteilen als Objektformel (besser: Subjektformel) seiner Entscheidung zugrundgelegt (BVerfGE 5, 85 (204); 7,198 (205); 50, 166 (175); 96, 375 (399); 109, 279 (311 ff.)), freilich ohne Kant zu zitieren. Willkür gegen andere Menschen ist Missbrauch der Freiheit. Missbrauch von Rechten ist Handeln ohne Recht. Freiheit in dem Recht der freien Willkür steht genau für den Freiheitsbegriff, den ich vorgestellt habe. Bei der Bildung der Handlungsmaxime muss der Mensch immer, auch wenn er nicht durch Gesetz, also staatlich, gebunden ist, die Sittlichkeit seiner Maximen am Sittengesetz prüfen. Maximen sind die Prinzipien, nach denen man zu handeln pflegt. Manche haben nur eine, die Gewinnmaxime. Die Maximen müssen immer dem Prinzip des Rechts folgen. Jede Maxime muss so gestaltet sein, dass sie ein allgemeines Gesetz sein könnte, bei allem Handeln, insbesondere dem unternehmerischen Handeln. Es gibt keine andere Unternehmensfreiheit als diese. Unternehmerisches Handeln ist privat. Wenn der Staat als Unternehmer tätig wird, ist das Missbrauch einer Rechtsform, der Privatheitsform. Der Staat ist nur hoheitlich und nichts anderes. Die sogenannte Fiskuslehre, nach der der Staat auch Privatrechtssubjekt ist, ist grob verfassungswidrig7, bringt aber viel Geld und viele Pfründen. Deswegen wird sie praktiziert und findet immer ausgedehnter Anwendung, wesentlich durch die dem Kapitalismus dienenden Verträge der Europäischen Union und deren extensive Praxis gefördert. Immer muss der Unternehmer im Auge haben, ob sein unternehmerisches Handeln Prinzip eines allgemeinen Gesetzes sein könnte. Das dürfte vielfach versäumt werden. Im Rahmen der Sittlichkeit hat jeder das Recht, sein eigenes Glück zu suchen, The pursuit of happiness.

    2. Privatheitsprinzip

    Es gibt ein Privatheitsprinzip, das seine Grundlagen in den Grundrechten, aber auch in den Grundfreiheiten der Europäischen Union hat, einen Grundsatz und Vorrang der Privatheit der Lebensbewältigung8. Das berechtigt zu unterschiedlichen Lebenswegen, welche der Staat nicht über das Mass hinaus, das der Frieden im Innern erfordert, normieren darf. Im religiösen, im kulturellen, im familiären, im sexuellen, im sportlichen Bereich, aber durchaus auch im beruflichen und im unternehmerischen Bereich soll jeder möglichst privat sein können.
    Das ist die positive Lehre. Nur mit dieser Lehre können wir republikanisch leben und miteinander als Bürger bürgerlich, frei sein. Es kommen aber noch andere Voraussetzungen hinzu.

    Bürgerliche Selbständigkeit

    Der Mensch muss selbständig sein, um ein Bürger sein zu können. Die alte liberale Formel von Bildung und Besitz, die den Bürger des 19. Jahrhunderts kennzeichnete, hat noch immer ihre Richtigkeit, wenn sie republikanisch verstanden wird.

    1. Bildung

    Selbständigkeit verlangt nach Bildung, durch Bildung der, besser: von Persönlichkeit. Ausbildung von Fertigkeiten ist wichtig, reicht aber in keiner Weise, um Persönlichkeit zu bilden. Bildung ist zum einen die Fähigkeit und Bereitschaft, zu verstehen und zum anderen die Fähigkeit und Bereitschaft, verantwortlich zu handeln. Verständnis setzt Wissen und Erkenntnis voraus, insbesondere Wissen und/oder Erkenntnis um die bzw. von den Zusammenhängen des Lebens. Es gibt keine Bildung ohne philosophische und ohne geschichtliche Kenntnisse, vor allem der Geschichte des eigenen Volkes. Niemand kann alles wissen, aber die Offenheit für die Wissenschaft und die Bereitschaft zur Erkenntnis gehört zur Bildung. Wissenschaftlichkeit verlangt nach Kritizität. Verantwortliches Handeln heisst sittliches Handeln, Handeln in praktischer Vernunft, also moralisches Handeln. Das verlangt, dem Handeln Erkenntnisse der Wirklichkeit (Theorien), also die Wahrheit, und des Richtigen, also des Rechts und der Tugendlichkeit (Lehren), zugrunde zu legen. Sein und Sollen leiten das Handeln des gebildeten Menschen. Immer bezieht dieser die anderen Menschen in sein Denken und Handeln ein. «Eigene Vollkommenheit – Fremde Glückseligkeit» sind «die Zwecke, die zugleich Pflichten sind», Tugendpflichten (MdS. S. 515 und ff.). Der gebildete Mensch hat den «guten Willen» (vgl. Kant, GzMdS, S. 18). Der gebildete Mensch ist von der Liebe bestimmt, der Nächstenliebe, dem kategorischen Imperativ. Der gebildete Mensch kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Er ist bürgerlicher Aristokrat. Man kann die Notwendigkeit der Erziehung zur Persönlichkeit, zur aufgeklärten Persönlichkeit nicht leugnen. Die Erziehung muss den Menschen disziplinieren, kultivieren, zivilisieren und vor allem moralisieren (Über Pädagogik, S. 706 f.). Letzteres ist die schwierigste Erziehungsaufgabe. «Der Mensch soll nicht nur zu allerlei Zwecken geschickt sein, sondern auch die Gesinnung bekommen, dass er nur lauter gute Zwecke erwähle. Gute Zwecke sind diejenigen, die notwendigerweise von jedermann gebilligt werden; und die auch zu gleicher Zeit jedermanns Zwecke sein können» (Über Pädagogik, S. 707). Bildung ist eine Frage der Erziehung und der steten Arbeit an sich selbst, der Selbsterziehung. «Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!», formuliert Kant als Leitspruch der Aufklärung (Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? S. 53).

