2011-02-20

Widerstandsrecht als Grundrecht

Die Republik Österreich ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Österreicher das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die Widerstandslage ist schon längst gegeben. Der Vertrag von Lissabon entmachtet weiter die Österreicher und deren Volksvertreter.

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