2013-05-02

Herkunftslandprinzip

Das Herkunftslandprinzip steht nicht im EU-Vertrag von Lissabon, wird aber praktiziert. 

Es bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass alle Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind, auch in Österreich zugelassen werden müssen.

Heimische Vorschriften werden natürlich damit umgangen. Auch wenn die Erzeugung der Waren mit Lohnsklaven erfolgte und auf die Umwelt nicht Rücksicht genommen wurde, gilt das Anerkennungsprinzip.


Das Herkunftslandprinzip, das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des
Binnenmarktes -, durch Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH)hergeleitet wurde, hat verheerende Auswirkungen:z.B. müssen immer mehr Bauern
und Mittelstandsbetriebe aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses.

Durch Standortwettbewerb, Kostendumping und dem Lohndumping machen
einige Unternehmer kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und
in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können
polnische Unternehmen, mit englischer Rechtsordnung und ukrainischen
Arbeitern - nach deren Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig
werden und die Löhne drücken.

Beispiel Schweiz: Dort wurde das Herkunftslandprinzip ("Cassis-de-Dijon-Prinzip") eingeführt. (Urteil)

Die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips (Die Schweiz lässt Produkte nach EU-Recht ohne Gegenseitigkeit zu.) wurde den Schweizer Konsumenten mit dem Versprechen beliebt gemacht, sie könnten beim Einkaufen künftig über 2 Milliarden Franken pro Jahr sparen, weil sie die billigeren Waren aus der EU ohne Einschränkungen erwerben könnten. Das Referendum gegen das Abkommen kam auf Grund dieser Hoffnung vieler Stimmbürger nicht zustande. Nun erfahren wir in der Tagespresse: Auch diese versprochenen Segnungen sind in keiner Weise eingetreten. Im Gegenteil sind die Preise im Vergleich mit den Nachbarländern sogar von 2010 bis 2012 deutlich gestiegen. Dies lag zwar zum Teil auch am Frankenhoch, aber auch für sich allein brachte Cassis-de-Dijon gemäss einer vom Seco präsentierten Studie bisher «keine messbare Preiswirkung.» Das bedeutet: Schweizer Konsumenten nehmen niedrigere Standards (z.B. Apfelwein mit nur 15 Prozent Apfelsaft!) in Kauf, ohne Preisvorteile zu haben. (Quelle: «Schweizer Bauer» vom 27. April 2013)
Dem aufmerksamen Bürger stellt sich bei derlei Meldungen die Frage: Brauchen wir wirklich so dringend weitere bilaterale Abkommen mit der EU, wie gewisse Politiker uns glauben machen? Oder ist nicht vielmehr ein Marschhalt angesagt? Das gilt erst recht für einseitige Rechtsübernahmen à la Cassis-de-Dijon.    (Quelle: Zeit-Fragen Nr. 16 v. 28.4.2013
)


Prof. Schachtscheider über das Herkunftslandprinzip 

Vortrag in Salzburg

Mehr EU-Kritik von Prof. Schachtschneider

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