    2. Besitz

    a) Wesentlich ist die wirtschaftliche Selbständigkeit, ohne die es keine Autonomie des Willens, also keine Freiheit, gibt. Diese wird derzeit den meisten Menschen genommen. Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und damit auf wirtschaftliche Selbständigkeit. Darum muss sich jedes Volk kümmern. Der Bürger muss aus dem Eigenen leben, von dem Seinen. Er muss «Besitz», sprich: Eigentum haben. Dafür genügen auch Rechte, etwa das Recht am Arbeitsplatz. Die Rechte müssen gesichert sein. Das macht den Rechtsstaat aus.
    Das wichtigste Instrument der Selbständigkeit ist ein Eigentum. Deswegen gibt es nicht nur ein Recht am Eigentum, das anerkannt ist, ein Recht auf Schutz des Eigentums, sondern auch das Recht auf Eigentum. Ein Recht auf Eigentum wird aber vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, von den deutschen Kommentatoren ebenfalls. Es steht aber in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Art. 179. Die Verteilungsgesetze müssen so gestaltet sein, dass jeder ein Eigentum hat, um selbständig sein zu können. Die Verteilung dessen, was ein Volk erarbeitet, leisten in erster Linie die Gesetze. Das Recht auf Eigentum erkennen auch einige Philosophieprofessoren, in der Rechtslehre sind Peter Häberle und ich wohl die einzigen, die diesen Schritt um der Freiheit willen gemacht haben.
    b) Die Schwächung der Rechte der Arbeitnehmer ist Ausdruck der Entbürgerlichung der Menschen, der Tendenz zur Versklavung der Menschen, die auch in der menschenverachtenden Entlohnung zum Ausdruck kommt. Die Arbeitnehmer haben ihr Eigentum am Arbeitsplatz eingebüsst. Der Internationalismus der Wirtschaft, vor allem des Kapitals, hat das möglich gemacht. Nur wenige, manche reden von 300 Familien, manche von 2 Millionen Menschen in der Welt, sind wirklich selbständig. Sie haben die Macht in unserer Welt und vermögen diese weitgehend zu beherrschen. Niemand darf aber die anderen Menschen beherrschen können. Die Verantwortung für die ganze Welt kann kein Volk übernehmen und darf kein Volk übernehmen wollen. Auch internationale «Eliten» haben nicht das Recht, die Verantwortung für die Weltbevölkerung an sich zu ziehen. Das führt unweigerlich zur Despotie, wenn nicht Tyrannis.
    Zur Bürgerlichkeit des Bürgers gehört auch das Recht auf Arbeit, genauso wie die Pflicht zur Arbeit10. Aus der Eigentumsgewährleistung verbunden mit dem Freiheitsprinzip folgt das Recht auf Arbeit. Diese gibt nicht etwa den Anspruch auf die bestmögliche Stelle. Aber es verpflichtet den Staat, wirtschaftliche Verhältnisse zu schaffen, die jedem Erwerbsarbeit ermöglichen. Das sind makroökonomische Verpflichtungen des Staates. Insbesondere darf der Staat nicht zulassen, dass die Arbeit in andere Länder abwandert, insbesondere nicht in Länder mit Sklavenarbeit, zum einen wegen der Miss­achtung der Menschenwürde, zum anderen weil das Lohndumping auch das Lohngefüge in den gut entwickelten Volkswirtschaften ruiniert, vor allem aber, weil die Arbeitsplätze Eigentum der Arbeitnehmer sind, über die zu disponieren nicht allein die Anteilseigner der Unternehmen, vielfach internationale Kapitalgeber mit reinen Renditeinteressen, das Recht haben. Zurück lassen die abwandernden Unternehmer Arbeitslose, für die deren Gemeinwesen einstehen muss. Trotz aller Bemühungen, diesen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, verlieren diese die Bürgerlichkeit. Zunächst muss der Staat in dem Land, in dem er Verantwortung hat, dafür sorgen, dass alle Arbeit haben. Alle müssen auch arbeiten wollen und die Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen. Zum Bürger gehört die Selbstverantwortung. Denn Eigentum kann man nicht nur als ein Recht betrachten, das macht weder das Grundgesetz noch ist das philosophisch begründbar. Eigentum hat zwei Seiten: Eigentum verpflichtet auch, sein Gebrauch soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, stellt Art. 14 Abs. GG klar.
    c) Eigentum ist das wesentliche Recht der Privaten. Der Staat hat überhaupt kein Eigentum. Der Staat hat durchaus Rechte an Sachen, aber das ist kein Eigentum. Das ist Teil staatlicher Hoheit. Es ist ein folgenschweres Missverständnis, dem Staat Eigentum zuzugestehen. Aber der Bürger, als Privater, hat Eigentum; er ist aber auch sozial verpflichtet. Alles Eigentum ist sozialpflichtig. Das ist die Sittlichkeit des Eigentümers. Die Freiheit ist, wie gesagt, mit der Pflicht zur Sittlichkeit verbunden. Der Gebrauch des Eigentums ist frei, aber sittlich verpflichtet. Das gilt auch für den Unternehmer.

    3. Globalistisches Eigentum ohne Gemeinwohlbindung

    Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hat im internationalen Kapitalismus so gut wie keine Chance. Kapital ist Eigentum. Eigentum ist alles Eigene: das Mein und Dein, das der Staat durch Gesetze schützt11. Er muss es schützen, das ist seine Aufgabe, sofern nicht andere Verfassungsprinzipien dem entgegenstehen. Aber die von den Finanzmächten abhängigen Politiker haben Verhältnisse geschaffen, in denen die Sozialpflichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden kann, sondern das Eigentum nur als ein Recht zur Willkür missbraucht wird, genaugenommen als ein Recht zur Ausbeutung anderer. Auch den multinationalen Unternehmen wird, fragwürdig, Eigentum zugestanden. Das aber ist unberechtigt; denn diese haben nicht die Möglichkeit, dem Wesen des Eigentums zu genügen, nämlich die Sozialpflichtigkeit zu verwirklichen. Die Sittlichkeit des Eigentumsgebrauchs, also die Gemeinwohlverantwortung des Eigentümers, zumal des Unternehmers, ist ihnen durch die Internationalität verwehrt. Welchem Gemeinwohl sollen sie eigentlich dienen? Was ist denn das Gemeinwohl? Es gibt kein internationales Gemeinwohl, allenfalls wenig materialisiert, dass alle Menschen leben, möglichst gut leben. Das Gemeinwohl der Menschheit ist rechtlich verbindlich nicht definierbar. Wer sollte es definieren?
    Gemeinwohl ist ein formaler Begriff und kann nur durch die Gesetze definiert werden. Die Gesetze sind national oder jedenfalls einzelstaatlich, in der Europäischen Union weitestgehend unional. Kein Unternehmer kann wissen, welches Gemeinwohl er bei seinen internationalen Betätigungen für verbindlich halten soll. Er kann versuchen, den Menschenrechten zu dienen. Das fordern die Unternehmensethiker. Aber über die jeweiligen nationalen Gesetze hinaus kann er das Gemeinwohl des Landes, in dem er agiert, nicht verwirklichen, weil er es nicht zu definieren berechtigt ist; denn er ist nicht Bürger des Landes. Die Sittlichkeit als innere Freiheit setzt die Zugehörigkeit zum Gemeinwesen voraus, die existentielle Betroffenheit, die Verantwortlichkeit für das eigene Land, das Land der Väter und das Land der Kinder und Enkel, den Bürgerstatus. Nur wer der polis angehört, ist Politiker. Auf die systemische Gemeinwohlwidrigkeit des internationalen Unternehmertums gehe ich im Schlusskapitel gesondert ein.

