2011-01-05

Das EU Bürgerbegehren kann die fehlende Demokratie innerhalb der EU nicht ersetzen!

Das neue EU-Bürgerbegehren wird in Wien vorgestellt. Es soll im Jahre 2012 eingeführt werden. Wer Interesse hat, welche "Weisheiten" von diversen "Experten" den Bürgen wieder einmal aufgetischt werden, der sollte daran teilnehmen. Folgendes wird aber sicher nicht zur Sprache kommen: Das Bürgerbegehren kann das demokratische Defizit der EU-Gesetzgebung (fehlende Gewaltenteilung und Mitsprache) und den verfassungswidrigen Beitritt Österreichs in die EU, sowie die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon nicht wettmachen. Darüber hinaus kann es weder die fehlenden Volksabstimmungen über die Einführung des Euro und die Entwicklung der Union zum Bundesstaat, noch den Abbau des Sozialstaats, die de facto Abschaffung der österreichischen Neutralität irgendwie gutmachen. Wenn die nötigen Stimmen für ein Bürgerbegehren zusammenkommen, ist es trotzdem nicht bindend für die Kommission. Zulässig sind nur Anliegen, für welche die Kommission auch zuständig ist. Zudem dürfen die Bürgerbegehren nicht gegen europäische Grundwerte verstoßen. Eine Farce! Wie soll man beispielsweise die Milliarden Euro für Griechenland und Irland zurückholen?
Das Bürgerbegehren ist zahnlos und nur dazu da, die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der EU ruhig zu stimmen, als wäre die EU demokratisch. EU-Bürger gibt es übrigens keine, so wie es behauptet wird. Es gibt nur Bürger der verfassten Nationen. Die EU ist nicht verfasst und trotzdem ein Staat, - ohne ausreichende demokratische Legitimation. Die übertragenden Hoheiten Österreichs an die EU zur gemeinschaftlichen Ausübung sind nicht begrenzt, so wie sie seit dem Maastricht-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts sein sollten, sonder unbegrenzt weit, unüberschaubar und nicht verantwortbar. Der Begriff "begrenzte Einzelermächtigungen" ist deswegen nur eine Ausrede, ein Rettungsanker.

>>>Einladung

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