2014-04-24

Die immerwährende Neutralität garantiert Frieden für Österreich und nicht die EU/Nato-Kriegstreiber


Die Österreicher wollen Frieden und Freiheit und keiner Kriegsgefahr ausgesetzt sein, so wie derzeit im Konflikt um die Ukraine. Österreich ist auch als neutraler Staat in die EU-Militärpolitik eingebunden. Die Kriegstreiber der Nato/EU, Politik und in den Medien fordern "robuste" Reaktion, oder starkes Auftreten und Einigkeit gegen Russland.Österreich hat ein Recht auf Einhaltung der immerwährenden Neutralität, welche die Voraussetzung für die Entstehung der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg war. Diese Neutralität ist völkerrechtlich verbindlich und darf nicht abgeschafft oder ausgehöhlt werden.Wenn sich in der Ukrainie ein Krieg entwickelt, dann aber ohne Österreich! 

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58848


Aus Zeit-Fragen Nr. 9 vom 22. April:







Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Im Kampf um die Krim wirft der Westen Russland und dessen Präsidenten Vladimir Putin vor, der Einsatz von Soldaten, offen oder verdeckt, habe das Völkerrecht verletzt. Russland habe die Krim annektiert, meint gar die Bundeskanzlerin. Das überzeugt nicht. Sie ist schlecht beraten. Die Vorwürfe scheinen die Sanktionen, wenn nicht die «indirekte» Aggression der westlichen Bündnisse, der Nato und der Europäischen Union (EU), gegen die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), insbesondere gegen die Russische Föderation, rechtfertigen, jedenfalls legitimieren zu sollen. Die Fakten kennt die Öffentlichkeit nur verzerrt. Auch ich bin auf die allgemein zugänglichen Informationen angewiesen. Aber wer sich zu dem Konflikt äussert, muss versuchen, die Tatsachen von der Propaganda, welche die meisten jedenfalls der deutschen Medien zu den Ereignissen in der Ukraine verbreiten, zu unterscheiden. Dabei helfen die Einschätzung der Interessenlage und die Kenntnis der Rechtslage.

Die Nato will sich nach Osten bis an die Grenze Russlands ausdehnen

Die Nato, geführt von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), will sich nach Osten bis an die Grenze Russlands ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der EU, der wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen Teils der Nato. Die EU kann als Staatenverbund, wenn nicht Bundesstaat, von wenigen Führern dominiert, leichter als die vielen Einzelstaaten von den USA und deren Diensten einer gemeinsamen Politik verpflichtet werden. Daran ändert nichts, dass nicht alle Mitgliedstaaten der EU der Nato angehören, wie insbesondere wegen ihrer fragilen, wenn nicht obsoleten Neutralität Österreich, Schweden und Finnland. Wenn die Ukraine zur Nato gehört, wie das die USA angestrebt haben und wohl nach wie vor anstreben, wird sie Standort von gegen Russland und die GUS gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden können. Mit dem Umsturz in der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der GUS herauszubrechen. Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation und auch der GUS. Russland hat nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Erweiterung der Nato nach Osten zugelassen, auch schon die Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der Nato. Das war eine Veränderung der weltpolitischen Lage. Die freilich nicht vertraglich gesicherte Zusage, die Nato nicht weiter nach Osten auszudehnen, hat der Westen nicht eingehalten. Wenn ein Bündnis, zumal ein Militärbündnis wie die Nato, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten und büsst seine freiheitliche Rechtfertigung ein.