    Freie Rede

    Das allerwichtigste Prinzip für die Bürgerlichkeit des Bürgers ist sein Recht zur freien Rede. Dieses Recht gefährdet die illegitime Herrschaft am stärksten. Kant mahnt die «Freiheit der Feder» als «das einzige Palladium der Volksrechte» an (Über den Gemeinspruch, S. 161). Die Machthaber bekämpfen die freie Rede mit allen Mitteln der sanften Despotie. Die harte Despotie vermeiden sie, weil sie weniger dauerhaft zu sein verspricht als die zähe sanfte Despotie. Sie habe in den meisten Medien ihre Hofschranzen. Diese missbrauchen die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit, um Kritiker mundtot zu machen. Diffamierung ist ein erfolgreiches Herrschaftsinstrument. Die deutsche Verfassungsrechtsprechung gibt den oligarchischen Medien, die mit den ebenso oligarchischen Parteien ein enges Bündnis praktizieren, entgegen Art. 5 des Grundgesetzes weite Rechte zur Diffamierung, indem sie in herabsetzenden Äusserungen, in die wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen offen oder verborgen einbezogen sind, Meinungs­äusserungen sehen, denen Grundrechtsschutz zugesprochen wird. Hinsichtlich der Tatsachenbehauptungen wird den Medien ein besonderes Recht zuerkannt, wegen ihrer öffentlichen Informationsaufgabe berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahrzunehmen. Dabei wird von ihnen nur die im Journalismus erforderliche Sorgfalt verlangt, also so gut wie keine Sorgfalt12. So ist das in Deutschland, und ich denke, in Österreich ist es nicht, in der Schweiz sicherlich ein wenig besser. Verfassungsgeboten ist die strikte Verpflichtung der Medien, Presse, Rundfunk und Internet, auf Wahrheit und Richtigkeit. Das gebietet grösstmögliches Bemühen darum, jede Verletzung anderer zu vermeiden. Praktiziert aber wird vorsätzlicher Rufmord, vornehmlich mit eingeübten Parolen, wie Rechtsextremist, Ausländerfeind u.ä. Der Bürger hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, seine Meinung zu sagen. Dadurch trägt er zur Verwirklichung der allgemeinen Freiheit und Verwirklichung des Rechts bei.
    Es geht in der Politik nur um das Recht. Politik ist «ausübende Rechtslehre», sagt Kant (ZeF, S. 229). Rechtserkenntnis bedarf des Diskurses aller mit allen und insbesondere natürlich des Diskurses der Parlamentarier. Der findet allerdings nicht statt. Vielmehr lassen sich die Abgeordneten von ihren Parteioberen weisen, wie sie zu stimmen haben, die wiederum lassen sich von mächtigeren Kräften sagen, welche Politik sie verfolgen sollen, sicher oft von fremden Diensten dieser Welt. Die Sache, über die sie abstimmen, kennen die Parlamentarier meist gar nicht. So war das jedenfalls bei der schicksalhaften Abstimmung über die neuen Verträge der Europäischen Union. Der Bürger muss das Recht der freien Rede leben, The freedom of speach. In den Vereinigten Staaten von Amerika hat die Redefreiheit einen besseren Stand, obwohl dort die Political correctness besonders hart gehandhabt wird. Deutschland hat keine Kultur der öffentlichen Diskussion, allenfalls wird eine solche vorgetäuscht, wenn es denen passt, die das Sagen haben. Die Medien fördern ihr heiliges Recht der freien Rede nicht. Wer nicht den «Mut» hat, das zu sagen, was sie vorschreiben, wird fertig gemacht. Das muss mit der Oligarchisierung der Medien, mit den Eigentümern der Medien zusammenhängen. So wie ich die Journalisten kenne, würden diese auch lieber die freie Rede pflegen. Sie dürfen das schlechterdings nicht. Wer die Völker beherrschen will, muss die Medien beherrschen. Jeder Bürger, der seine Bürgerlichkeit nicht verlieren will, muss den Rücken steif machen und sich sagen: Ich lasse mir nicht von der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», von der «Süddeutschen Zeitung» und von der Welt und erst recht nicht von der Zeit meine Persönlichkeit nehmen und mein Recht zur freien Rede absprechen. Wenn diese Zeitungen meine Beiträge nicht veröffentlichen, dann schreibe ich eben dort, wo die Meinungsvielfalt gepflegt wird und die Wahrheit und Richtigkeit die Verlagsmaximen sind, auch wenn diese Zeitungen nicht die Hofpresse sind. Die Unterdrückung der freien Rede ist eine schwere Verletzung der Bürgerlichkeit des Bürgers. In dem Sinne kann ich alle nur auffordern, als Bürger zu bestehen. «Frei ist nur, wer seine Freiheit gebraucht» (Präambel der Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft).

