2014-09-02

Das Wesen des neuen Menschenrechtsstaates im Licht des Rechtsetzungswerks der Vereinten Nationen

Der Verfassungsgerichtshof Österreich wollte über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beitritt zur EU und den Folgeverträgen von Nizza, Amsterdam und Lissabon nicht entscheiden. Die jüngsten Entwicklungen der EU, sei es Sicherheits, Friedens, Sozial, Wirtschafts oder Demokratiepolitik schreien nach Volksabstimmungen. Niemand will TTIP oder Krieg mit Russland. Es gibt keine Beweise über Russlands "Untaten".
Bürger fordert mehr Freiheit, also Frieden und Soziale Verbundenheit,  Rechtsstaat, Demokratie - mehr politische Mitsprache!

"Diese, das gesamte EU-System verfassungsrechtlich in Frage stellende Anfechtung ist - wie Sie ja sagen - von Professor Karl Albrecht Schachtschneider ausgearbeitet, dessen rechtliche Aktionen vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht ich seit Jahren mit Interesse ,ausgehend von seiner großen Grundlegung einer Allgemeinen Republiklehre: "Res publica res populi", verfolgt habe, ohne ihn bisher persönlich gesehen zu haben . So habe ich mich auch, ohne zu zögern, sofort - übrigens zusammen mit RA. Dr. Adrian Eugen Hollaender - in einem "amicus curiae"- Schreiben vom 8. Mai 2008 an den Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichts in der Sache des Lissabonner EU-Vertrags mit den Professoren Schachtschneider und seinem Kollegen Prof. Dr. Dieter Murswiek (Erlangen) solidarisch erklärt - selbstverständlich nach gründlichem Studium ihrer beim Bundesverfassungsgericht eingebrachten Rechtsmittelschrift.
Ich schließe mich daher heute aus voller eigener Überzeugung auch den Rechtsvorwürfen an, die in der an den österreichischen Verfassungsgerichtshof gerichteten Rechtsmittelschrift gegen das EU-System erhoben werden. Ich tue das umso nachdrücklicher, weil - wie ich mich vergewissert habe - auch zwei hervorragende österreichische Experten dem anfechtenden Personenkomitee angehören, deren unbestechliche Wissenschaftlichkeit ich seit Jahrzehnten in Übereinstimmung wie im Widerstreit von Rechtsmeinungen stets dankbar erfahren durfte. Es handelt sich um die emeritierten Ordinarien der Leopold Franzens-Universität Innsbruck: den Staatsrechtslehrer Professor Dr. Peter Pernthaler , Wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, und den Nationalökonomen und Finanzwissenschaftler Professor Dr. Karl Socher.
"Wie freilich die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit in ihrem gegenwärtigen, seit langem reformbedürftigen Stande mit dieser, sie mit einschließenden  Rechtssache überzeugend zu Rande kommen soll, ist nicht meine, sondern ihre Sache. Ich selber sehe mich heute außerstande, von ihr insofern Nennenswertes zu erwarten, weshalb ich es auch abgelehnt habe,  in die Liste der verdienstvollen Rechtsmittelwerber Aufnahme zu finden".






Klecatsky, Hans Richard * 6.  11. 1920 Wien, Rechtsstudium an der Universität Wien(Referendarexamen beim Oberlandesgericht Wien Ende September 1940);
1.Oktober 1940 - 8.Mai 1945 Kriegsdienst in der Luftwaffe;
Magister und Doktor der Rechtswissenschaften, Ordentlicher Universitätsprofessor(Emeritierung 1991) für Öffentliches Recht,insbesondere Österreichisches Verfassungs-und Verwaltungsrecht,Allgemeine Staatslehre und Verwaltungslehre;
seit 1945 durch zwanzig Jahre im österreichischen Gerichts-,Ministerial- und Gesetzgebungsdienst,ua.als Richter,Sektionsrat im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst(1951-1959),Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes(1959 – 1965);
Habilitierung(1964),auch Verfassungsrichter(1965/66);
1965 - 1991 Vorstand des Instituts für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Leopold Franzens- Universität Innsbruck ;
1966 -1970 parteiloser Bundesminister für Justiz ; 1963 bis 2004 Mitherausgeber der "Juristischen Blätter",Gründungs-und Ehrenobmann des „Europäischen Ombudsmann-Instituts“,Gründungs-und Ehrenmitglied der Österreichischen Juristen-Kommission;
zahlreiche rechtswissenschaftliche Publikationen,insbesondere auf verfassungs-und staatsrechtlichem Gebiet u.a. Verdienstzeichen: ua. Verdienstkreuz 1.Klasse des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland(1958),Bayerischer Verdienstorden (1967),Grosses Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich(1969),Grosses Verdienstkreuz mit Stern des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland(1972).





























































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