Russland kann nicht auf die Krim verzichten

Die Ukraine war ein Teil Russlands und der Sowjetunion. Sie gehörte auch als Mitglied der GUS weiter zum Einflussbereich Russ­lands, hat sich aber mehr und mehr dem Westen zugewandt und will und soll schnellstmöglich Mitglied der EU werden. Die Krim befindet sich in einer besonderen Lage. Sie hat mit grosser Mehrheit für die Sezession von der Ukraine und für die Aufnahme in die Russische Föderation gestimmt. Diese hat sie aufgenommen. Russland konnte und kann aus geschichtlichen und mehr noch aus geostrategischen und militärischen Gründen nicht auf die Krim verzichten. Zur Krim gehört der angestammte Hafen der russischen Schwarzmeerflotte Sewastopol. Das Schwarze Meer ist der Zugang Russ­lands durch den Bosporus zum Mittelmeer. Jeder weiss, dass Russ­land die Krim nicht aus der Hand geben kann und wird, wenn es eine Grossmacht sein und bleiben will. Deswegen hatte Russland seine Nutzungsrechte an diesem Hafen auf Jahrzehnte durch Vertrag zu sichern versucht, augenscheinlich eine wenig sichere Grundlage der existentiellen Interessen Russlands. Der Westen nimmt die durch die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation geschaffene Realität als Faktum hin und akzeptiert das russische Interesse an der Krim, die Ukraine nicht. Diese hat aber nicht die Fähigkeiten, die neue Lage zu ändern. Die Kritik des Westens stellt das Ergebnis des Referendums nicht in Frage. Eine militärische Intervention wäre nicht nur völkerrechtswidrig, sondern das Ende des Weltfriedens und die Gefahr des Untergangs grosser Teile Europas. Der Westen will um der weiteren Entwicklung willen mit seiner Kritik und seinen Sanktionen genannten Nadelstichen Positionen festigen.

Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert

Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert, wenn nicht betrieben. Das waren schwere Verletzungen der inneren und äusseren Souveränität der Ukraine. Dass der «Maidan» nicht wesentlich aus eigenem Antrieb und eigener Kraft von Bürgern der Ukraine kam, ist offensichtlich. Der Westen hat das «bewährte» Verfahren des Umsturzes, der vermeintlichen irgendwie gefärbten «Revolution», genutzt, ein Verfahren, welches ähnlich auch andere Mächte eingesetzt haben und einsetzen, zumal früher die Sowjet­union. Die ethnischen Gegensätze zwischen Russen und Ukrainern, aber auch das augenscheinlich korrupte Regierungssystem waren dem Umsturz dienlich. Es gibt wenig Zweifel, dass der Westen «subversiv», wie das Völkerrecht es nennt, interveniert hat, um eine genehme Regierung zu haben, welche bereit ist, die Ukraine in die EU und irgendwann auch in die Nato zu führen. Die gescheiterte Mission der Aussenminister Frankreichs, Polens und Deutschlands, die zu einer friedlichen Entmachtung des gewählten Präsidenten der Ukraine, zur Neuwahl eines Präsidenten und zur Rückkehr zur Verfassung von 2004 führen sollte, war jedenfalls mit der bestehenden Verfassung der Ukraine und der Souveränität des Landes schwerlich vereinbar, erst recht nicht der Bruch der Vereinbarung vom 21. Februar 2014 durch die aufständischen Kräfte und deren gewaltsame Übernahme der Macht. Dabei wurde die Trennung des Landes in Kauf genommen, auch von den westlichen Vermittlern.