    Kleine Einheiten

    Eine weitere Voraussetzung der Bürgerlichkeit des Bürgers ist die kleine Einheit. Das demokratische Prinzip kann nur in kleinen Einheiten verwirklicht werden. Ich habe das schon früher in diesem Kreis vortragen können13. Ein Grossstaat Europa, gar ein Weltstaat, the One World, die von mächtigen Kräften, unterstützt von den Vereinten Nationen, angestrebt wird, kann nicht demokratisch und damit nicht freiheitlich sein. Die Agenda 21 der Vereinten Nationen von 1992, in Rio de Janeiro verabschiedet, vermag die Augen für die langfristige Zielsetzung der Globalisierung zu öffnen – eine Welt mit einer Weltregierung und gleichen (äusserst bescheidenen) Lebensverhältnissen für alle Menschen. Vielleicht werden in der postnationalen Welt, auf die die stetige Propaganda gegen die Nationen zielt, den Untertanen gewisse Rechte gewährt, nämlich die zu arbeiten und zu verbrauchen. Mehr ist nicht zu erwarten. Sie werden den Herren der Neuen Welt zu dienen haben. Bürger kann man in Grossstaaten nicht sein, schon gar nicht in einem Weltstaat. Bürgerlichkeit verlangt nach einem guten Verhältnis von Distanz und Nähe. Das beweist die Schweiz. Ohne eine Solidarität tragende Homogenität der Menschen14 gibt es keinen Bürgerstaat, kein Volk, sondern eine Menge von Untertanen, Bevölkerung (vgl. ZeF, S. 225 f.). Die vielfältige Strukturierung der Schweiz in die vielen Kantone, und die Regelungen der direkten Demokratie in der Schweiz, die jedenfalls in schicksalhaften Fragen die doppelte Mehrheit, sowohl die des Schweizer Volkes als auch die der Kantone, erreichen muss, um eine Verfassungsänderung zur Geltung zu bringen, ist eine wirksame Sicherung vor Irrtümern, vor allem aber ein wirksamer Schutz vor korrupten Politikern.
    Der Parteienstaat in Deutschland und wohl auch in Österreich ist demgegenüber ochlokratisch. Es herrschen wenige Parteiführer, gestützt von den Medienoligopolen und gesteuert von der Hochfinanz. Diese Entwicklung liegt in der Natur einer langdauernden Parteienherrschaft. Die oligarchischen Strukturen, die mit den Parteiprinzipien der Führung und Geschlossenheit verbunden sind15, verfestigen sich und geben illegitimen Mächten, auch fremden Diensten, berechenbaren Einfluss. Wegen der zunehmenden Fremdbestimmung verlieren Parteienstaaten die demokratische Legitimation und verfallen. Entweder werden sie revolutioniert, also in ein freiheitliches Gemeinwesen zurückgeführt, oder durch Umsturz in Diktaturen beendet. Das geschichtliche Grossbeispiel ist der Niedergang der römischen Republik im plebejischen Parteienstaat, der zur Machtergreifung Caesars und Augustus geführt hat und schliesslich Europa lange Jahrhunderte des Cäsarismus/Kaisertums und folgend des Monarchismus gebracht hat. Rom war für den Republikanismus zu gross geworden. Aber die Freiheit ist wichtiger als die Macht.
    Die One-World-Politik, das eigentliche Konzept der gegenwärtigen Finanzmächte und deren oft ahnungslosen Helfershelfer in Regierungen und Parlamenten, ist mit dem demokratischen Prinzip und damit mit der bürgerlichen Freiheit unvereinbar. Diese setzen kleine Einheiten voraus, in denen jeder Bürger die Chance hat, unter dem eigenen Gesetz zu leben. Die Strategie der Weltregierung und des Weltstaates ist menschenverachtend. Der Internationalismus, genannt Globalisierung, zerstört die Bürgerlichkeit der Lebensverhältnisse, die Republikanität der Republiken. Wir müssen uns wieder zu einer plurilateralen Welt hinbewegen, um der Freiheit willen. Alle Menschen haben das Recht auf Bürgerlichkeit, die sich nur in den Einzelstaaten verwirklichen lässt.
    Das Prinzip der kleinen Einheit realisiert sich in Europa in den Nationen. Das ist die geschichtliche Lage. Deutschland ist nicht klein. Für demokratische Verhältnisse ist es allenfalls durch den Föderalismus tragfähig. Allerdings ist der Föderalismus weitestgehend ausgehöhlt, weil die Länder kaum noch Gesetzgebungsmacht haben. Immerhin haben sie durch den Bundesrat erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung. Hinzu kommt der Kommunalismus. Es gibt eine Vielfalt von Republiken, die Universitäten, die Kammern, die Kirchen usw. Diese Vielfalt wirkt gewaltenteilig und stärkt mit der Selbstverwaltung die Freiheit. Möglichste Gewaltenteilung ist ein wesentliches Postulat des Rechtsstaatsprinzips16. Kleine demokratiefähige Einheiten sind die Schweiz, Österreich, Bayern, eher zu klein sind Bremen, das Saarland, vielleicht auch Hamburg. Die Nähe ist zu eng und erleichtert Korruption.

    Staat versus Gesellschaft?

    Es gibt Dogmatiken, welche die skizzierten Grundlagen eines bürgerlichen Gemeinwesens in Frage stellen, insbesondere die Dogmatik von der Trennung oder auch nur Unterscheidung von Staat und Gesellschaft, die freiheitlich daherkommt, aber herrschaftlich ist17. Der Gegensatz des Staates des Monarchen mit dessen Heer und Beamten und der Gesellschaft der Bürger, gekennzeichnet durch Besitz und Bildung, besteht nicht mehr, seit das monarchische Prinzip dem Republikanismus weichen musste und Träger der Staatsgewalt das Volk ist. Jetzt werden der Citoyen als der Staatsbürger und der Bourgeois als der Private, orientiert am Fabrikanten, von Karl Marx verächtlich dem Proletariat entgegengestellt, unterschieden. Das ist ganz falsch. Die Französische Revolution benutzt das Wort «Bourgeois» nicht, sondern «Homme», das ist der Mensch, und er ist «Citoyen». Es gibt in der Republik nur Citoyens, keine Bourgeois, aber der Citoyen soll durch Besitz und Bildung so selbständig sein wie ein Bourgeois, weil er sonst der Autonomie des Willens als der Freiheit nicht fähig ist18.
    Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft hat in Deutschland Ernst-Wolfgang Böckenförde, der lange im Bundesverfassungsgericht gesessen hat, wiederbelebt und fast alle Staatsrechtslehrer haben von ihm abgeschrieben. Die Lehre fällt zurück in das 19. Jahrhundert, in dem sie den Liberalismus richtig erfasst und wesentlich gefördert hat. Alle Gesetze, die Freiheit und Eigentum beeinträchtigten, bedurften der Zustimmung des Landtages. Diese wurde nicht immer gegeben, weil das das Geld der Bürger kostete. Fanal war der Budget-Konflikt Bismarcks. Folge war der Hochliberalismus, der durchaus Ähnlichkeit mit dem Neoliberalismus der Europäischen Union in Folge deren extensiv deregulierenden Grundfreiheiten hat19.
    Die republikanische Revolution hat dieser Dogmatik die Grundlage entzogen. Revolution ist übrigens Befreiung zum Recht. Jetzt ist der Staat Sache der Bürger, aller Bürger. Der Staat, das sind wir. Wir sind das Volk. Der Bürger als Citoyen ist, wie gesagt, sowohl staatlich als auch privat. Man kann soziologisch von Gesellschaft sprechen, warum nicht. Aber eine rechtliche Trennung von Staat und Gesellschaft gibt es in der Republik, dem freiheitlichen Gemeinwesen, dem Bürgerstaat, nicht. Die Trennungslehre ist der Rückfall zum liberalistischen Freiheitsbegriff. Dieser gesteht ein Recht zur Willkür zu, nicht zur freien Willkür. Jedem wird erlaubt, im Rahmen der Gesetze zu handeln, wie es ihm beliebt. Er darf lediglich die Gesetze nicht verletzen. Die Gesetze aber gibt der Staat, der Sache nach der Parteienstaat, der nicht mit der Bürgerschaft als der Gesellschaft identifiziert wird. So ist die Wirklichkeit des Gegensatzes der politischen Klasse zur Bevölkerung, die gar nicht mehr als Volk erfahren wird. Aber es gibt kein Recht der Willkürfreiheit. Ein Recht zur Willkür macht den anderen zum Objekt des Handelns. Demgegenüber ist das Grundprinzip eines freiheitlichen, eines bürgerlichen Gemeinwesens die Selbstzweckhaftigkeit jedes einzelnen Menschen. Jeder Mensch ist Zweck an sich selbst. Die Selbstzweckformel des kategorischen Imperativs habe ich oben zitiert.

