2015-04-19

Wird Österreich Ende Juni 2015 aus der EU austreten?



Das Volksbegehren kann den Grundstein dafür legen, wenn die Bürger aktiv werden!

ir. Seit der Genehmigung des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens durch das Innenministerium am 7. Jänner 2015 sind viele Menschen aufgewacht und wollen nun – dankenswerter Weise – selbst zur Verbreitung der Argumente für den Austritt aus der EU und die Wiedererlangung eines freien, selbständigen und neutralen Österreichs beitragen.

Historische Einmaligkeit

Fünf Jahre hat unser kleines Team darum gerungen, dieses bahnbrechende Volksbegehren offiziell durchzusetzen; beim ersten «Anlauf» wurden die fast zehntausend gemeindeamtlich/notariell bestätigten Einleitungs-Unterschriften vom Ministerium und vom Verfassungsgerichtshof noch zurückgewiesen, beim zweiten «Anlauf» (wir mussten rund zehntausend neue gemeindeamtlich/notariell bestätigte Unterschriften sammeln, insgesamt also zwanzigtausend) war dies nicht mehr möglich. Das Volksbegehren als das stärkste Instrument der direkten Demokratie, das den Österreichern – noch – zur Verfügung steht, musste von der dafür zuständigen Innenministerin – also einem Regierungsmitglied – genehmigt werden. Per Bescheid des Ministeriums wurde die öffentliche Eintragungswoche – das eigentliche, bundesweite Volksbegehren – auf 24. Juni bis 1. Juli 2015 festgelegt, also von Mittwoch bis (inkl.) Mittwoch. Acht Tage lang können alle Österreicher und Österreicherinnen auf ihrem zuständigen Gemeindeamt oder Stadtmagistrat auf in allen Ämtern aufliegenden, fortlaufenden Eintragungslisten ganz offiziell für den Austritt aus der EU unterschreiben, auch am Samstag und Sonntag. Viele Bürger anderer Staaten haben dieses Recht nicht, zum Beispiel unsere deutschen Nachbarn. Bei ihnen gibt es das Instrument des Volksbegehrens auf Bundesebene gar nicht!

Begründung des EU-Austritts-Volksbegehrens

So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen «Ja zum EU-Beitritt» geführt haben, wurden gebrochen. Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden «Bauernsterben» und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen werden nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.
Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstösst immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine «Kolonie» von Brüssel oder Washington, und schon gar nicht wollen wir dadurch in aussenpolitische Konflikte mit hineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Masse friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!
Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen TTIP bzw. CETA wird am sichersten durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie die jährlichen Nettozahler-­Mitgliedsbeiträge, die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muss. Von diesen, die jährlich Milliardenbeträge an Euro (!) ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil wieder zurück, dieser wird dann – propagandistischerweise – als EU-«Förderung» bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser – ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlten Beiträge – «darf» (!) Österreich selbst entscheiden. Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.
Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten «Euro-Rettungsschirme». Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.
Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschliessen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluss einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodass in jedem Fall das letzte Wort die Bürger – und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermassen – haben und niemand «übergangen» werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschliessen sollte.
Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der Bevölkerung abgewendet werden. Die EU wird von vielen Bürgern als lähmendes, zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige Wirtschaft und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch «Luft zum Atmen» lässt – im viele Bereiche umfassenden Sinn!
Dem Innenministerium in Wien persönlich übergeben am 17.12.2014 (Auszug)
Quelle: WEGWARTE, 25. Jahrgang, Folge 2, April 2015, Mitteilungen der Initiative Heimat & Umwelt (gekürzt)
Initiative Heimat & Umwelt, 3424 Zeiselmauer, Hagengasse 5, Tel. 02242/70 516, ihu(at)a1.net 
Spendenkonto: IBAN: AT366000000007483053 BIC: OPSKATWW

Austritt aus der Europäischen Union rechtlich abgesichert

Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag.
Art. 50 EUV.
Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschliessen, aus der Union auszutreten.
Abs. 2: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschliesst, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schliesst das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschliesst mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Abs. 3: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschliesst im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Dieser Austrittsartikel wird im Standardlehrbuch «Das Recht der Europäischen Union» von Grabitz/Hilf/Nettesheim [erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG] im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert.

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