Die Ukraine-Politik des Westens ist eine Bedrohung Russlands

Die Ukraine-Politik des Westens ist trotz aller Souveränität der Ukraine eine Bedrohung Russ­lands. Der Westen hat die Souveränität der Ukraine keineswegs geachtet. Die Massnahmen Russlands zum Schutz seines rechtmässigen Flottenstützpunktes waren von seinen existentiellen Interessen gegen den zunehmend aggressiven Westen gefordert. Sie sind verhältnismässig und dienten und dienen der Verteidigung der russischen Föderation, aber auch russischer Staatsbürger und ethnisch russischer Ukrainer. Ein Verstoss gegen das Völkerrecht sind sie nicht, schon gar nicht eine Annexion der Krim. Sie sind durch das Recht zur Selbstverteidigung gerechtfertigt, welches die präventive Selbstverteidigung jedenfalls einschliesst, wenn diese mit milden Mitteln erfolgt, von den Bewohnern des geschützten Gebietes gewünscht ist, weil diese sich erkennbar dem Staat, der ihre Sezession unterstützt, anschliessen wollen. Dabei ist der Hilferuf des gewählten, wenn auch entmachteten Präsidenten der Ukraine und der erklärte und von der grossen Mehrheit der Bevölkerung unterstützte Sezessionswille der Krim von völkerrechtlich erheblichem Gewicht. Von noch grösserem Gewicht ist, dass die Übergangsregierung der Ukraine, deren Amtsführung keine Legalität für sich hat, unterstützt vom umstürzlerischen Parlament der Ukraine und vom Westen, das Sezessionsreferendum der Krim für illegal erklärt hat, notfalls gewaltsam (Mobilmachung) unterbinden wollte und nicht anerkennt. Das stärkt die Legalität der russischen Schutzbemühungen für eine ungestörte Abstimmung.

Staaten sind berechtigt, ihre Staatsangehörigen zu schützen

Nach überwiegender Auffassung der Völkerrechtler sind Staaten berechtigt, ihre Staatsangehörigen notfalls gewaltsam mit einer begrenzten Intervention vor Bedrohungen an Leib und Leben zu schützen. Dieses Recht wird stetig praktiziert und ist nach wie vor in den Grenzen der Verhältnismässigkeit gewohnheitsrechtlich anerkannt. Eine schutzbedürftige Bedrohung für die Russen auf der Krim und all die Bewohner der Krim, die durch das Referendum gewissermassen wieder Russen werden wollten, waren die Kräfte zweifelsfrei, welche den Umsturz in der Ukraine durchgeführt hatten, aber auch die Gewalttäter, welche auf dem Maidan gemordet hatten. Der Präsident der Russischen Föderation Vladimir Putin hat sich auf diese Schutzpflicht berufen. Sie wird auch von westlichen Staaten ständig praktiziert, oft nur vorgetäuscht.

Budapester Memorandum nicht berührt

Das Budapester Memorandum von 1994, in dem die USA, Russland und ­Grossbritannien unter anderem der Ukraine als Gegenleistung für den Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen sowie deren politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten und im Falle eines nuklearen Angriffs auf das Land unmittelbar Massnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu veranlassen, zugesagt haben, ist durch die Sezession der Krim und deren Aufnahme in die Russische Föderation nicht berührt, geschweige denn verletzt. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim ist durch dieses Memorandum nicht aufgehoben. Es kann auch durch völkerrechtliche Verträge nicht aufgehoben werden, weil es die Freiheit der Bürger ist. Diese steht nicht zur Disposition der Politik. Sie ist mit dem Menschen geboren.
In den Kategorien einer Grossraumpolitik der Weltmächte hat Russland mit milden Mitteln einen Eingriff der USA in seinen angestammten Machtbereich abgewehrt, auch nur begrenzt, nämlich die Eingliederung der Krim in die EU und später die Nato. Die unbedachte Erweiterungspolitik der EU und die sehr genau bedachte Geostrategie der Vereinigten Staaten haben eine Kriegsgefahr ­heraufbeschworen. Die USA handeln in der Annahme der militärischen Überlegenheit und ohne Rücksicht auf den durch die Atommacht gefährdeten mittleren und westlichen Teil Europas, zumal Deutschlands. Die EU befleissigt sich in nicht zu fassender Unbedarftheit seiner politischen Klasse atlantischer Botmässigkeit. Man denkt an die Kuba-Krise 1962, in der John F. Kennedy mit einer militärischen Seeblockade die Stationierung sowjetischer Raketen auf Kuba unterbunden hat. Niemand im Westen hat diese Blockade als völkerrechtswidrig kritisiert. Deutschland jedenfalls sollte aus geostrategischen, wirtschaftlichen und vor allem historischen Gründen um ein bestmögliches Verhältnis zu Russland bemüht sein.