    Republikwidriger Parteienstaat

    1. Parteienstaat als Verfallserscheinung der Republik

    Der Parteienstaat lässt der Bürgerlichkeit der Bürger wenige Chancen. Der Parteienstaat ist die Verfallserscheinung der Republik20. Dieser verfällt wieder einem Prinzip, das dem monarchischen Prinzip entspricht, dem Parteienprinzip. Die Parteien haben die Macht im Staat. Wer sie steuert, kann man sich vorstellen. Das ist nicht öffentlich. Wie der Rettungsschirm für den Euro in diesem Frühjahr etabliert wurde, gibt zu denken. Das soll vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Hilfe des französischen Präsidenten im Interesse der Hochfinanz durchgesetzt worden sein. Niemand wird dem Irrtum verfallen, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel derartige Entscheidungen wesentlich zu beeinflussen vermag. Sie hat weder die Befähigung noch hat Deutschland die Macht dazu. Sie gibt ihr Gesicht.
    Die Parteien sind an die Stelle der Aristokratie getreten, freilich bewirken sie eine Negativ-Auslese des politischen Personals. In einem alternden Parteienstaat setzen sich die bis in höchste Ämter hinein durch, die sich am besten den parteilichen Aufstiegsanforderungen anpassen, die Opportunisten, wie in jedem Herrschaftssystem. Das führt, gemessen am aristokratischen Prinzip der Republik, nicht gerade zu einer positiven Auslese. Die Besten sollen das Volk in den Staatsorganen vertreten, vor allem die charakterlich Besten, die die Sittlichkeit der ­Politik gewährleisten. Zur Republik gehört das Prinzip der Bestenauslese, wie Art. 33 Abs. 2 GG erweist. Das gilt auch für das Parlament. Aber die Politiker rühmen sich ihrer Durchschnittlichkeit. Wir bräuchten nicht nur neue politische Kräfte, meinetwegen neue Parteien, sondern vor allem ein gänzlich anderes Parteienrecht, damit andere Kräfte zum Zuge kommen, die eine andere Auslese ermöglichen. Führung und Gefolgschaft dürfen nicht länger die Strukturprinzipien der Organisationen sein, welche die Politik der Republik dominieren. Vielmehr muss der allgemeine Diskurs der Bürger um die richtigen Gesetze gestaltet werden. Das ist bisher noch nicht ernsthaft versucht worden. Die Aufgabe der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG ist es, «bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken», nicht das Volk von der Politik auszuschliessen. Die Parteien sollen die Besten zur Wahl vorschlagen, nicht die Besten an ihrer bürgerlichen Pflicht zur Politik hindern. Aber die Ausleseverfahren haben völlig versagt; denn die Parteien schlagen nur ihre eigenen Mitglieder vor, also sich selbst. Es ist unanständig, sich selbst für ein Amt zu bewerben.

    2. Vertretung des Volkes versus Repräsentation

    Gegen die Parteienherrschaft sind Volksentscheide, jedenfalls in existentiellen, schicksalhaften Fragen, aber auch als Korrektur zur fehlgesteuerten Repräsentation, unverzichtbar. Man darf den Begriff der Repräsentation nicht verkennen. Die überwiegende Staatsrechtslehre spricht bezeichnenderweise nicht von der «Vertretung des ganzen Volkes», wie das im Grundgesetz in Art. 38 Abs. 1 S. 2 steht, sondern von der Repräsentation, was keiner so ganz versteht. Das Grundgesetz kennt den Begriff der Repräsentation nicht. Er wurde von Carl Schmitt und dessen Schüler Gerhard Leibholz in die Verfassungsrechtslehre der Demokratie eingeführt21. Carl Schmitt hat seine Lehre der katholischen Repräsentationslehre abgeschaut, wonach die Kirche das Unsichtbare, nämlich Gott, sichtbar macht. Die Repräsentanten des Staates machen das ebenso unsichtbare Volk als politischer Einheit sichtbar, das Volk, das von der Bürgerschaft als der Vielheit der Untertanen zu unterscheiden ist. Den Bürger als Politiker kennt Carl Schmitt nicht. Die Freiheit ist für ihn kein politisches Formprinzip, sondern die Demokratie. Die aber ist Herrschaft von Führern. Das Volk der Einzelnen kann dem Führer zujubeln oder murren, mehr nicht. Demokratie ist Akklamation. Mit der Republik hat Carl Schmitt nichts im Sinn. «Der Führer schützt das Recht» war der Titel eines Aufsatzes Carl Schmitts in der Juristischen Wochenschrift 1934 nach dem Röhm-Putsch. Aber ich beziehe mich auf Schmitts Schriften aus der Weimarer Zeit, nicht die aus dem Dritten Reich. Die Repräsentation ist für Carl Schmitt eine Form der Herrschaft. Der Repräsentant ist ein Herr und deswegen darf er repräsentieren. Carl Schmitt ist der einflussreichste Lehrer der Repräsentation und damit der herrschenden Staatsrechtslehre, weltweit. Gerhard Leibholz hat im Parteienstaat eine plebiszitäre Form der Demokratie zu erkennen gemeint, also eine unmittelbare Demokratie. Stärker kann man die Bürgerlichkeit der Bürger kaum verhöhnen. Gerhard Leibholz hat zwanzig Jahre lang die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht und zum Parteienrecht bestimmt. Er hat kräftig dazu beigetragen, den vom Grundgesetz verfassten Bürgerstaat in einen Parteienstaat zu verwandeln, in dem es wirklich einen Gegensatz der politischen Klasse und der Bürger genannten Untertanen gibt.
     Repräsentation ist in der Staatspraxis ein anderes Wort für Herrschaft. Repräsentative Demokratie ist ein Herrschaftssystem. Aber dieses Herrschaftssystem entspricht in keiner Weise dem Freiheitsprinzip des Grundgesetzes. Es beseitigt die Bürgerlichkeit der Bürger.

