2015-01-31

EU/USA - TTIP: Die einzig sichere Möglichkeit für Österreich, diesem zukünftigen Wahnsinn zu entkommen, wäre ein frühestmöglicher Austritt aus der undemokratischen, von Lobbyisten, Konzernen, Großbanken und Kriegstreibern diktierten EU

von Dr. Franz-Josef Plank



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TTIP: Streng geheim werden Umwelt- und Tierschutzgesetze untergraben
TTIP: Streng geheim werden Umwelt- und Tierschutzgesetze untergraben
TTIP würde europäische TS-Gesetze untergraben
Die dzt. hinter verschlossenen Türen streng geheim verhandelten "Freihandelsabkommen" zwischen der EU und den USA werden weiterer Tierquälerei Tür und Tor öffnen. Noch mehr Freihandel würde Tiere noch rechtloser machen und noch längeren Transporten aussetzen, was auch umweltpolitisch ein Wahnsinn wäre. Zudem würden die in der EU ohnehin nicht allzu strengen Tierschutz-Standards – v.a. in der „Nutztier“-Haltung – weiter reduziert und auf „amerikanische Verhältnisse“ herabgesenkt werden. Außerdem würden uns dann chemische Zusätze und Verfahren in der Lebensmittelproduktion – u.a. die hierzulande in der Landwirtschaft noch verbotene Gentechnik oder das berühmte "Chlor-Huhn" – „beglücken“, ohne Chance dagegen zu klagen! Die Agro-Industrie, noch extremere Massentierhaltungen und Monster-Tierfabriken wären die „Gewinner“ und das Bauernsterben würde noch mehr verstärkt. Falls TTIP nicht noch verhindert wird, wird mindestens ein weiteres Drittel der Arbeitsplätze in der seit dem EU-Anschluß 1995 bereits stark unter Druck stehenden österr. Landwirtschaft verloren gehen (seit damals haben ganze 72.000 Betriebe zusperren müssen - ein Drittel der Landwirtschaften!). US-Legehennen-Konzerne von 1 Mio Hennen und mehr würden unseren Markt mit Billigsteiern fluten, gegen die unsere vergleichsweise noch tierfreundlich produzierenden Kleinbauern keine Chance hätten.
Dies bestätigte auch kürzlich das Umweltinstitut München: Ein soeben bekannt gewordenes internes Papier der EU-Kommission zu TTIP bestätigt, daß die USA zukünftig ein Mitspracherecht bei europäischen Gesetzesvorhaben erhalten sollen! Ziel des Vorschlags ist eine Art "Frühwarnsystem" für neue Gesetze, die den Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen behindern könnten. Die sogenannte „regulatorische Kooperation“ würde die Hürden für neue Gesetze zum Schutz von Umwelt, Tierschutz und Gesundheit erhöhen. In Europa stünden dann zum Beispiel geplante Verbote für hormonell wirksame Chemikalien oder die Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Genfütterung auf dem Spiel.
Die einzig sichere Möglichkeit für Österreich, diesem zukünftigen Wahnsinn zu entkommen, wäre ein frühestmöglicher Austritt aus der undemokratischen, von Lobbyisten, Konzernen, Großbanken und Kriegstreibern diktierten EU! Mehr dazu auf www.volksbegehren-eu-austritt.at, oder
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Forum österreichischer Katholiken:

Bei den Verhandlungen der Europäischen Kommission über das Transatlantische Handels und
Investitionsabkommen TTIP geht es um Grundfragen der EU-Politik, die alle EUMitgliedsstaaten
und deren Bürger/innen entscheidend betreffen. Sollten die Verhandlungen
trotz vieler Vorbehalte und Bedenken seitens politischer Parteien und zivilgesellschaftlicher
Organisationen von den Verantwortlichen wieder aufgenommen werden, erwartet
der KLRÖ, dass künftig folgenden inhaltlichen und meritorischen Forderungen unter
allen Umständen Rechnung getragen wird:
- Bei dem angestrebten Abkommen geht es nicht allein um Fragen der Wirtschaft und
des Handels, sondern um zentrale gesellschaftliche Probleme, die verschiedene Bereiche
des Gemeinwohls mit Auswirkungen insbesondere auf Gesundheit, Rechtssicherheit,
Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz etc. betreffen. Überall dort sind „nichttarifäre
Handelshemmnisse“, um die es hauptsächlich geht, wegen ihrer zum Teil
sehr langen Tradition von grundlegender Bedeutung. Dieser Tatsache muss bei den
Verhandlungen durch entsprechende Zusammensetzung der Verhandlungsteams und
die Festlegung der zu konsultierenden Institutionen, aber auch durch die frühzeitige
Einbindung der maßgeblichen politischen Instanzen in der EU und in den Mitgliedsstaaten
während der Erarbeitung des Abkommens bestmöglich entsprochen werden.
- Der Ablauf der Verhandlungen muss deshalb auch deutlich demokratischer angelegt
werden (z.B. effektive Einbindung des Europäischen Parlaments und der nationalen
Parlamente in einer früheren Phase deutlich vor Abschluss der Verhandlungen und
nicht erst bezüglich des ausformulierten „Endproduktes“). Inzwischen sind ja immerhin
schon aufgrund der Kritik und des Drucks der Öffentlichkeit viel mehr Informationen
und sogar die zur Geheimhaltung bestimmten „Leitlinien“ bekannt geworden.
- Das Abkommen darf nicht zu einer Aushebelung oder Aufweichung („Aushöhlung“)
der oftmals mühsam erreichten Standards in der EU führen (z.B. im Umweltbereich,
bei Nahrungsmitteln, bei der Zulassung von Medikamenten). Das offizielle Versprechen,
„These rules cannot be allowed to restrict the right of the European Union or
its Member States to make policy in the public interest on matters such as health,
safety, consumer protection or the environment” (Website der EU-Kommission),
muss strikt eingehalten werden (überdies ist dafür Vorsorge zu treffen, dass Verstöße
dagegen auch sanktioniert werden können).
Es muss gemäß den „Leitlinien“ auch wirklich gelten: „In dem Abkommen sollte anerkannt
werden, dass die nachhaltige Entwicklung ein vorrangiges Ziel der Vertragsparteien ist und
dass sie anstreben, die Einhaltung internationaler Übereinkünfte und Normen in den Bereichen
Umwelt und Arbeit zu gewährleisten und zu erleichtern, wobei ein hohes Umwelt-, Arbeits- und
Verbraucherschutzniveau im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten gefördert werden soll. In dem Abkommen sollte anerkannt werden, dass die
Vertragsparteien den Handel oder ausländische Direktinvestitionen nicht dadurch fördern werden,
dass sie das Niveau der internen Rechtsvorschriften und Normen in den Bereichen Umweltschutz,
Arbeitsrecht oder Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz senken oder die
Kernarbeitsnormen oder die Politik und die Rechtsvorschriften zum Schutz und zur Förderung
der kulturellen Vielfalt lockern.“ (Leitlinien Nr.8, vgl. Nr. 25).
- Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass jeweils das Recht des Bestimmungs-
/Verbrauchslandes verbindlich bleibt. In diesem Sinne darf es auch zu keiner Aushöhlung
des in Europa bisher geltenden Vorsorge- und Verursacherprinzips kommen.
- Weiters ist davon auszugehen, dass Standards insbesondere im Sozial- und Umweltbereich
weiterzuentwickeln sein werden. Dabei darf es aber nicht zu Rückschritten
und Aufgabe des bereits Erreichten kommen. Auch dies ist bei den Verhandlungen
entsprechend zu beachten.
- Rechte und Vorteile für Konzerne dürfen nicht ex lege zu Einschränkungen von Konsumentenrechten
und Nachteilen für Konsumenten führen.
- Klagerechte der Konzerne und die Einrichtung von Schiedsgerichten müssen unter
Beachtung der europäischen Rechtsnormen erfolgen und dürfen nicht über europäisches
Recht gestellt werden und dort, wo nationale Rechte gelten, nicht die nationalen
Rechte ausschalten bzw. unwirksam machen. Es ist unannehmbar, dass ein Staat
zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden kann, weil er hohe Standards verwirklicht.
Es muss gesichert sein, dass weder Druck noch Angst vor Kompensationszahlungen
Staaten daran hindern, weitere Verbesserungen von Standards und
Schutzbestimmungen vorzunehmen.
- Die Online-Konsultation der Kommission zur Frage des Investitionsschutzabkommens
wird begrüßt. Allerdings ist sie derzeit nur in englischer Sprache vorhanden.
Wenn sich trotz der vielen Proteste und des Moratoriums die Bedingungen für die Verhandlungen
nicht ändern sollten, dann bitten wir Sie, entsprechend Ihren Möglichkeiten
darauf hinzuwirken, dass diese im obigen Sinn geändert werden, bzw. ein allfälliges Abkommen,
bei dem sich nicht Entscheidendes geändert hat, nach Kräften zu bekämpfen
und/oder abzulehnen.

(KLRÖ)

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