Nur die Bürger sind der Souverän

Kern der westlichen Kritik an der Politik der Krim, sich von der Ukraine unabhängig zu machen und Mitglied der Russischen Föderation zu werden, ist die Lehre, dass die Sezession eines Staatsteiles von einem Staat «illegal» sei. Vor allem daraus wird geschlossen, dass es völkerrechtswidrig sei, dass Russ­land die Krim in ihrer Unabhängigkeitspolitik unterstützt hat.
Das Verbot der Sezession ist überwiegende Auffassung jedenfalls der freiheitsvergessenen deutschen Staatsrechtslehre, welche sich die deutsche Politik zu eigen macht. Diese Lehre ist falsch. Sie doktriniert den Staat als unberührbares politisches Gebilde, das mit allen Mitteln des Staates erhalten werden darf und muss, gar durch Intervention anderer Staaten. Allein schon die Geschichte der Staaten bis in die Entwicklungen der Gegenwart widerspricht dieser Staatsdoktrin.
Nicht die Staaten sind souverän, wie das der deutsche staatsrechtliche Positivismus des 19. Jahrhunderts gelehrt und praktiziert hat und wie das noch heute überwiegend und mit verhängnisvollen Folgen vertreten wird, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist, um mit Rousseau zu sprechen, der Contract social, der ein Volk bildet. Es können sich immer wieder neue Völker bilden, grössere durch Staatenbildung, auch Bundesstaaten, und kleinere durch Separationen von Volksteilen zu neuen Staaten. Das gehört zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, dem Kern der Charta der Vereinten Nationen. Dieses Recht schützt die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.

Staatsgründung ist ein Akt der Freiheit

Nicht einmal ein Verfassungsgesetz wie das der Ukraine, das einen Einheitsstaat verfasst und eine Sezession nicht ordnet oder auch nur vorsieht, vermag eine Sezession eines Teiles des Volkes zu untersagen. Die Staatsgründung ist ein Akt der Freiheit und damit der Souveränität der Menschen, die zusammenleben. Nicht Staaten sind souverän, sondern Menschen. Staaten dienen der Verwirklichung der Freiheit, nach innen und nach aussen. Es gibt keine ewigen Staaten, und es gibt kein Recht von Staaten und erst recht nicht von Staatsorganen, ihre Existenz gegen die Menschen und Bürger, gegen das Recht, zu behaupten, gar mit Waffengewalt. Vielmehr gibt es eine Pflicht der Menschen, im Recht miteinander zu leben und die Rechtlichkeit durch eine Organisation, einen Staat, zu sichern, das natürliche Recht auf eine bürgerliche Verfassung, die Freiheit und Eigentum sichert. Auch der Freistaat Bayern ist befugt, sich von der Bundesrepublik Deutschland zu trennen, jedenfalls in existentieller Lage, und entweder als Einzelstaat zu leben oder sich etwa mit der Eidgenossenschaft und auch Österreich zu einem Bundesstaat zu verbinden.
Der staatsrechtliche Positivismus hat den Staat als juristische Person wie einen Menschen dogmatisiert, wenn nicht mit Hegel vergöttlicht. Sein Bestand galt als unberührbar. Mit dem Recht, das, bestätigt durch Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, mit den Menschen geboren ist, ist das schwerlich vereinbar. Mehr als eine Organisation der Menschen und Bürger, mittels der diese ihr gemeinsames Wohl, und das ist allem voran das Recht, verwirklichen, ist er nicht. Die Menschen haben die Freiheit, sich die Organisation, genannt Staat, zu schaffen, die ihrem Wohl am besten entspricht, wenn dieser nur anderen Menschen nicht schadet, das heisst, bestmöglich das Recht zu verwirklichen vermag. Aber man lebt mit anderen Menschen zusammen, vielen Menschen. Darum muss sich jeder bei der Gestaltung des gemeinsamen Lebens mit den Menschen verbinden, die in besonderer Weise zusammengehören. Dabei muss die territoriale Einheit das Grundprinzip sein. Für sie muss der Frieden gesichert sein. Nicht Gewalt kann Staaten rechtens schaffen und erhalten, sondern nur die Sittlichkeit der Menschen, deren praktische Vernunft. Die allerdings ist Pflicht. Weil Konsens aller nicht erwartet werden kann, ist die Mehrheitsregel massgeblich. Die freiheitliche Logik ist das Selbstbestimmungsrecht nicht des jeweiligen Volkes eines Staates, sondern das der Menschen, die auf einem Gebiet zusammenleben und zusammenleben wollen. Völker können sich folglich immer neu bilden; denn sie sind Gemeinwesen von Bürgern, Bürgerschaften.