    Internationale Unternehmen

    1. Globalisierung zu Lasten der Völker

    Die internationalen Unternehmen ruinieren die Bürgerlichkeit der Bürger. Durch nichts kann ein global agierender Unternehmer Sittlichkeit verwirklichen. Er nutzt die ihm von den Ländern angebotenen Chancen der Gewinnmaximierung. Man gesteht ihm das zu und hat durch völkerrechtliche Verträge die Möglichkeiten internationaler Unternehmungen extrem ausgedehnt, zum Schaden der Völker. Der internationale Waren- und Dienstleistungsverkehr wird als Wettbewerb beschönigt, ist aber nichts anderes als ein Unterbietungswettlauf, in dem alle Standards an Arbeitsschutz, Umweltschutz, Rechtsschutz nivelliert werden, um sich den internationalen Unternehmen als Standort, genauer als Objekt der Ausbeutung, anzudienen. Das Kapital, das diese Unternehmen für ihre Aktivitäten benötigen, schafft das Finanzsystem durch gegenseitige Kreditierung, also kreditäre Geldschöpfung ohne realwirtschaftliche Leistung. Solche «leichten Kredite» werden zwingend notleidend, weil sie von der spekulativen Erwartung grosser Gewinne getragen sind, die sich mangels Wertschöpfung nur solange realisieren lassen, als für die kreditierte Produktion Absatzmärkte in den Ländern mit zahlungskräftiger Bevölkerung bestehen. Diese aber verarmen, weil ihnen die Produktionsstätten und damit die Arbeitsplätze genommen werden. Die unvermeidlichen, in der internationalistischen Wirtschaft systemischen Insolvenzen fangen die Einzelstaaten oder die Staatenverbünde auf und überwälzen die Kosten den Völkern, d. h. deren Steuerzahlern, wiederum um die Unternehmen und mehr noch die Banken, genauer das Ausbeutungssystem, zu erhalten. Die als Rechtfertigung angezogene Systemrelevanz der Banken besteht allein in deren unersetzbaren Funktion, die Finanzierung der Völkerausbeutung zu organisieren. Die Staaten können für die Kredite, welche die Banken ausgereicht haben, aber nur solange einstehen, bis sie selbst ihre Kreditwürdigkeit verloren haben und insolvent werden. Ohne willfährige Politische Klasse ist ein solches System nicht aufrechtzuerhalten. Aber auch die hinreichende Akzeptanz des ausbeuterischen Internationalismus in den Völkern ist nötig. Diese wird durch harte Propaganda abgenötigt, die jede Art von Kritik dieses Wirtschaftssystems in existenzgefährdender Weise diskriminiert. Nur wenige sind befähigt, ihre Kritik so zu formulieren, dass sie nicht leicht angreifbar sind, und haben die Kraft, die Wahrheit und das Richtige zu verteidigen. Die durch die Internationalität abgenötigte Deregulierung nützt nur den Unternehmern und den Banken, nicht den Völkern, nicht den Arbeitnehmern und Verbrauchern, jedenfalls nicht denen der entwickelten Industriestaaten, aber auch nicht denen der ausgebeuteten weniger entwickelten Länder; denn dort arbeiten die Menschen wie Sklaven. Die Entwicklung wird zur weltweiten Versklavung der Völker führen, wenn diese nicht Widerstand leisten. Der aber beginnt sich zu formieren. Die Menschen trauen den Politikern nicht mehr, zu Recht nicht.

    2. Freihandelsideologie

    In der Europäischen Union werden die Grundfreiheiten (Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Niederlassungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit) entgegen den Verträgen und entgegen den Verfassungsgesetzen, vor allem entgegen dem Demokratieprinzip, zur entrechtlichenden Deregulierung missbraucht. Treibende Kraft ist der Europäische Gerichtshof.
    Weltweit bewirkt das Gleiche die Welthandelsorganisation, die das grosse Wort frei für ihre menschenverachtende Politik reklamiert, nämlich Freihandel. Freihandel ist die richtige Politik, wenn die Voraussetzungen für den gegenseitigen Nutzen bestehen, nicht aber wenn das Wort Ausbeutung der Menschen in allen beteiligten Ländern kaschiert. Alle die Voraussetzungen des Freihandels, die David Ricardo einmal entwickelt hat und die Adam Smith beeindruckt haben, bestehen in der globalisierten Wirtschaft nicht. Aber in Deutschland meint man immer noch, Freihandel sei eine geradezu heilige Vokabel. Aber selbst Paul Krugman, der nun wirklich hinreichend liberalistisch, sprich neoneoliberal, eingestellt ist, muss in seiner Aussenwirtschaftslehre einräumen, dass die Voraussetzung komparativer Vorteile meist nicht bestehen22. Joseph Stiglitz hat der Freihandelsideologie die nötige Philippika gelesen23. Freihandel ist nicht jede Art von Aussenhandel, welcher den Unternehmern nützt, welche in den kostengünstigsten Standorten produzieren lassen, um die Produkte zu höchstmöglichen Preisen in den Wohlstandsländern, gegebenenfalls kreditfinanziert, zu vertreiben. Komparative Vorteile im Freihandel setzen die volle Auslastung aller Ressourcen jedes beteiligten Mitgliedstaates voraus. In Deutschland sind die Ressourcen in keiner Weise voll ausgelastet. Es nutzt seine Produktionsmöglichkeiten mit etwa 70%, aber hat nach den gesetzlich geschönten Statistiken knapp 3 Millionen, nach sachgerechten Kriterien etwa 7 Millionen Arbeitslose. Vor allem ohne Vollbeschäftigung gibt es keine komparativen Vorteile im Aussenhandel, sondern absolute Vorteile, wenn nämlich die Niedriglöhne vornehmlich in Ostasien die Spanne zwischen den Kosten der Produktion und den Preisen für die Waren und Dienstleistungen in den (noch) wohlhabenden Staaten auszudehnen erlauben. Das ist die Optimierung der Ausbeutung. Das Geschäft ist ergiebig. Aber in den Hochlohnländern bleiben die Arbeitslosen zurück, die bezahlt werden müssen, die die Volkswirtschaft nicht weniger kosten als die beschäftigten Arbeitnehmer, aber nicht mehr zum Volkseinkommen beitragen. Volkswirtschaftlich verteuert sich der Konsum. Die internationalen Unternehmer und deren Finanziers sind die Profiteure. Die Verlagerung der Unternehmen in die Niedrigkostenländer verletzt die bürgerliche Sozialpflichtigkeit der Unternehmen krass.

    3. Eigentümer der Unternehmen

    Wem gehören die Unternehmen richtigerweise? Nicht nur den Anteilseignern, den amerikanischen Pensionskassen, dem saudischen Herrscherhaus oder wem auch immer, sondern sie gehören allemal auch den Stakeholdern, den Gläubigern, den Arbeitnehmern, aber sie gehören auch dem Gemeinwesen24. Jedes Unternehmen ist auch Unternehmen der Bürgerschaft. Es gehört auch dem Staat. Das verwirklicht sich in der Hoheit des Staates über die Unternehmen. Der Staat kann den Unternehmen Gesetze geben, kann die Arbeitsverhältnisse regeln, den Umweltschutz durchsetzen, Steuern, auch im Interesse der gerechten Verteilung, erheben. Die Unternehmen müssen die Gesetze vollziehen. Die Gesetzlichkeit gehört zu ihrem Handeln. Der Staat gehört zu den Akteuren der Unternehmen. Die Bürger leben von den Unternehmen. Und sie haften mittelbar oder unmittelbar für die Unternehmen, etwa indem sie für die Kredite der Banken einstehen. Aber die Vorstände nehmen ihnen die Unternehmen, ihr «Eigentum», indem sie den Unternehmensstandort verlagern. Sie gehen zur reinen Gewinnmaximierung in das Ausland. Sie verlassen das Land und lassen die Menschen mit deren Kosten zurück. Sie können das, weil sie nicht daran gehindert werden.

    4. Ohne Sozialpflichtigkeit kein Eigentum

    Eine solche Politik hat mit Sozialpflichtigkeit von Unternehmen und mit Gemeinwohlverwirklichung nichts zu tun. Wenn diese Art der Globalisierung der Wirtschaft ökonomisch vorteilhaft wäre und den Reichtum der Nationen fördern würde, was die Freihandelslehre postuliert oder propagiert, dann wäre sie erwägenswert. Davon kann aber keine Rede sein. Es werden nur die Reichen reicher, d.h. die Unternehmen, die global agieren, und die hinter diesen stehenden Finanziers, zumal die Banken, machen grosse Gewinne, wie man an den Bezügen der Vorstandsmitglieder feststellen kann. Die neoneoliberalen Propagandisten dieser gemeinwohlwidrigen Globalisierung meinen, die kritisierte unternehmerische Internationalisierung auf die Eigentumsgewährleistung stützen zu können. Das ist falsch. Die multinationalen Unternehmen erfüllen die tatbestandlichen Voraussetzungen des Eigentumsgrundrechts nicht. Markt und Wettbewerb fördern die unternehmerische Effizienz, aber nur, wenn die Gesetze den Unternehmern einen Rahmen setzen, der sie nachhaltig zur praktischen Vernunft zwingt. Weiterhin werden die Unternehmen ihrer Sozialpflicht nur gerecht, wenn sie sich dieser nicht ohne Nachteile entziehen können und sie nicht durch die Möglichkeit des Standortwechsels die Macht haben, ihre Handlungsmaximen entgegen dem Gemeinwohl selbst zu bestimmen. Der internationalistische Kapitalismus hat die Grenzen überschritten. Wehe uns, was nach dem zu erwartenden Zusammenbruch des neuerlichen Hochkapitalismus kommt! Die enge Verbindung von Kapitalismus der Reichen und Sozialismus für die Armen, jeweils freiheitswidrige Systeme, ist liberalistisch, privatistisch, aber nicht frei, nicht privat. Sie ist internationalistisch und damit demokratiewidrig und folglich sozialwidrig. Der Mittelstand, die Bürger und die mittelständischen Unternehmen, welche das Gemeinwesen durch ihre Leistungen tragen, werden zunehmend überfordert und zerrieben. Die Bürger haben auf die Unternehmenspolitik so gut wie keinen Einfluss mehr, weil und insoweit sich jedenfalls die international tätigen Unternehmen der Staatsgewalt entziehen. Die Politik ist den Bürgern entgegen ihrer Staatsgewalt aus den Händen genommen worden. Dazu trägt die Übertragung der Hoheitsrechte auf die Europäische Union, die fast die gesamte Politik umfasst, wesentlich bei. Die Organe der Union sind durch einen Lobbyismus korrumpiert, der auch den Rest an demokratischer Legitimation der Unionspolitik beseitigt.

    5. Verantwortungsfreies Management

    Hinzu kommt die Verantwortungslosigkeit des Managements. Die Manager mögen ihre Sache, die Gewinnmaximierung im Interesse der Shareholder und zugleich im eigenen Interesse, bestmöglich bewerkstelligen, sie tragen aber keinerlei Verantwortung für ihr Handeln. Ethisch und damit vor allem rechtlich darf es kein Unternehmertum ohne Verantwortung der Leitung geben. Die Vorstände haften aber nicht persönlich. Gegen Schadenersatzansprüche sind sie versichert. Die Kosten tragen die Verbraucher, die Abnehmer, die Steuerzahler, aber auch die hilfsbedürftigen Armen. Nur die materielle Haftung vermag das Handeln hinreichend der Gesetzlichkeit zu unterwerfen. Hinzu kommt, dass die Untreue nach § 266 StGB so gut wie nicht verfolgt wird, auch weil die Staatsanwaltschaften fachlich überfordert sind. Oft mögen sie auch korrumpiert sein. Auch die Politiker müssen für den Schaden, den sie dem Volk vorsätzlich oder fahrlässig, jedenfalls grob fahrlässig, zufügen, finanziell verantwortlich gemacht werden. Es gibt keinen Grund, sie von dieser Verantwortung freizustellen, der jeder Beamte und jeder Arbeitnehmer ausgesetzt ist, im Falle der Rechtsbeugung auch der Richter. Wenn die Haftungspflicht der Politiker ernst genommen würde, wäre der Euro wohl kaum eingeführt worden, der Deutschland und Österreich Billionenschaden zufügt.