Die Krim hat das Recht, einen eigenen Weg zu gehen – das Referendum ist das richtige Verfahren

Derartige Politiken müssen freilich dem Rechtsprinzip genügen. Dieses gebietet, dass ein friedliches und freiheitliches Zusammenleben der Menschen nach innen und auch aussen gewährleistet ist. So muss ein besonderes zusammenhängendes Gebiet die Sezession betreiben, weil nicht zwei Staaten auf einem Gebiet konkurrierend Staatsgewalt ausüben können. Die Besonderheit kann sich aus jeweiligen Gründen ergeben, etwa religiösen, ethnischen, geschichtlichen, sprachlichen, wirtschaftlichen. Es muss eine erhebliche Mehrheit des separierenden Gebietes für die Sezession stimmen, damit nicht ein nicht hinreichend relevanter Teil der betroffenen Bürger den anderen in eine unerwünschte Staatlichkeit nötigen kann. Umgekehrt gibt es kein Recht der Minderheit, die Mehrheit in einen Staat zu zwingen, in dem die Mehrheit nicht oder nicht mehr leben will. Das ist eine Frage der Selbstbestimmung, der Freiheit. Die dissentierende Minderheit muss das Recht haben, entweder im separierten Staat zu bleiben oder diesen zu verlassen, das ius emigrandi, um weiter mit den Bürgern zusammenzuleben, die im restlichen Staat verbleiben. Der alte Staat ist wegen des Selbstbestimmungsrechts der Völker verpflichtet, den Sezessionsprozess friedlich zu gestalten. Er darf diesen nicht zu unterbinden suchen, keinesfalls mit Waffengewalt. Ein Referendum der Bürger des betroffenen Staatsteils ist unverzichtbar.
Es versteht sich, dass ein derart weitreichender Vorgang zu Spannungen und Zerwürfnissen führt, zumal wenn er mit existentiellen grosspolitischen, etwa geo­politischen, Interessen auch dritter Staaten verbunden ist.
Die Krim hatte und hat als Autonome Republik, vornehmlich von ethnischen Russen bewohnt, jahrhundertelang russisch, jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Der Ukrainer Nikita Chruschtschow hat die Krim 1954 der Ukraine in der Annahme zugeordnet, dass die Sowjetunion von Ewigkeit sein werde. 1993 hat das russische Parlament Sewastopol zur russischen Stadt auf fremdem Territorium, als eine Art Enklave, erklärt. Die Verträge zwischen Russland und der Ukraine von 1997 und 2010 haben den Status verändert, nicht um den Einfluss Russlands zu mindern. Erst die neue Politik der Ukraine unter westlichem Einfluss hat versucht, Sewastopol zum Staatsgebiet der Ukraine unter uneingeschränkter ukrainischer Hoheit zu machen.
Das Referendum ist das richtige Verfahren, um den Status der Krim zu bestimmen. Es muss eine freie Willensbildung der Bürger der Krim gewährleistet sein. Daran besteht bisher kein Zweifel. Von der Beobachtung der OSZE, so befriedend sie wäre, hängt die Rechtmässigkeit des Referendums keinesfalls ab.

Die Sezession der Krim sichert den Frieden in der Region

Die Sezession der Krim sichert den Frieden in der Region, wenn die Ukraine sich dem Westen zuwendet und die Mitgliedschaft in der EU anstrebt. Diese wird ihr geradezu aufgedrängt. Zu deren Vertragsordnung gehört bekanntlich auch die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ganz unabhängig von der Nato-Mitgliedschaft. Jeder Mitgliedstaat der EU ist in diese Verteidigungsgemeinschaft eingebunden, nenne er sich neutral oder nicht.
Wirtschaftliche Sanktionen gegen die Russische Föderation wären nicht nur ungerechtfertigt, weil die Hilfestellung Russ­lands beim Sezessionsprozess der Krim nicht illegal war, sie wären auch unergiebig. Sie würden nicht nur Russland, sondern auch der EU und insbesondere Deutschland schaden. Insbesondere würden sie das nach dem Kalten Krieg mühsam gewonnene gegenseitige Vertrauen beschädigen.
Es ist geradezu lächerlich, wenn Deutschland den russischen Bären warnt und ihm gar droht, der hochgerüsteten Atommacht. Auf den Schutz der USA sollte sich Deutschland nicht verlassen, wenn es existentiell wird. Der Weg zu einem guten Miteinander mit Russland wäre die Einbindung dieses europäischen Staates in die europäische Integration. Das würde die EU grundlegend verändern, so wie das dem Grundgesetz entspricht. Das vereinte Europa könnte ein Verbund souveräner Staaten werden, der mit Demokratie und Rechtsstaat die Freiheit der Bürger wahrt, ein L’Europe des Etats. Ein Krim-Krieg wäre dann so gut wie ausgeschlossen.    •

Die Mehrheit der Deutschen wünscht keine Konfrontation mit der russischen Föderation»

Offener Brief an Vladimir Putin 

 