    Verteidigung der Bürgerlichkeit

    Die bürgerwidrige Freiheitslehre schadet uns schicksalhaft. Dogmatik, Begriffe des Rechts, steuern das gemeinsame Leben, die fundamentalen Begriffe beeinflussen es folgenschwer. Sie verändern unsere Welt, führen uns zum Recht oder in das Unrecht. Mehr als gemeinsames Leben im Recht können wir nicht erreichen. Das ist die Idee des Rechtsstaates. Die Begriffe müssen im allgemeinen Diskurs erarbeitet werden. Ohne philosophische Fundierung ist der Versuch, zum Recht zu finden, zum Scheitern verurteilt. Der Niedergang unserer Kultur ist ein Verfall des Rechts. Wir stehen, denke ich, obwohl ich kein Historiker bin, mitten im gröss­ten Kulturkampf unserer Geschichte. Es geht um die Verteidigung des Rechts, das nur auf der allgemeinen Freiheit gegründet sein kann, gegen eine rechtsferne, weil freiheitsferne Religion. Es gab immer wieder grosse Kulturkämpfe, die gleichzeitig Machtkämpfe waren. Der 30jährige Krieg ist ein Beispiel, das unvergesslich ist. Aber auch der Bürgerkrieg, den Adolf Hitler in und gegen Deutschland geführt hat und in den er Europa und die Welt hineingezogen hat, war ein Kulturkampf, denn er richtete sich wesentlich gegen das mosaische und menschheitliche Tötungsverbot. Die Grundlage der Freiheit ist das Leben, und das Recht jedes Menschen zu leben, muss der Menschheit und jedem Staat heilig sein. Ich bin «Mut zur Ethik» dankbar für den stetigen Beitrag zur Verteidigung der europäischen Kultur, der aufklärerischen Kultur, der westliche Kultur, die ja eng mit dem Christentum verbunden ist. Das «äusserste Ziel der Kultur» aber «ist die vollkommene bürgerliche Verfassung» (Anfang der Menschengeschichte, Anmerkung VI 57), in der die Bürger bürgerlich leben können.
    Es geht um den Status, den der Bürger von Verfassung wegen hat. Den gilt es zu verwirklichen. Das drängt, sich gegen den Verfall von Freiheit und Recht zu verteidigen, Widerspruch zu äussern, ja Widerstand zu leisten, wenn es zu weit geht, bis hin zur Separation. Es gibt auch in Deutschland das Recht eines Landes zur Separation aus einem Bundesstaat, der die Grundprinzipien der Republik, des Freistaates, verletzt, verfassungswidrige Kriege führt und das Land wirtschaftlich ruiniert. Der Freistaat Bayern etwa hätte längst das Recht, sich von der Bundesrepublik Deutschland zu lösen, weil die Bundesrepublik durch die Integration in die Europäische Union schon lange kein Rechtsstaat mehr ist. Den Bürgern ist die Bürgerlichkeit, nämlich die ­politische Freiheit, genommen. Ihre politische Freiheit ist unterlaufen. Ihr Eigentum ist gefährdet, weitgehend schon durch die Staatsschuldenpolitik verausgabt. Ihre Rede wird, wenn nicht bestraft, so doch verfemt. Über ihr Recht befinden Organe, die sie nicht gewählt haben und denen sie nicht vertrauen können. Durch Verarmung wird breiten Schichten des Volkes die Selbständigkeit genommen. Das Volkseinkommen wird in aller Welt verteilt, vornehmlich an die Reichen. Der Grossstaat, in den die Völker Europas hineingezwungen sind, lässt mangels demokratischer Strukturen Freiheit und Recht keine Chance. Der Grossstaat führt Kriege und ignoriert die Sehnsucht der Völker nach Frieden. In the One-World wird es keine Bürger geben, sondern nur Untertanen.
    Widerspruch, ja Widerstand ist geboten. Das Grundgesetz gibt in Art. 20 Abs. 4 das Recht. Für Bürger ist die Verteidigung von Freiheit und Recht sittliche Pflicht.    •
    1 Der Staat heisst übrigens «Deutschland» und nicht die «Bundesrepublik». Viele wollen das Wort Deutschland gar nicht mehr sprechen. Es soll möglichst vergessen werden. Aber der Name Deutschland ist eine Entscheidung für die Einheit des ganzen Deutschland im Sinne des Deutschen Reichs. Sie ist Theodor Heuss, dem späteren ersten Bundespräsidenten, zu danken. Die Sozialdemokraten wollten vom Bund deutscher Länder sprechen und schon dadurch die Teilung Deutschlands verfestigen.
    2 Vgl. K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 407 ff.
    3 Dazu K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 34 ff., 274 ff., 343 ff., 405 ff.
    4 Kant wird aus den von W. Weischedel herausgegebenen Werken in zehn Bänden, 1968, jeweils mit den üblichen Abkürzungen der Schriften zitiert.
    5 K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 27 ff.
    6 Herrschaftskritik bei K. A. Schachtschneider, Res publica res populi. Grundlegung einer allgemeinen Republiklehre. Ein Beitrag zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre, 1994, S. 71 ff.; ders., Freiheit in der Republik, 2007, S. 115 ff.
    7 K. A. Schachtschneider, Staatsunternehmen und Privatrecht. Kritik der Fiskustheorie, exemplifiziert an § 1 UWG, 1986.
    8 K. A. Schachtschneider, Der Anspruch auf materiale Privatisierung. Exemplifiziert am Beispiel des staatlichen und kommunalen Vermessungswesens in Bayern, 2005, S. 67 ff.
    9 Dazu K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 551 ff.
    10 K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 579 ff.; ders., Recht auf Arbeit – Pflicht zur Arbeit, in ders. (Hrsg.), Transport – Wirtschaft – Recht, Gedächtnisschrift für J. G. Helm, 2001, S. 827 ff.
    11 Vgl. K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 537 ff., 544 ff.
    12 Dazu K. A. Schachtschneider, Medienmacht versus Persönlichkeitsschutz, in: ders., Freiheit – Recht – Staat, hrsg. von D. Siebold/A. Emmerich-Fritsche, 2005, S. 268 ff.
    13 K. A. Schachtschneider, Rechtsstaatlichkeit als Grundlage des inneren und äusseren Friedens, Mut zur Ethik, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht versus Krieg, 2002, S. 61 ff., 70 ff.
    14 Dazu K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 1177 ff.
    15 K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 1060 ff., 1086 ff.
    16 Dazu K. A. Schachtschneider, Prinzipien des Rechtsstaates, 2006, S. 167 ff.
    17 Wortführer Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die verfassungstheoretische Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Bedingung der individuellen Freiheit, 1973; Kritik K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 207 ff., insb. S. 226 ff.
    18 K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 636 ff.
    19 Vgl. K. A. Schachtschneider, Verfassungsrecht der Europäischen Union, Teil 2: Wirtschafts­verfassung mit Welthandelsordnung, 2010, S. 71 ff.
    20 Dazu K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 1045 ff.
    21 Dazu K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 735 ff.
    22 Internationale Wirtschaft, Theorie und Politik der Aussenwirtschaft, 7. Aufl. 2006, mit Maurice Obstfeld.
    23 Die Schatten der Globalisierung, 2002; Die Chancen der Globalisierung, 2006.
    24 K. A. Schachtschneider, Eigentümer globaler Unternehmen, 1999, in: ders., Freiheit – Recht – Staat, hrsgg. von D. Siebold/A. Emmerich-Fritsche, 2005, S. 633 ff., ders., Verfassungsrecht der Europäischen Union, 2. Teil: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung, S. 646 ff.