km. Das «Wall Street Journal» zeigte sich am 7. April in einem längeren Artikel sehr besorgt: In Deutschland ist der Widerstand dagegen, die dem Land von den USA zugedachte führende Rolle im aggressiven Vorgehen gegen Russland zu spielen, sehr gross. Nicht nur, dass drei ehemalige Bundeskanzler – Helmut Schmidt (SPD), Helmut Kohl (CDU) und Gerhard Schröder (SPD), die insgesamt immerhin 30 Jahre die Bundesrepublik regiert haben, – grosse Bedenken gegen die «westliche» Russland­politik geäussert haben. In einer Umfrage im Auftrag der ARD von Anfang April hat sich auch die Mehrheit der befragten deutschen Bürger gegen eine Ausweitung des Nato-Engagements im Osten Europas und für eine grössere Distanz zur Politik der USA ausgesprochen. In Ostdeutschland sind es sogar mehr als 60 Prozent der Befragten, und auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Rolf Mützenich erinnerte daran: «Die Dankbarkeit vieler Ostdeutscher gegenüber Russland ist begründet durch Gorbatschows Politik der Perestroika, die die deutsche Einheit erst ermöglichte. Die Russen waren damals viel offener für die Einheit als viele westliche Staaten. Das haben die Menschen nicht vergessen.» Der folgende offene Brief an den russischen Präsidenten Vladimir Putin, den rund 200 Persönlichkeiten aus Deutschland mitunterzeichnet haben, knüpft an solche geschichtlichen Erfahrungen an und belegt, dass sehr viele Deutsche mit guten Argumenten ein anderes, ein besseres Verhältnis zu Russland suchen, als es die USA vorgeben wollen. Ein Deutschland, das einen solchen Weg beschreitet, ist ein Segen für den Frieden in Europa.
Sehr geehrter Herr Präsident!
In Ihrer Rede vor der Staatsduma baten Sie um Verständnis bei den Deutschen. 
Wir sind deutsche Staatsbürger, die die Nachkriegszeit mehrheitlich in der Westhälfte Deutschlands erlebt haben. Als der Kalte Krieg 1990 beendet und unser Land vereinigt wurde, ging ein Aufatmen durch die Welt, weil die stets drohende Gefahr einer nuklearen militärischen Auseinandersetzung gebannt schien, die den gesamten Globus in Mitleidenschaft gezogen hätte. Deutschland wäre ausgelöscht worden.
Den entscheidenden Beitrag zur Befreiung Europas vom Nationalsozialismus hat, unter unvergleichlichen Opfern, die Sowjetunion geleistet. Gleichwohl war sie 1990 bereit, die deutsche Wiedervereinigung zu unterstützen, 1991 die Warschauer Vertragsgemeinschaft aufzulösen und die Nato-Mitgliedschaft Gesamtdeutschlands zu akzeptieren. Dies wurde vom Westen nicht honoriert. Der damalige Botschafter der USA in Moskau (1987 bis 1991), Jack Matlock, hat vor wenigen Tagen in der «Washington Post» bestätigt, dass Präsident Bush zugesagt hatte, die Grosszügigkeit Präsident Gorbatschows nicht auszunutzen. Die Ausdehnung der Nato bis in ehemalige Sowjetrepubliken, die Errichtung von Militärstützpunkten in ehemaligen Warschauer Vertragsstaaten und der Aufbau eines Raketenabwehrschirms in Osteuropa bei gleichzeitiger Kündigung des ABM-Vertrages seitens der USA sind nicht nur eklatante Wortbrüche. Diese Massnahmen können auch von uns nur als Machtprojektion der westlichen Führungsmacht verstanden werden, die gegen die von Ihnen betriebene staatliche und ökonomische Konsolidierung Ihres Landes nach Ihrem Amtsantritt im Jahr 2000 gerichtet sind. Keir A. Lieber und Daryl G. Press haben 2006 darüber hinaus in ­Foreign Affairs mit ihrem Artikel «The Rise of U.S. Nuclear Primacy» überzeugend dargelegt, dass der Raketenabwehrschirm einen nuklearen Erstschlag zur nuklearen Neutralisierung Russlands ermöglichen soll.
Diese Vorgeschichte in geraffter Form bildet den Hintergrund ab, vor dem wir die Ereignisse in der Ukraine seit November 2013 beurteilen. Inzwischen ist vielfach dokumentiert, dass die USA die berechtigten Proteste der ukrainischen Bevölkerung für ihre Zwecke instrumentalisiert haben. Das Muster ist aus anderen Ländern bekannt: Serbien, Georgien, Ukraine 2004, Ägypten, Syrien, Libyen, Venezuela …
Auch die Störfaktoren Europäische Union und OSZE wurden, postwendend, innerhalb von zwölf Stunden nach dem von den Aussenministern des Weimarer Dreiecks ausgehandelten friedlichen Machtwechsel unter Zuhilfenahme faschistischer Kräfte ausgeschaltet. Wer hinter der jetzigen Putschregierung in Kiew steht, zeigen die Partner auf der Webseite der Open Ukraine Foundation des amtierenden Ministerpräsidenten.
Die inner- und völkerrechtlichen Fragen zur Sezession der Krim werden unterschiedlich beantwortet. Wir wollen die Vorgänge hier nicht juristisch, sondern ausschliesslich politisch bewerten und einordnen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung in Europa seit 1990, der Dislozierung der rund 1000 US-Militärbasen weltweit, der Kontrolle der Meerengen durch die USA und der von den Gewalttätern des Maidan ausgehenden Gefahr für die russische Schwarzmeerflotte sehen wir die Sezession der Krim als eine defensive Massnahme mit einer gleichzeitigen Botschaft: bis hierher und nicht weiter! Der entscheidende Unterschied zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo ist, dass hierfür mit dem völkerrechtswidrigen Luftkrieg der Nato – leider mit Beteiligung Deutschlands – erst die Voraussetzung geschaffen wurde.
Sehr geehrter Herr Präsident, Sie haben bereits vor knapp 4 Jahren für eine Wirtschaftsgemeinschaft von Lissabon bis Wladiwostok geworben. Sie wäre die ökonomische Basis für das «Gemeinsame Haus Europa». Die Ukraine könnte eine ideale Brückenfunktion für die künftige Kooperation zwischen der von Ihnen angestrebten Eurasischen Union und der Europäischen Union einnehmen, nicht zuletzt in kultureller Hinsicht. Wir sind überzeugt, dass die massive Einflussnahme der USA das Ziel hatte, diese Brückenfunktion auszuschalten. In der EU-Kommission haben sich diejenigen Kräfte durchgesetzt, die die Politik der USA gegen Russland unterstützen. Die Rede des Geschäftsführenden Generalsekretärs des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Pierre Vimont, am 14. März dieses Jahres ist insofern eindeutig (EurActiv: «EU shunned from US-Russia meeting on Ukraine»).
Sehr geehrter Herr Präsident, wir bauen darauf, dass Ihre historische Rede im Jahr 2001 im Deutschen Bundestag auch künftig die Grundlage für Ihr Handeln gegenüber der EU und Deutschland bilden wird. Die aktuellen Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen keine Konfrontation mit der Russischen Föderation wünscht und Verständnis für die russische Reaktion auf die Ereignisse in der Ukraine aufbringt. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, denen die deutsche ­Politik als Mitglied der EU und der Nato in bezug auf Russland ausgesetzt ist, sie sind auch Ihnen bekannt. Zumindest erwarten wir jedoch, dass die Bundesregierung nach dem alten Römischen Rechtsgrundsatz audiatur et altera pars handelt. Dies wurde im Zusammenhang mit der Nachbarschaftspolitik der EU im Fall der Ukraine unterlassen.
Russland hat seine im Zweiten Weltkrieg zu Tode gekommenen 27 Millionen Menschen selbst im Kalten Krieg nicht gegen Deutschland politisch instrumentalisiert. Diese innere Grösse allein verdiente eine andere Qualität in den Beziehungen zwischen unseren Ländern. Die Menschen in Deutschland haben hierfür ein feines Gespür: Als sich 1994 die «Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland» mit einem Auftritt ihres Musikkorps auf dem Platz vor der Bundeskunsthalle in Bonn aus Deutschland verabschiedete, spielten sich bewegende Szenen zwischen den zahlreichen Zuschauern und den Musikern ab. In diesem Zusammenhang fällt uns zu der aktuellen Berichterstattung und Kommentierung der deutschen Medien nur ein treffendes Adjektiv in englischer Sprache ein: disgusting.
Sehr geehrter Herr Präsident, mit unseren bescheidenen Mitteln als einfache Staatsbürger werden wir dazu beitragen, dass die beabsichtigte Spaltung Europas nicht gelingt, sondern die Ideen von Gottfried Wilhelm Leibniz zu neuem Leben erweckt werden. Wir sind überzeugt: Nur wenn die Staaten und Völker des eurasischen Doppelkontinents ihre Angelegenheiten miteinander friedlich, respektvoll, kooperativ, auf der Grundlage des Rechtes und ohne Einmischung von aussen regeln, wird dies auch auf die übrige Welt ausstrahlen. Wir verstehen Sie in diesem Sinn als Verbündeten.
Für Ihre jetzige, und hoffentlich auch die nächste Amtsperiode wünschen wir Ihnen Kraft, Stehvermögen, Klugheit und Geschick.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Jochen Scholz,
Oberstleutant a.D. der Bundeswehr
Dieser offene Brief wurde von rund 200 deutschen Persönlichkeiten mitunterzeichnet. Die Namen der Unterzeichner finden sich unter anderem auf: www.sputnik-travel-berlin.de/Mitteilungen/Offener_brief_2014.pdf

(Quelle: Zeit-Fragen)

 

Keine Kommentare: